Erich Mühsam - Staat und Kirche

Der Kampf, den der mexikanische Präsident Calles zur Befreiung des Staates von den übermächtigen Einflüssen des Klerus führt, bietet durchaus keinen Anlaß zu der überschwenglichen Begeisterung, mit der die Revolutionäre in aller Welt den Sieg der Freiheit über die Knechtung des Geistes feiern. Gewiß illustrieren die Formen des bewaffneten Widerstands, in denen die Geistlichkeit um die Zurückeroberung ihrer Machtposition ringt, sehr eindeutig den Charakter der Kirche als weltlich-politische Organisation, und die Scheußlichkeit etwa der terroristischen Überfälle auf Personenzüge, bei denen, angeblich unter Führung katholischer Priester, die Passagiere mit Greisen, Frauen und Kindern in den brennenden Eisenbahnwagen eingesperrt und zu Tode gemartert wurden, zeigt, bis zu welchem Maße fanatischen Aberglaubens eine ursprünglich ethische Idee verfälscht werden kann, wenn materielle Herrschsucht sich ihrer als Mittel bedient. Der Kampf der Calles-Regierung gegen die Kirche ist, genau wie Bismarcks "Kulturkampf" vor 50 und der Kampf des französischen Kabinetts Combes gegen die Kongregationen vor 25 Jahren, nichts anders als ein Rivalitätsstreit zweier der Freiheit gleich feindlichen Mächte um Autorität und Gewalt über den wirtschaftlich unselbständigen Teil der Bevölkerung. Der Kampf in Mexiko wird enden, wie die Krachs zwischen Staat und Kirche noch immer geendet haben: mit einer Einigung auf Grund der Gleichberechtigung-, der gegenseitigen Duldung und der hilfsbereiten Unterstützung in der Ausübung der Macht. Auf die äußeren Formen dieser Einigung wird es sehr wenig ankommen, und es läßt sich wohl vorstellen, daß die Trennung von Staat und Kirche durchgeführt würde, ohne daß dadurch die Machtsphäre der Kirche im Staat die geringste Einbuße erlitte.

Es darf allgemein bezweifelt werden, ob die Forderung der Atheisten und Freidenker, der Staat solle den kirchlichen Institutionen die Subventionen und den gesetzlichen Schutz ihrer Gebräuche und Einrichtungen entziehen, auf einer zutreffenden Einschätzung der wirklichen Beziehung beider Mächte zu einander beruht. Es scheint da vielfach die Einsicht zu fehlen, daß der Staat die Kirche braucht, da die Anerkennung seiner Autorität, das hochgerühmte "Staatsbewußtsein", ohne die kirchliche "Seelsorge", das ist die Erziehung der Menschen zur Unterwerfung unter eine imaginäre, transzendentale Autorität, zur Anbetung einer außerirdisch vorgestellten, Willen und Schicksal bewußt lenkenden göttlichen Gewalt, auf die Dauer gar nicht erhalten werden könnte. Der Staat braucht die Kirche, weil er ohne ihre Zurechtknetung der menschlichen Seele zum Glauben an die Obrigkeit, zur kritiklosen Hinnahme des Absurden und Vernunftwidrigen und zum demütigen Selbstverzeicht nicht existieren könnte; die Kirche braucht den Staat nicht, - sie benutzt ihn nur, weil er sie braucht.

Die Interessen der Kirche sind nicht ohne weiteres identisch mit denen des Staates. Der Staat ist die Exekutionsmaschine der kapitalistischen Ausbeutung innerhalb nationaler Grenzen. Er kann nichts andres sein und niemals etwas andres werden. Wohl aber ist es möglich, daß die kapitalistische Ausbeutung sich einmal, wenn die nationalen Begrenzungen des Staates das Geschäft zu stören beginnen, zum Bau geeigneterer Ausführungsmaschinen im internationalen Maßstabe entschließen wird, die Staatsfunktionen auf bloße Polizeidienste mit den Mitteln der bewaffneten Macht und der Justiz beschränkend. Die zur Zeit in Genf tagende Weltwirtschaftskonferenz zeigt deutlich genug diese Tendenz. Die Kirche verfolgt von vorn herein nirgends national begrenzte Ziele. Sie ist - alles dies gilt gleichermaßen für die katholischen, lutherischen, jüdischen, mohammedanischen wie die sonstigen deistischen Bekenntnisse - an territorialen Fragen gänzlich uninteressiert und erstrebt eine anders geartete Macht als der Staat, erstrebt sie aber für sich selbst, nicht wie jener als Mandatar einer übergeordneten Gewalt für einen Dritten. Da das Machtstreben des Staates für das übergeordnete Kapital die Kreise des eigenen Machtstrebens nicht stört, unterstützt die Kirche den Staat gegen entsprechende Gegendienste in der Niederzwingung des Proletariats unter den Willen der Besitzer der Produktionsmittel. Als Gegenleistung stärkt der Staat die Macht der Kirche mit den Mitteln seiner Gesetzgebung.

