Was ist Faschismus? Teil 2.2.: Die Geschichte und Ideologie des Dritten Reiches

NS-Weltanschauungskrieg und -Vernichtungsindustrie. Systematischer Terror gegen Andersdenkende und „Artfremde“

Direkt im Anschluss an die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler setzte eine Verfolgungswelle gegen politisch Andersdenkende ein, von der insbesondere der KPD und der SPD nahe stehende Personen betroffen waren. An die 40.000 GegnerInnen der Nazi-Bewegung suchten Zuflucht im Ausland. Im Kampf gegen die verbliebenen Oppositionellen ermächtigte Göring in seiner Eigenschaft als kommissarischer preußischer Innenminister die ihm unterstellten Polizeikräfte Mitte Februar 1933 zu rigorosem Schusswaffengebrauch. Mit der Ernennung zehntausender SA- und SS-Angehöriger zu Hilfspolizisten öffnete er kurz darauf mörderischer Willkür bei der „Abrechnung“ mit der politischen Gegnerschaft Tür und Tor. Der Reichstagsbrand lieferte der NS-Führung wenig später eine Gelegenheit, die von ihr initiierte Repressionskampagne in scheingesetzliche Bahnen zu lenken. So wurde mit dem Inkrafttreten der „Reichstagsbrandverordnung“ ein permanenter Ausnahmezustand über Deutschland verhängt und während des „Dritten Reiches“ nicht mehr aufgehoben. Neben den VertreterInnen der politischen Opposition sahen sich auch Angehörige diverser sozialer und „rassischer“ Minderheiten, die als nicht integrierbar in die vielbeschworene „Volksgemeinschaft“ galten, staatlichen Repressalien ausgesetzt. Hierzu zählten etwa als „Zigeuner“ verfolgte Sinti und Roma, Homosexuelle, unter ihrer ursprünglichen Bezeichnung „Bibelforscher“ drangsalierte Zeugen Jehovas sowie für „asozial“ oder „arbeitsscheu“ befundene Menschen.

Eine besonders starke Gefährdung für die Zukunft Deutschlands ging laut NS-Weltanschauung von jenem Bevölkerungsteil aus, der an als vererbbar eingestuften körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen litt. Aus „rassehygienischen“ Erwägungen hielt es das Nazi-Regime für notwendig, eine Fortpflanzung entsprechender Personen zu unterbinden. Daher beschloss das Reichskabinett das am 1. Januar 1934 in Kraft tretende „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Letzteres erlaubte es so genannten Erbgesundheitsgerichten, bei Schizophrenie, Epilepsie, angeborener Blindheit und Taubheit, schwerem Alkoholismus und einer Reihe weiterer Krankheitsbilder die Unfruchtbarmachung der Betroffenen anzuordnen. Auf dieser Gesetzesgrundlage wurden im Laufe des „Dritten Reiches“ hunderttausende Zwangssterilisationen vorgenommen. Ebenfalls im Fokus der rassenideologisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen stand die zu Beginn des „Dritten Reiches“ bei einer Gesamtbevölkerung von knapp 65 Millionen etwa 525.000 Menschen umfassende Gruppe der jüdischen Deutschen. Letztere wurden einem Prozess gesellschaftlicher Ausgrenzung unterworfen, bei dem der ökonomische Bereich eine Schlüsselrolle spielte. So leitete das NS-Regime eine „Arisierung“ der deutschen Wirtschaft ein, in deren Verlauf sie die Erwerbsmöglichkeiten jüdischer BürgerInnen immer stärker beschnitt sowie Geschäftsleuten jüdischer Herkunft gehörende Läden und Unternehmen enteignete bzw. die EigentümerInnen nötigte, ihre Geschäfte und Betriebe, meist zu weit unter dem jeweiligen Marktwert liegenden Preisen, an nicht-jüdische Konkurrenz zu veräußern. Schließlich mussten jüdische Deutsche auch ihre privaten Vermögenswerte zu Niedrigpreisen verkaufen, wollten sie staatlicher Konfiszierung entgehen.

