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Zum
Ketzer – Prozeß wider Most (1878)
(Verteidigungsrede
des Angeklagten) [1]
Meine
Herren! Wenn man die pomphaften Ankündigungen der offiziösen Blätter
seiner Zeit, als dieser Prozeß anhängig gemacht wurde, gelesen hat, so
wird man heute gewiß sehr erstaunt sein, wahrzunehmen, daß von dem
nach solchem Gepolter erwarteten Beweismaterials so viel wie nichts zu
bemerken ist. Und von dem Wenigen, das der Staatsanwalt für mich auf
Lager hatte, mußte er wohl oder übel auch noch einen großen Teil ohne
Weiteres fallen lassen. Da kann man wohl sagen: Die Berge kreisten, und
sie gebaren ein winziges und obendrein lahmes Mäuslein. Der Ankläger
hat den Rückzug angetreten noch ehe es zum Schlagen kam und scheint es
deshalb auch für geraten gehalten zu haben, sich hinter fremdartige
Schanzen zu verstecken. Er redete da von der „Berliner Freien
Presse“, der Wera Sassulitsch, von Attentaten, von der „Frau Präsidentin“
Stägemann oder Hahn, von Trepoff, Revolvern und allen erdenklichen
Dingen, die mit der Anklage gar nichts zu tun haben. Es fällt mir darum
auch gar nicht ein, diese Redensarten einer Kritik zu würdigen oder Sie
sonstwie weiter damit zu langweilen.
Die
Kombination des Hrn. Staatsanwaltes betreffs einer Auslassung der
„Berliner Freien Presse“ über die 6. und 7. Deputation des hiesigen
Stadtgerichtes scheinen übrigens nur den Zweck gehabt zu haben, den
Gerichtshof gegen mich einzunehmen; ich bin aber überzeugt, daß dieses
Beginnen nicht die mindeste Beachtung gefunden hat und ich könnte nun
gleich zur eigentlichen Sache übergehen, wenn nicht eine Äußerung des
Anklägers, die zwar auch nicht zum Prozeß direkt gehört, aber dennoch
nicht unbeantwortet gelassen werden darf, zu etlichen Bemerkungen
herausforderte.
Der Herr
Staatsanwalt hielt es für angemessen, zu erklären, daß
sozialistischerseits im Reichstag nur deshalb kein Antrag auf
Einstellung des Strafverfahrens gestellt worden sei, weil ein solcher
offenbar keine Aussicht auf Annahme gehabt hätte und bei der
herrschenden „allgemeinen Entrüstung“ zu sehr unliebsamen Erörterungen
geführt haben würde. Dies ist denn doch eine Behauptung, welche rein
in's Blaue hinein gemacht worden ist. Wie in den Blättern mitgeteilt
wurde, habe ich es in der Tat lediglich aus dem Grunde veranlaßt, daß
kein solcher Antrag eingebracht wurde, weil ich fest überzeugt war und
bin, daß dieser Prozeß zu Wasser werden wird, und weil ich wünsche,
daß sich dies so rasch wie möglich offenbare. Wäre die Einstellung
des Strafverfahrens beim Reichstag beantragt worden, so hätte dies
nicht den mindesten Anstoß erregen können. Denn man mag vom Reichstag
halten, was man will, so wird doch zu konstatieren sein, daß er aus
gebildeten Männern besteht. Und die Gebildeten urteilen über solche
Ketzerprozesse eben ganz anders wie der Herr Staatsanwalt. Was aber die
„allgemeine Entrüstung“ anlangt, welche über meine Rede betreffs
Austritts aus der Landeskirche in den weitesten Kreisen herrschen soll,
so muß ich bemerken, daß mir hievon gar nichts bekannt ist.
Im
Gegenteil! Die liberale Presse, welche sonst wahrlich auf die
Sozialdemokratie und auf meine Person nicht gut zu sprechen ist, hat
sich fast ohne Ausnahme veranlaßt gesehen, die Einleitung dieses
Prozesses für höchst wunderbar und überflüssig zu erklären, die
intellektuellen Urheber meines Vertrages, die „Hofdemagogen“ aber zu
geißeln. Ja, noch mehr! Selbst muckerische Blätter, wie der
„Reichsbote“ und andere, haben ihre Verwunderung über meine
Verfolgung ausgedrückt. Sie fühlten eben, daß durch derartige
Prozeduren der Sache, die sie vertreten, nicht gedient werden könne.
Wenn somit überhaupt irgendwo eine Entrüstung dieser Affäre halber
Platz gegriffen hatte, so kehrte sich dieselbe einerseits gegen meine
Verfolger, andererseits war sie, so weit sie wirklich mir galt, höchstens
in einem sehr kleinen Zirkel orthodoxer Zeloten anzutreffen.