Die historischen Materialisten irren, wenn sie allem Machtstreben ökonomische Beweggründe beimessen. Es ist im Gegenteil so, daß der Kampf um die Nahrung in der ganzen Natur ein einfacher Vorgang der Umsetzung von Lebenssubstanz, der Verwandlung der Stoffe ist, mit Machtgelüsten aber gar nichts zu schaffen hat. Der Tiger erschlägt das Pferd, um es zu fressen, keineswegs aber um Macht auszuüben. Das Wesen der Macht nämlich ist die Unterwerfung lebendigen Willens zur Hörigkeit und Preisgabe, nicht die Tötung des Lebens. Daß bei der Unterwerfung von Menschen unter die Macht anderer Menschen ursprünglich der Wille zur ökonomischen Bereicherung auf Kosten des anderen bestimmend war, ist wahrscheinlich. Es ist aber kein Beweis dafür, daß der durch ökonomische Ursachen herangebildete Begriff der Macht sich nicht im Lauf der Entwicklung zum Selbstzweck machen und den ökonomischen Vorteil über den Mitmenschen als Mittel zur Macht benutzen konnte. Die in unsern kapitalistischen Verhältnissen bis zum Höchstmaß kultivierte Anhäufung unvorstellbarer Vermögen in den Händen einzelner, die alle Energien nur zur immer noch steigenden Vermehrung dieser Reichtümer verwenden, dient gewiß nicht zur Verbesserung der Lebenshaltung der Multimillionäre, die bei allem Luxus nur einen minimalen Bruchteil ihrer Einnahmen zu verbrauchen wissen, sondern nur zur Versklavung von immer mehr Menschen unter ihren Willen, demnach zur Stärkung der Macht, die sie durch willkürliche Zulassung oder Nichtzulassung der Arbeiter zu den Produktionsmitteln ausüben. Die Verfügungsgewalt über die ökonomischen Ausbeutungsmittel gibt ihnen das Bewußtsein unumschränkter Herrschgewalt, der Macht der Tyrannei. Die Triebfeder ihres Handelns aber ist längst nicht mehr ökonomischer Eigennutz, sondern der ökonomische Eigennutz ist ihnen Mittel zum Zweck, sich Herr und Autorität zu fühlen.

Wollen die Kapitalisten persönliche Macht erringen, die sie durch ihren Zusammenschluß als Klassengemeinschaft und durch die Organisation der zentralen Staatsmacht vermehren und festigen, und betrachten sie das Monopol der Wirtschaft als den einzigen realen Ausdruck positiver Macht, so geht die Kirche darauf aus, das Gefühlsleben der Menschen in ihre Gewalt zu bringen, die mystischen und metaphysischen Bedürfnisse der Seelen in die Abhängigkeit ihrer Dogmen zu pressen, den Verstand, die kritische Beobachtung, die Sinnlichkeit schon der kaum zu eigenem Erleben erwachten Kinder in die Bahnen zu lenken, die ins abstrakte Machtgebiet ihrer Herrschaft führen. Die ökonomischen Interessen der Kirche sind diesem Machtstreben durch die Idee bewußt untergeordnet. Die Anhäufung irdischer Güter, auf die sich die Kirche gewiß nicht schlecht versteht, dient dem Ausbau ihrer Organisation, ihres ungeheuren Beeinflussungs-Apparates und ihrer Konkurrenzfähigkeit mit den nur auf wirtschaftliche Potenz gestellten Mächten.