Die offizielle Degradierung der jüdischen Deutschen zu Menschen 2. Klasse erfolgte Mitte September 1935. So wurden anlässlich des jährlich in Nürnberg abgehaltenen NSDAP-Reichsparteitages 2 judenfeindliche Gesetze verabschiedet, und zwar das „Reichsbürgergesetz“ sowie das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Ersteres erklärte die Reichsbürgerschaft zu einem Privileg des „Staatsangehörige(n) deutschen oder artverwandten Blutes“. „Volljuden“ und „jüdische Mischlinge“, unter deren Großeltern sich zwei „Volljuden“ befanden, erfüllten diese Voraussetzung aus Nazi-Sicht nicht, weshalb ihnen die BürgerInnen des Deutschen Reiches zustehenden Rechte aberkannt wurden. Das „Blutschutzgesetz“ untersagte zudem Eheschließungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Personen und stellte entsprechende Sexualkontakte unter Strafe. Im Herbst 1938 erfuhr die antisemitische Politik des NS-Staates eine dramatische Zuspitzung. Den Vorwand hierfür lieferte ein in Deutschland geborener und aufgewachsener jüdischer Jugendlicher polnischer Staatsangehörigkeit namens Herschel Grynszpan (1921-?), der am 7. November in Paris den Mitarbeiter der dortigen deutschen Botschaft Ernst vom Rath (1909-1938) niederschoss. Nachdem der Botschaftssekretär zwei Tage darauf seinen Verletzungen erlegen war, kam es reichsweit zu staatlich gelenkten judenfeindlichen Ausschreitungen: In der Nacht vom 9. auf den 10. November zündeten SAund SS-Verbände Synagogen an, verwüsteten Geschäfte jüdischer Inhaber und verübten anderweitige judenfeindliche Gewalttaten. Hunderte Deutsche jüdischer Herkunft ließen in der Reichspogromnacht ihr Leben. Im Laufe des 10. November erfolgte zudem die Verschleppung zehntausender jüdischer Männer in Konzentrationslager. Zu allem Überfluss bürdete das NS-Regime der jüdischen Bevölkerungsgruppe als „Sühneleistung“ für ihre angebliche deutschfeindliche Haltung eine Sondersteuer in Gesamthöhe von mehr als 1,12 Milliarden Reichsmark auf.

Diplomatische Weichenstellungen für den Weltanschauungskrieg

Die langfristigen außenpolitischen Planungen des „Dritten Reiches“ sahen von Beginn der Nazi-Herrschaft an einen Krieg mit der Sowjetunion zur Eroberung von „Lebensraum im Osten“ vor. Für diese Konfrontation galt es sich aus Sicht des NS-Regimes im Zuge einer schrittweisen Aushöhlung des Versailler Vertrages, intensiver Rüstungsanstrengungen und einer territorialen Ausdehnung in östliche Richtung zu wappnen. Bis die Kriegsvorbereitungen weit genug gediehen waren, hatte das Deutsche Reich eine Phase relativ großer militärischer Verwundbarkeit zu überstehen. Deshalb verfolgten die Nazi-Machthaber zunächst eine diplomatische Doppelstrategie, die sich durch ein Nebeneinander von Signalen und Akten außenpolitischer Aggression sowie Friedensbeteuerungen und Beschwichtigungsmaßnahmen auszeichnete. Im 1. Jahr der NS-Herrschaft kontrastierte z.B. der die Weltöffentlichkeit beunruhigende Austritt des „Dritten Reiches“ aus dem Völkerbund mit bilateralen Verträgen, die Deutschland mit dem Vatikan und Polen schloss. Frühe Meilensteine der NS-Außenpolitik stellten die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und der Einmarsch der Wehrmacht in die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes Mitte der 1930er Jahre dar, entledigte sich das Nazi-Regime doch hierdurch zweier seinen Expansionsdrang massiv hemmender Bestimmungen des Versailler Vertrages. Mit dem „Anschluss“ Österreichs und der Annexion des zur Tschechoslowakei gehörenden Sudetenlandes 1938 verbesserte das „Dritte Reich“ seine Ausgangsposition im Hinblick auf den geplanten Krieg um die Vorherrschaft in Osteuropa erheblich. Bewog in diesen beiden Fällen nicht zuletzt der Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Bevölkerungen Frankreich und Großbritannien, das Deutsche Reich gewähren zu lassen, entlarvte die „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ im März 1939, die einen eklatanten Bruch des weniger als ein halbes Jahr zuvor zwischen Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien geschlossenen Münchener Abkommens bedeutete, den vielbeschworenen Friedenswillen des NS-Regimes endgültig als Propagandalüge. Die britische Regierung musste sich das Scheitern ihrer auf Friedensbewahrung ausgerichteten Appeasement-Politik eingestehen. Gemeinsam mit der französischen Staatsspitze gab sie eine Garantieerklärung zugunsten Polens ab, das schon allein vor dem Hintergrund seiner umstrittenen Grenze zu Deutschland das vermutlich nächste Opfer des NS-Expansionsdranges war.