Ehe ich nun
zu den einzelnen Punkten der wider mich erhobenen Anschuldigungen übergehe,
muß ich wohl oder übel, wenn auch nur ganz kurz, auf die Genesis
meiner Rede zu sprechen kommen. Etliche Hofprediger Berlins bildeten im
Verein mit einigen nicht besonders gut beleumundeten Personen anderer
Art eine Christlich-soziale Arbeiter „Partei“ und trugen das
Christentum in die Volksversammlungen hinein. Sie erklärten, die Lösung
der sozialen Frage in die Hand nehmen zu wollen, priesen als
Universalheilmittel den christlichen Glauben an und forderten das
Vertrauen der Arbeiter. Damit stellten sie das Christentum und die
Geistlichkeit der Kritik zur Verfügung, ja provozierten eine solche.
Und meine inkriminierte Rede und die ganze Agitation für Austritt aus
der Landeskirche bildeten die Antwort auf diesen Arbeiterfang. Schon
hieraus erhellt, daß sich die Spitze des zweiten Teils meiner Rede
vornehmlich gegen die christlich-sozialen Agitatoren, die als solche
ohne Zweifel, wenn sie auch Geistliche waren, nicht in der Ausübung
ihres Berufs sich befanden, und daß mithin der Oberkirchenrat nicht
befugt war, Strafantrag zu stellen.
Hinsichtlich
der angeblichen Schmähungen der Religionsgenossenschaften bin ich der
Meinung, daß die Zeugenvernehmung in jeder Beziehung meine Nichtschuld
erwiesen hat. Das Wort „ekelhaft“ beruhte auf einer Erfindung des
Berichterstatters des „Reichsboten“ und wurde auch nachträglich von
demselben zurückgenommen.
Daß ich
von den Religionssystemen nicht sagte, sie würden von Vielen, obgleich
sie noch nicht aus der Kirche ausgeschieden sind, „belacht“, sondern
daß ich bemerkte, sie würden von denselben „nicht beachtet“, haben
alle Zeugen bestätigt. Und wenn auch von vier Zeugen einer nicht gehört
haben will, daß ich sagte, es werde jeder, der die Religionssysteme vom
Standpunkt des gesunden Menschenverstandes aus betrachte, „zur Skepsis
angeregt“, wohingegen er, im Einklang mit der Anklage, behauptet, ich
hätte gesagt, die Religionssysteme müßten unter solcher Voraussetzung
jedermann „anwidern“, so halte ich doch dafür, daß auch in diesem
Punkte das Beweisverfahren zur Genüge die Unhaltbarkeit der letzteren
Lesart dargetan hat. Der Herr Staatsanwalt hat allerdings die Ansicht
ausgesprochen, daß das Wort „Skepsis“ schon deshalb in meiner Rede
nicht vorgekommen sein könne, weil offenbar von den in der betreffenden
Versammlung anwesenden ca. 3000 Personen nicht fünf gewesen wären,
welche ein solches Wort verstanden hätten; aber damit hat der Ankläger
nur bewiesen, daß er höchst eigentümliche Begriffe von
sozialdemokratischen Versammlungen hat. Würde er sich hie und da
derartige Zusammenkünfte persönlich betrachten, dann käme er gewiß
in dieser Beziehung, wie hinsichtlich der Sozialdemokratie überhaupt,
zu einer ganz anderen Meinung, als diejenige ist, welche er bisher
hervorgekehrt hat. Sozialdemokratische Versammlungen bestehen nicht aus
Wilden oder rohen Horden, sondern notorisch aus höchst anständigen
Leuten. Die sozialistische Weltanschauung ist nachgerade in alle
gesellschaftlichen Kreise eingedrungen, und die Arbeiterbewegung hat
selbst die einfachsten Proletarier, welche sich ihr angeschlossen haben,
auf eine Bildungsstufe emporgehoben, die derjenigen gewisser Leute
wahrlich nicht nachsteht. Speziell in jener Versammlung waren gerade
sehr viele Personen von höherer Intelligenz anwesend, und das Wort
„Skepsis“ hat sehr wohl Verständnis gefunden.
Von
Beschimpfungen der christlichen Religionsgenossenschaft kann also in
meiner ganzen Rede nicht die Spur entdeckt werden, beschimpft müßte
ich sie aber haben, um strafbar zu sein, da im § 166 der Schwerpunkt
der Betonung auf das Wort „Beschimpfung“ gelegt ist. Kritische Erörterungen
über das Wesen derselben und diesbezügliche Agitation ohne Anwendung
von Schimpfworten sind straflos. Dies scheint auch der Staatsanwalt zu
wissen, indem er meine objektiven Angriffe auf das Christentum, meine
vernichtenden Schläge gegen dasselbe nicht zu inkriminieren wagte,
vermutlich, um mir keine Gelegenheiten zu geben, von der Anklagebank
aufs Neue eine Lanze gegen ein Religionssystem zu brechen, das nach
meiner Ansicht der Wissenschaft gegenüber nicht standhalten kann.