Eine Untersuchung, wie weit die ursprünglich religiös-sittlichen Fundamente der Kirchen dem Eindringen konfessionell-parteipolitischer Interessen überhaupt noch standgehalten haben, kann hier ausscheiden. Die zahllosen religiösen Sekten, die sich die ideelle Reinigung speziell des Christentums zur Aufgabe gestellt haben und durchweg den Kampf gegen die Kirche als Voraussetzung dazu ansehen, mögen darüber als Nächstbeteiligte entscheiden. Religionsphilosophische Auseinandersetzungen stehen bei politischen Diskussionen mit der Kirche zu allerletzt in Frage, und wären die Deisten mit ihren Glaubenssätzen und Bekehrungsversuchen nie aus den Bezirken herausgetreten, in denen die freie Propaganda Raum hat, dann hätte sich auch jede antiklerikale Agitation in den Grenzen des Ideenkampfes mit Gründen und Gegengründen zu halten. Denn für den Revolutionär ist zunächst nicht die Kirche der Feind, sondern der Staat. Aber der Ideenkampf hört auf und wird zum Kampf mit politischen, mit revolutionären Mitteln, wenn die Kleriker ihre Bethäuser verlassen, sich als weltlich-politische Truppe ins Stadion der Boxmeister stellen und für ihre Machtansprüche gegen Konzessionen an die von keinen ethischen Verbrämungen umhüllten Ausbeuterinteressen des Kapitals die gesetzgeberische Gewalt des Staates anrufen.

Die Kirche ist älter als der Staat; aber seit es Staaten gibt, hat sie deren politische Waffen zur Befestigung ihrer Macht benutzt. Hier soll gar nicht von den abergläubischen Greueln des Mittelalters gesprochen werden. Es genügt, das heute noch in Deutschland geltende Strafgesetzbuch anzusehen, in dem der jenseitige Gott der Christen und Juden, dessen Vorstellung uns so fremd ist wie die des Lindwurms oder Einhorns, mit irdischen Strafen gegen die Beleidigung seiner himmlischen Majestät geschützt wird. Das sind Konzessionen des Staates an die Kirche, die nichts kosten und zu Gefälligkeiten verpflichten. Weitaus ärger steht es um den Staatsschutz dessen, was die Kirche Sittlichkeit zu nennen beliebt und was nichts andres ist als ein Vorwand, das Verfügungsrecht des Individuums über seinen eigenen Körper mit Hilfe des trüben Begriffs "Sünde" unter die Kontrolle  autoritärer Instanzen zu stellen. Die Kirche arbeitet da mit der Angst vor Höllenqualen nach dem Tode, und der Staat gibt sich dazu her, den jenseitigen Peinigungen auf dieser Welt den realen Vorgeschmack zu geben. Da sind alle Gesetze, die den sexuellen Wandel der Menschen abschleifen sollen, so der üble Kuppelei-Paragraph, der die Verschacherung der Töchter zur lebenslänglichen Eheweibsversklavung an einen Meistbietenden schützt, indem er Zimmervermieter unter Strafe stellt, wenn sie zwei Menschen, die sich ohne behördliche Abstempelung lieb haben, Quartier geben. Da ist der nichtswürdige Päderastie-Paragraph, der die Befriedigung eines Naturdranges bedroht, der im freien Einverständnis erwachsener Personen ohne die geringste Schädigung Dritter betätigt wird. Hier setzen freilich schon kapitalistische Staatserwägungen ein; denn die ausbeutende Klasse ist interessiert an der Geburt möglichst vieler Proletarier, denen zwar weder hygienisches Aufwachsen noch die notwendigste Nahrung garantiert wird, die aber da sein müssen, damit die exploitierte Arbeitskraft billige Marktware bleibt. Besonders kraß tritt dieser Gesichtspunkt im Verbot der Fruchtabtreibung zutage, der die armen Frauen zwingt, Kinder tuberkulöser, syphilitischer oder geisteskranker Väter zur Welt zu bringen, in unglücklichen Ehen im Alkoholrausch oder gewaltsam erzeugte, in Haß und Ekel empfangene Kinder, für deren Säuglingszeit schon nicht Wiege, Weißzeug und Milch zu schaffen ist. So will -es die Sittlichkeit der Kirche, so will es der Arbeitsmarkt des Kapitals.