Das Abschreckungspotenzial der französisch-britischen Anti-Hitler-Koalition hätte bei einem Beitritt der UdSSR ein für das „Dritte Reich“ kritisches Niveau erreicht. Daher fügte es sich sehr gut in die außenpolitischen Pläne des Nazi-Regimes, dass die entsprechenden Verhandlungen im Sande verliefen und die Sowjetführung stattdessen die Chancen für ein deutsch-sowjetisches Zweckbündnis auszuloten begann. Ungeachtet aller ideologischen Differenzen griffen die NS-Machthaber das Gesprächsangebot auf, was den Weg zum Abschluss des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes ebnete. Wenige Tage vor Entfesselung des 2. Weltkrieges war somit für das Deutsche Reich die Gefahr einer militärischen Einkreisung durch 3 europäische Großmächte ausgeräumt. Der Preis bestand in einem Teil der zu erwartenden Kriegsbeute, und zwar der Osthälfte Polens. Ihn zu zahlen, fiel Hitler umso leichter, als der Krieg mit der UdSSR in seinen Augen lediglich aufgeschoben war.

Angriffs- und Vernichtungskrieg

Die Anfangsphase des mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 entfesselten 2. Weltkrieges verlief für das „Dritte Reich“ sehr erfolgreich. So wurden sowohl Polen als auch Frankreich jeweils binnen weniger Wochen besiegt. Entscheidend zum militärischen Triumph trug in beiden Fällen die Verfolgung einer „Blitzkrieg“-Strategie bei, die sich durch ein enges Zusammenwirken der Luftwaffe mit raumgreifend operierenden Panzerverbänden auszeichnete. Die Kehrseite der Erfolge waren massive Völkerrechtsverletzungen, wobei die von Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei (Sipo) und des SD in Polen durchgeführten Mordaktionen bereits deutliche Züge eines Vernichtungskrieges annahmen. Mit dem bereits im Ansatz scheiternden Versuch einer Invasion Englands erlitt die Wehrmacht einen ersten Rückschlag, der insbesondere der deutschen Luftwaffe ihre Grenzen aufzeigte. Die Inhumanität der deutschen Kriegführung radikalisierte sich mit dem am 22. Juni 1941 startenden Angriff auf die Sowjetunion. Der „Fall Barbarossa“ war nämlich von vornherein als Weltanschauungsund Vernichtungskrieg konzipiert, der darauf abzielte, dem „Dritten Reich“ durch die Eliminierung weiter Teile der einheimischen Bevölkerung neuen „Lebensraum“ zu verschaffen. Einerseits sahen die Angriffsplanungen millionenfaches Verhungern „slawischer Untermenschen“ vor. Zusätzlich erging an 4 Einsatzgruppen der Auftrag, die eroberten Gebiete systematisch von „jüdisch-bolschewistischen Elementen“ zu „säubern“. Hunderttausende Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma sowie kommunistische Funktionäre fielen den mobilen Mordkommandos zum Opfer. Auf militärischer Ebene rächte sich Ende 1941 die Unterschätzung der Roten Armee seitens der Wehrmachtsführung. So waren die Invasionstruppen in Erwartung eines abermaligen „Blitzsieges“ ohne ausreichende Bestände an wintertauglicher Kleidung und Ausrüstung in Marsch gesetzt worden.

Der Wintereinbruch stoppte daher den deutschen Vorstoß vor Moskau, mit der Anfang Dezember 1941 eröffneten sowjetischen Gegenoffensive bahnte sich eine Wende des Kriegsverlaufes an. Zwar ergriff die Wehrmacht Mitte des darauffolgenden Jahres erneut die militärische Initiative, doch die entsprechenden Anstrengungen mündeten nach einer Kette trügerischer Erfolgsmeldungen in die Schlacht um Stalingrad, die mit dem aus militärischer wie moralischer Sicht verheerenden Verlust der 6. Armee endete. Nachdem die Rote Armee im Juli 1943 auch eine letzte Großoffensive der Wehrmacht rasch zurückgeschlagen hatte, war der Krieg an der Ostfront so gut wie entschieden. Die Landung alliierter Truppen in der Normandie besiegelte Mitte 1944 endgültig die militärische Niederlage Deutschlands. Zu jedem Opfer an Mensch und Material bereit, zögerte Hitler den Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ aber noch ein knappes Jahr hinaus.

Repression und Terror im Innern

Innergesellschaftlich ging die Entfesselung des 2. Weltkrieges durch das „Dritte Reich“ mit einer erheblichen Verschärfung des ohnehin schon massiven Repressionsdrucks einher. Die Zunahme der Unterdrückung schlug sich in der Einführung neuer Straftatbestände, der Ausweitung des Sondergerichtswesens sowie der Gründung des als Schaltzentrale staatlicher Terrormaßnahmen fungierenden Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) nieder. Das RSHA setzte sich aus 7 Ämtern zusammen und war seinerseits ein Hauptamt der SS. Seine Effizienz bei der Bekämpfung politischer GegnerInnen sowie Verfolgung und Vernichtung „rassisch minderwertiger Elemente“ ergab sich aus der organisatorischen Verquickung von Kriminalpolizei, Gestapo, SD und Sipo.