Im republikanischen Deutschland hat die politische Organisation der Kirche die Staatsmacht ganz in die Hand bekommen. Daß es grade das katholische Zentrum ist, spielt keine Rolle; der Evangelische Bund, der auch noch mitzureden hat, ist um nichts besser, und ließen die christlichen Konkurrenten den Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ans Steuer, wär's genau so. Der Staat braucht in dieser Zeit, da der todkranke Kapitalismus den Widerstand seiner Opfer mit allen Mitteln niederhalten und unterdrücken muß, den sanften Augenaufschlag der Frömmigkeit, das Ethos von Zucht und Sitte, das ihm nur die Kirche liefern kann, dringender denn je. Erst mußte die Jugend vor Schmutz und Schund in Wort und Schrift behütet werden, damit der revolutionären Literatur und Kunst das Genick umgedreht werden kann. Jetzt soll die Jugend vor seelenvergiftenden Vergnügungen bewahrt werden, damit auch revolutionäre Kundgebungen, bei denen junge Menschen zur Erkenntnis der sozialen Schweinerei erweckt werden könnten, entgiftet werden. Dann folgt die Auslieferung der Schule an die Kirche, und mit dem Konkordat endlich soll alles dies für die Ewigkeit, auf die die kapitalistische Herrschaft sich gesichert glaubt, vertraglich geregelt werden. In Bayern sind alle diese Maßnahmen nicht mehr nötig. Dort hat die Kirche sich selbständig als Staatsmacht etabliert und teils in festgelegten Gesetzen, teils ungesetzlich erreicht, wonach das Kapital strebt. In Preußen betreibt sie das Geschäft der Kapitalisten im Bunde mit den Sozialdemokraten, im Reich mit den Deutschnationalen. Der Effekt ist der gleiche überall: der Staat gebraucht die Kirche, die Kirche benutzt den Staat.

Die Forderung der Trennung von Staat Kirche trifft neben ihr Ziel. Der revolutionäre Kampf muß dem Staate gelten, der Kirche nur, soweit sie mit dem Staate identisch, beziehungsweise sein bestimmendes oder ausführendes Organ ist. Mögen die Gläubigen in ihren Kirchen, Synagogen und Moscheen ihre Riten pflegen, wie sie es für gut halten; wir können sie auch nicht hindern, ihre Kinder im Geiste der Konfessionalität zu erziehen, der uns vom Geiste der Religiosität, der mit Gottglauben nichts zu schaffen hat, sehr weit entfernt scheint. Wir haben uns aber dagegen zu wehren, daß die kirchlichen Ansprüche auf Hirtenamt und Sündenkontrolle mit den gewalttätigen Mitteln des Staates in unsre Bezirke übergreifen. Der Staat wird uns nicht helfen, seinen besten Bundesgenossen abzuwehren, selbst da nicht, wo er, wie zur Zeit in Mexiko, sich selbst von der zu engen Einschnürung seiner Bewegungsfreiheit zu erlösen sucht.

Den Kampf gegen die Kirche können wir nur führen, indem wir aus ihren Organisationen und Gebetsgemeinschaften austreten, durch Bloßstellung ihrer Staats- und Kapitalsverbundenheit den Kirchenboykott werbend fördern und indem wir unsre Kampfkräfte gegen den Staat und alle seine Einrichtungen konzentrieren. Ist der Staat einmal zerschlagen, der Kapitalismus vernichtet, der Besitz an Grund und Boden und an den Produktionsmitteln der gemeinsamen Bewirtschaftung der Arbeitenden zugeführt, dann ist auch die Kirche der Mittel beraubt, die materielle Macht auszuüben, auf die allein heute noch ihre Macht über die Geister und Seelen sich stützt. Der Staat braucht die Kirche, die Kirche benutzt den Staat. Ihre Macht wird zerbrochen sein, wenn die Organisation der Gesellschaft frei sein wird, keine Hilfe außerirdischer Kräfte mehr braucht und sich von keiner Spekulation auf das schlechte Gewissen der Menschen mehr benutzen läßt.

Aus: FANAL, 1. Jahrg., Berlin Juni 1927, Nr. 9

Gescannt aus: Erich Mühsam: Staatsverneinung, Freiheit als gesellschaftliches Prinzip u.a. Beiträge. Reihe Konstruktiv Nr. 10, AHDE – Verlag 1981.

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