Kriegswirtschaft und Versorgungslage

Die Wirtschaft des „Dritten Reiches“ wies bei Kriegsausbruch 3 gravierende Schwachstellen auf, und zwar die Abhängigkeit von Rohstoffimporten, einen akuten Mangel an Arbeitskräften sowie einen bürokratischen Kompetenzwirrwarr. Der beiden erstgenannten Defizite versuchte das Nazi-Regime durch eine rücksichtslose Ausbeutung der eroberten Gebiete bzw. der in ihnen lebenden Menschen Herr zu werden. Das Organisationschaos bereinigte Rüstungsminister Albert Speer (1905-1981). Indem er den Zuständigkeitsbereich seines Ministeriums schrittweise ausweitete, den von seinem tödlich verunglückten Vorgänger Fritz Todt (1891-1942) angestoßenen Prozess der privatwirtschaftlichen Selbstverwaltung forcierte und sich für umfassende Rationalisierungsmaßnahmen stark machte, stellte Speer die Weichen für eine Verdreifachung der Rüstungsproduktion. Um Hungerunruhen wie im 1. Weltkrieg zu vermeiden, legte die NS-Führung großen Wert auf eine stabile Grundversorgung der deutschen Bevölkerung. Indem sie unter Inkaufnahme zahlreicher Hungertoter in den besetzten Gebieten von dort Nahrungsmittel nach Deutschland schaffen ließ, gelang ihr nahezu bis Kriegsende die Aufrechterhaltung eines entsprechenden Rationierungssystems.

NS-Vernichtungsindustrie - Die „Euthanasie“-Morde

Der Kriegsausbruch gab den Startschuss für eine mörderische Radikalisierung der NS-Rassenpolitik. Die 1. Personengruppe, deren staatliche Verfolgung in systematische Vernichtung umschlug, waren an unheilbaren Erkrankungen geistiger, psychischer oder körperlicher Natur leidende Menschen. Am Vorabend des 2. Weltkrieges schien Hitler die Zeit reif, in der Behandlung „lebensunwerten Lebens“ zur Euthansasie (griechisch: „guter/schöner Tod“), wie die beschönigende Umschreibung von Krankenmorden lautete, überzugehen.

Als Anlass diente ihm der Fall eines Mannes, der den „Führer“ brieflich um die Tötung seines schwerbehinderten Kindes ersuchte. Auf Hitlers Geheiß wurde das Kleinkind Ende Juni 1939 in einer Leipziger Klinik umgebracht. Kurz darauf erteilte er Philipp Bouhler (1899-1945), dem Leiter der für an Hitler gerichtete Bittgesuche zuständigen „Kanzlei des Führers der NSDAP“ (KdF), und seinem Begleitarzt Karl Brandt (1904-1948) mündlich den Auftrag, bei gleichgelagerten Krankheitsbildern zukünftig ebenso zu verfahren. Auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die hierdurch initiierte „Euthanasieaktion“ verzichtete Hitler. Im Rahmen einer nur aus einem Satz bestehenden schriftlichen Anordnung wies er lediglich Bouhler und Brandt im Oktober 1939 persönlich an, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass unter Hinzuziehung von ihnen „namentlich zu bestimmender Ärzte (...) unheilbar Kranken (...) der Gnadentod gewährt werden kann.“ Da die Tötungen unter strenger Geheimhaltung erfolgen sollten, wurde eine Reihe von Tarnorganisationen mit ihrer Durchführung betraut. Die organisatorischen Fäden liefen bei einer zentralen Dienststelle mit Sitz in der Berliner Tiergartenstraße 4 zusammen, weshalb die Krankenmorde die Tarnbezeichnung „Aktion T 4“ erhielten. Das systematische Töten erfolgte in den „Euthanasie“- Anstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Zwischen Anfang 1940 und August 1941 wurden dort durch tödliche Injektionen sowie in als Duschräume getarnten Gaskammern mehr als 70.000 Menschen umgebracht. In Anbetracht der Dimension des Massenmordes ließ sich die „Aktion T 4“ auf Dauer nicht verheimlichen. Als Clemens August Graf von Galen (1878-1946), der Bischof von Münster, am 3. August 1941 im Rahmen einer Predigt Protest gegen die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ erhob, verfügte Hitler aus Rücksichtnahme auf die öffentliche Stimmung die Einstellung der „Euthanasieaktion“.

Aber auch ohne zentrale Steuerung setzte sich das Morden hinter Anstaltsmauern fort, wobei Ärzte und Pflegepersonal sich bevorzugt überdosierter Beruhigungsmittel bedienten. Die „Vergasungstechniker“ der „Aktion T 4“ hatten sich derweil bereits einem neuen Aufgabenfeld zugewandt: der Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden.

Die Shoah

Mit Kriegsbeginn verschärfte sich die ohnehin schon bedrohliche und von zahlreichen Einschränkungen gekennzeichnete Situation der noch zirka 200.000 innerhalb des Deutschen Reiches lebenden Menschen mit jüdischen Wurzeln erheblich. Sie mussten sich mit weit geringeren Lebensmittelrationen als die „arische“ Bevölkerung begnügen, Kleiderkarten blieben ihnen ab Ende 1939 ganz vorenthalten. Am 19. September 1941 trat eine Verordnung in Kraft, die jede mindestens 6 Jahre alte Person jüdischer Abstammung zum Tragen eines 6-zackigen gelben Sterns mit der Aufschrift „Jude“ auf der linken Brustseite der Kleidung verpflichtete. Mitte des darauffolgenden Monats setzten Massenverschleppungen in Richtung Osteuropa ein. Für die meisten der Deportierten war es eine Reise in den Tod. Die Radikalisierung der NS-Judenpolitik schritt auch deshalb mit zunehmender Kriegsdauer fort, weil die Gauleiter des „Altreiches“, der „Ostmark“, wie das „angeschlossene“ Österreich nun hieß, sowie der militärisch eroberten und dem Deutschen Reich einverleibten Gebiete geradezu darum wetteiferten, sich als erste „ihrer“ Jüdinnen und Juden zu entledigen.

Aus ihrer Sicht bot sich das „Generalgouvernement“, also der nicht „eingedeutschte“ Teil des polnischen Territoriums, als eine Art „menschlicher Schuttabladeplatz“ an, doch auf Grund von Überfüllung, Nahrungsmittelknappheit und Seuchengefahr waren die Aufnahmekapazitäten der dortigen Judenghettos weitgehend erschöpft. Zudem setzte Verwaltungschef Hans Frank (1900-1946) seinerseits alles daran, das „Generalgouvernement“ schnellstmöglich „judenfrei“ zu machen. Die zwischenzeitlich erwogene Errichtung eines „Judenreservates“ auf sowjetischem Boden erwies sich ebenfalls als nicht kurzfristig realisierbar, da der erwartete „Blitzsieg“ der Wehrmacht über die Rote Armee ausblieb. Der Entschluss zur physischen Auslöschung der europäischen Jüdinnen und Juden fiel in der 2. Hälfte des Jahres 1941 und somit zu einem Zeitpunkt, als die Einsatzgruppen bereits mordend durch die UdSSR zogen. Anders als im Fall der „Aktion T 4“ konnte bislang kein schriftlicher Vernichtungsbefehl Hitlers aufgefunden werden. Womöglich autorisierte der „Führer“ die entsprechenden Maßnahmen nur in mündlicher Form. Unzweifelhaft ist jedenfalls, dass die „Endlösung der Judenfrage“, wie die verharmlosende Umschreibung der geplanten „Ausrottung“ des europäischen Judentums im internen NS-Sprachgebrauch lautete, mit seiner Billigung anlief. Die organisatorischen Weichen für die „Endlösung“ stellte Heydrich. Auf seine Einladung trafen sich am 20. Januar 1942 in der Berliner Villa Am Großen Wannsee 56-58 hochrangige Vertreter diverser Reichsministerien, der SS und der NSDAP zu einer „Besprechung mit anschließendem Frühstück“. Die 15 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz stimmten das logistische Vorgehen bei der „Evakuierung der Juden nach dem Osten“ ab. Heydrich prognostizierte, dass von den europaweit mehr als 11 Millionen in die Deportationen einzubeziehenden Menschen bei Arbeitseinsätzen „ein Großteil durch natürliche Verminderung ausfallen“ werde, die Überlebenden müssten „entsprechend behandelt werden“, um sie als besonders widerstandsfähige „Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues“ auszuschalten.

Die Dimension der angestrebten Massenvernichtung erforderte die Anwendung einer neuen Tötungsmethodik, da die von den Einsatzgruppen vorgenommenen Erschießungen als nicht effizient genug angesehen wurden und die Täter auf Dauer einer zu hohen Nervenbelastung aussetzten. Eine naheliegende Alternative stellten Vergasungen dar, die sich im Rahmen der Krankenmorde „bewährt“ hatten. Das erste mit entsprechender Tötungstechnik ausgestattete Vernichtungslager nahm im Dezember 1941 auf dem Gebiet des nach der Zerschlagung Polens gebildeten Reichsgaus Wartheland seinen Betrieb auf, und zwar in der Ortschaft Kulmhof (polnisch: Chelmno). Als Mordinstrumente dienten dort Gaswagen, in denen insgesamt mehr als 150.000 Menschen, überwiegend Jüdinnen und Juden, aber auch tausende Sinti und Roma, durch das Einleiten von Motorabgasen erstickt wurden. Weitere 5 Vernichtungslager entstanden innerhalb des „Generalgouvernements“. 3 davon, nämlich die jeweils in abgelegenen Gegenden des Distrikts Lublin aus logistischen Gründen in der Nähe von Eisenbahnlinien erbauten Tötungszentren Belzec, Sobibor und Treblinka, waren fest in die Mitte 1942 startende „Aktion Reinhardt“ eingebunden. Diese Mordkampagne zielte auf die Auslöschung aller im „Generalgouvernement“ lebenden Jüdinnen und Juden ab. In überfüllten Viehwaggons wurden die Opfer aus den Judenghettos in die Vernichtungslager transportiert. In angeblichen Duschräumen bereitete durch Dieselmotoren erzeugtes Kohlenmonoxid ihrem Leben ein qualvolles Ende. Nach und nach leerten sich so die Judenghettos des „Generalgouvernements“. Als sich die endgültige Auflösung des Warschauer Ghettos abzeichnete, begann die jüdische Widerstandsbewegung dort am 19. April 1943 einen bewaffneten Aufstand. Deutsche Truppen benötigten einen knappen Monat, um die Kontrolle über das Ghetto zurückzugewinnen, das sie hierbei vollkommen zerstörten. Der Warschauer Ghettoaufstand bewog die SS-Spitze zur Forcierung der „Aktion Reinhardt“, die noch bis zum Herbst 1943 andauerte.

In ihrem Verlauf wurden in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka etwa 1,75 Millionen Menschen umgebracht. Ein kombiniertes Konzentrationsund Vernichtungslager unterhielt die SS in Majdanek, einem Vorort Lublins. Die dortigen KZ-InsassInnen mussten aus der Kleidung ermordeter LeidensgenossInnen fronttaugliche Textilien fertigen. Wer als nicht mehr arbeitsfähig galt, wurde vergast und anschließend in einem Krematorium verbrannt. Durch Unruhen in den Vernichtungslagern Sobibor und Treblinka alarmiert, führte die SS im November 1943 als „Aktion Erntefest“ titulierte Massenerschießungen durch, denen allein in Majdanek um die 17.000 Häftlinge zum Opfer fielen. Insgesamt starben in Majdanek annähernd 80.000 Menschen. Die für Majdanek typische Verbindung von KZ und Vernichtungszentrum war auch für das ostoberschlesische Lager Auschwitz kennzeichnend, das zum Inbegriff des NS-Vernichtungsapparates schlechthin werden sollte. Auschwitz bestand aus 3 Hauptbereichen: dem Stammlager (Auschwitz I), dem knapp 3 Kilometer entfernt erbauten Lagerareal Auschwitz-Birkenau (Auschwitz II) und einem auf dem Gelände der zum IG Farben-Konzern gehörenden Buna-Werke in Monowitz (Monowice) errichteten Zwangsarbeiterlager (Auschwitz III).

Dem Komplex Auschwitz III waren mehr als drei Dutzend weitere Außenlager angegliedert, deren Häftlinge von der SS an im oberschlesischen Industriegebiet mit Niederlassungen vertretene Firmen „vermietet“ wurden. Im September 1941 nahm die SS im Stammlager „Probevergasungen“ sowjetischer Kriegsgefangener und kranker Häftlinge mit dem blausäurehaltigen Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B vor, das sich hierbei als geeignet für Massentötungen erwies. Zum systematischen Einsatz kam Zyklon B ab März 1942 in Auschwitz-Birkenau, das sich zu einer regelrechten „Mordfabrik“ mit industrieartigen Vernichtungsabläufen entwickelte. Aus sämtlichen der Kontrolle des „Dritten Reiches“ unterliegenden Gebieten Europas wurden in Güterwagen gepferchte Opfer des NS-Rassenwahns nach Auschwitz-Birkenau transportiert. Bis zum Mai 1944 hielten die Züge an der „Alten Rampe“, deren Entfernung zum Lagertor rund einen Kilometer betrug. Danach verfügte Auschwitz II über einen eigenen Gleisanschluss mit einer etwa 10 Meter breiten „Neuen Rampe“. Noch auf den „Rampen“ fand die „Selektion“ der Neuankömmlinge durch SS-Ärzte statt, d.h. als „arbeitsfähig“ eingestufte Personen wurden ausgesondert und ins Lager überstellt. Den zumeist weitaus größeren Teil der Gruppe, darunter in der Regel alle alten und kranken Personen, Kinder sowie schwangeren Frauen, erfasste die SS erst gar nicht als Häftlinge. Diese Personen wurden vielmehr direkt nach ihrer Ankunft in die als Duschräume getarnten Gaskammern geführt und ermordet. Die Vergasungen erfolgten anfangs in zwei ehemaligen Bauernhöfen, den so genannten Bunkern.

Im Laufe des Jahres 1943 wurde die Tötungskapazität von Auschwitz-Birkenau durch die Inbetriebnahme von 4 kombinierten Vernichtungsanlagen, jeweils bestehend aus einem Entkleidungsraum, einer Gaskammer und einem Krematorium, beträchtlich erhöht. So konnten ab Mitte 1943 täglich zirka 10.000 Menschen vergast und 5.000 Leichen verbrannt werden. Die Mordopfer wurden einem umfassenden Verwertungsprozess unterworfen: In einer „Sortierstelle“ beschäftigte Häftlinge ordneten das auf der „Rampe“ zurückgelassene Gepäck und die Kleidung der zur Vernichtung bestimmten Menschen. Ebenfalls aus KZ-Insassen gebildete „Sonderkommandos“ brachen zwischen Vergasung und Verbrennung die Goldzähne aus den Mündern der Ermordeten, sammelten Prothesen ein und schoren den Leichen die Haare. Den Verkauf der so geraubten Wertgegenstände und Materialien wickelte das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) der SS ab, den Erlös strich die Reichskasse zur Kriegsfinanzierung ein. Für diejenigen Neuankömmlinge, welche die „Selektion“ überstanden hatten, sah das Konzept der SS „Vernichtung durch Arbeit“ vor. Entsprechend waren die Lebensund Arbeitsbedingungen der KZ-InsassInnen: Die dünne Häftlingskleidung bot einen ebenso dürftigen Schutz vor den häufig extremen Witterungsverhältnissen wie die eigentlich für die Unterbringung von Pferden gedachten Häftlingsbaracken. Eine minimale Verpflegung, katastrophale hygienische Bedingungen, die zu verrichtende Sklavenarbeit und gewalttätige Übergriffe des SSWachpersonals bewirkten in der Regel einen raschen körperlichen Verfall. Häftlinge, die bei einem der jeweils morgens und abends durchgeführten Zählappelle oder bei der Arbeit zusammenbrachen, drohte der Gang ins Gas.

Nicht minder gefürchtet war die Einweisung in den Häftlingskrankenbau, da zahlreiche kranke Häftlinge mittels einer Phenolinjektion ins Herz umgebracht wurden („Abspritzen“). Etliche Häftlinge fielen zudem den grausamen Menschenversuchen des Dr. Josef Mengele (1911-1979) und anderer SS-Ärzte zum Opfer. Anfang 1943 errichtete die SS innerhalb von Auschwitz-Birkenau ein spezielles Teillager für Sinti und Roma. Knapp 23.000 Personen wurden in dieses „Zigeunerlager“, in dem ausnahmsweise Familien zusammenleben durften, verschleppt. Die Mehrzahl von ihnen starb an Unterernährung, Krankheiten oder als menschliche Versuchsobjekte. Im August 1944 löste die SS das „Zigeunerlager“ auf und vergaste die annähernd 3.000 dort noch festgehaltenen Kinder, Frauen und Männer. Als die Rote Armee immer näher rückte, ordnete die Lagerleitung die Zerstörung der Vernichtungsanlagen an. Tausende Häftlinge mussten sich auf „Todesmärsche“ in Richtung Westen begeben. Wer nicht mehr laufen konnte, wurde von den SS-Begleitmannschaften auf dem Weg erschossen. Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee Auschwitz, in dem sich noch etwa 7.500 Häftlinge, viele von ihnen mehr tot als lebendig, befanden. In Auschwitz starben etwa 1,1 Millionen Menschen. Insgesamt wurden mindestens 5,6 Millionen Jüdinnen und Juden im Zuge von NS-Vernichtungsmaßnahmen ermordet. Die Angaben über die Zahl der getöteten Sinti und Roma variieren stark, die meisten Schätzungen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 220.000 und 500.000. Für den unter dem Tarnbegriff der „Endlösung“ verübten Völkermord setzte sich nach dem Zweiten Weltkrieg das dem Griechischen entlehnte Wort „Holocaust“ durch. Letzteres ist aber nicht unumstritten, da es ursprünglich zur Umschreibung religiös motivierter Brandopfer diente. Die gebräuchlichste Alternative stellt das aus dem Hebräischen stammende Wort „Shoah“ („große Katastrophe“) dar.

Zusammenbruch des Nazi-Regimes

Nach der Landung alliierter Truppen in der Normandie rückten die feindlichen Streitkräfte in der zweiten Jahreshälfte 1944 aus zwei Richtungen unaufhaltsam auf das Gebiet des Deutschen Reiches vor. In dieser aussichtslosen militärischen Lage beschloss das NS-Regime die Aufstellung eines letzten Aufgebotes. So erging per „Führererlass“ vom 25. September 1944 die Anordnung, „aus allen waffenfähigen Männern im Alter von 16 bis 60 Jahren de(n) deutsche(n) Volkssturm zu bilden“, der „den Heimatboden mit allen Mitteln und Waffen verteidigen“ sollte. Das Kalkül der NS-Spitze, den Alliierten durch die fanatische Gegenwehr von bis zu 6 Millionen zusätzlichen Kämpfern die Unmöglichkeit einer Besetzung Deutschlands vor Augen zu führen, erwies sich jedoch schon allein auf Grund massiver Ausrüstungsdefizite als illusorisch. Im Oktober 1944 stieß die Rote Armee erstmals auf das Territorium des Deutschen Reiches vor. Als am 12. April 1945 US-Präsident Roosevelt (1882-1945) verstarb, schöpfte Hitler, der sich knapp ein Vierteljahr zuvor in den nahe der Berliner Reichskanzlei errichteten „Führerbunker“ zurückgezogen hatte, kurzzeitig Hoffnung auf einen Bruch des alliierten Militärbündnisses.

Doch die Anti-Hitler-Koalition hielt und fuhr mit der Besetzung des Deutschen Reiches fort. Während Truppen der Westmächte die Rhein-Ruhr-Region sowie Nordund Süddeutschland unter ihre Kontrolle brachten, leitete die Rote Armee am 16. April 1945 die Schlacht um Berlin ein. Wenige Tage später drangen erste sowjetische Einheiten auf das Gebiet der Reichshauptstadt vor, deren Einkesselung am 25. April 1945 vollzogen war. Nachdem er tags zuvor seine Lebensgefährtin Eva Braun (1912-1945) geheiratet hatte, verübte Hitler gemeinsam mit ihr am 30. April 1945 Selbstmord. Auf Grundlage eines von Hitler diktierten „Politischen Testaments“ übernahm Großadmiral Karl Dönitz (1891-1980) das Amt des Reichspräsidenten.

Der als Reichskanzler vorgesehene Propagandaminister Joseph Goebbels (1897-1945) beging am 1. Mai 1945 samt Ehefrau und sechs Kindern ebenfalls in den Räumen des „Führerbunkers“ Selbstmord. Am 7. Mai 1945 unterzeichnete Generaloberst Alfred Jodl (1890-1946) im Hauptquartier General Eisenhowers (1890-1969) in Reims die bedingungslose Kapitulation aller deutschen Streitkräfte. In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1945 wiederholte Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel (1882-1946) die Prozedur im sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst. Der Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ war hiermit besiegelt, der 2. Weltkrieg zumindest in Europa beendet.

fpf

Quellen:

  • Böhler, Jochen, Auftakt zum Vernichtungskrieg. Die Wehrmacht in Polen 1939, Frankfurt am Main 2006.
  • Herbst, Ludolf, Das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945. Die Entfesselung der Gewalt: Rassismus und
  • Krieg, Frankfurt am Main 1996. Jacobsen, Hans-Adolf, Nationalsozialistische Außenpolitik 1933-1938, Frankfurt am Main/Berlin 1968. Kershaw, Ian, Hitler 1936-1945, Stuttgart 2000.
  • Longerich, Peter, Joseph Goebbels. Biographie, München 2010.
  • Michalka, Wolfgang (Hg.), Deutsche Geschichte 19331945. Dokumente zur Innenund Außenpolitik, Frankfurt am Main 1996. Schreiber, Gerhard, Der Zweite Weltkrieg, München 2002.

 
Originaltext: Gai Dao Nr. 4, Zeitung der anarchistischen Föderation FdA- IFA (2011). Die Gai Dao ist im Downloadbereich oder auf der Homepage des Projekts jeweils als PDF downloadbar. Buch: Pfeiffer, Frank - Kurze Weltgeschichte des Faschismus


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