Weil er
aber keine Beschimpfung von Einrichtungen der christlichen Religion
meiner Rede entnehmen konnte, so stempelte er einfach einige andere
Dinge zu solchen, und weil ich dieselben etwas drastisch behandelte, so
konstruierte er hieraus Religionsbeschimpfungen. In erster Linie ficht
er den Satz an: „Der Unsinn, Gott habe die Welt in sechs Tagen
erschaffen, den man immer noch in den Schulen den Kindern lehrt, muß
endlich aus den Lehranstalten entfernt werden.“ Und in zweiter Linie hält
er dafür, daß ich strafbar sei, weil ich die „Theologie mit ihrer Hölle
und ihrem Himmel“ Blödsinn genannt. Man weiß zwar nicht recht, ob er
den ersteren Anklagepunkt schließlich noch aufrecht erhalten hat, denn
aus seinen diesbezüglichen Äußerungen konnte kein Mensch klug werden,
doch scheint er sich mindestens selbst nicht klar darüber gewesen zu
sein, ob die Genesis der Bibel eine Religionseinrichtung im Sinne des
Gesetzes ist oder nicht. Jedenfalls ist es unter solchen Umständen
nicht überflüssig, wenn ich die nötige Klarlegung dieser Sachen
besorge.
Fragen wir
zunächst: Was bedeutet denn das Wort Unsinn? Ist es etwa ein
Schimpfwort? Keineswegs! Unsinn ist der Gegensatz von Sinn; was also
keinen Sinn hat, unlogisch ist, das wird man als etwas Unsinniges zu
bezeichnen haben. Jeder Gebildete weiß aber, daß die mosaische Schöpfungssage
in der Tat Dinge erörtert, die keinen Sinn haben, die den Ergebnissen
der modernen naturwissenschaftlichen Forschung gegenüber als barer
Unsinn sich charakterisieren. Was soll man z.B. dazu sagen, daß Moses
am 3. Tage das Licht und erst am 4. Tage „Sonne, Mond und Sterne“
erschaffen läßt? Ist das kein Unsinn, wenn da vorgetragen wird, es sei
schon das Licht dagewesen noch ehe ein Fixstern leuchtete? Und schon die
Naivität, mit welcher da überhaupt von den Weltkörpern gesprochen
wird, ist nach unseren heutigen Begriffen so unsinnig, daß nur noch
Leute wie der Pastor Knaak, der sich die Erde festgenagelt und die Sonne
tanzend vorstellt, ernsthaft dabei bleiben können. Ganz und gar
drastisch aber wird der Unsinn, der in der mosaischen Schöpfungssage
liegt, dadurch illustriert, daß sie in der Bibel zwei Mal vorkommt und
zwar in einer total abweichenden und widerspruchsvollen Form. Sogar die
Gottheit tritt da unter zwei verschiedenen Namen auf. Einmal heißt sie
Elohim und das andere Mal Javeh-Elohim. Im einen Text tritt der Mensch
zuletzt auf den Schauplatz und im ändern wird er zuerst geschaffen,
noch ehe also Futter für ihn vorhanden war. Und Derartiges soll kein
Unsinn sein? Ohne Zweifel ist den Theologen dieser Teil der Bibel auch
sehr unbequem, und sie geben sich alle erdenkliche Mühe, der Sache
einen einigermaßen annehmbaren Anstrich zu geben.
Einer der
bedeutendsten Bibelerklärer, Bunsen, glaubt z. B. über das doppelte
und widerspruchsvolle Vorkommen der Schöpfungsgeschichte damit
hinwegschlüpfen zu können, daß er vom einen Text sagt, er sei
geschichtlichen Charakters, vom anderen aber, er sei philosophischer
Natur. Vor dem Richterstuhle der Vernunft jedoch kommt man mit solchen
Sophistereien nicht weit; da bleibt der Unsinn eben Unsinn.
Übrigens
ist die mosaische Schöpfungssage noch von keiner Kirchenversammlung,
keinem Papst und keinem Oberkirchenrat als Dogma proklamiert worden,
welches geglaubt werden muß. Man hat es den Gläubigen wohlweislich überlassen,
diese weltlichen Bücher der Bibel verschiedenen Auslegungen zu
unterziehen. Und so sehen wir denn, daß beispielsweise innerhalb der
protestantischen Kirche eine ganze Gruppe sich bildet, welche die
Genesis und manches Andere, das sich in der Bibel vorfindet und unverständlich
ist, als bildliche Dichtung bezeichnet. Haben wir es demnach in dem
Worte Unsinn, angewendet auf tatsächlich unlogische Erörterungen, mit
keiner Beschimpfung zu tun, so steht nach meinen Ausführungen
andererseits fest, daß die mosaische Schöpfungssage keine Einrichtung
der christlichen Religion ist. Dieser Punkt der Anklage hat also nicht
den geringsten Halt mehr.
Ich komme
nun zur Theologie, die ich als „Blödsinn“ bezeichnet habe, welche
Auffassung mir auch heute noch innewohnt. Seit wann, frage ich, ist denn
aber die Theologie eine Einrichtung der christlichen Kirche? Früher
galt die Theologie als Wissenschaft, gegenwärtig weiß jeder wirklich
Gebildete, daß von Wissenschaft dabei gar keine Rede sein kann, weil
sie sich mit lauter absolut unwissenschaftlichen Dingen beschäftigt und
Satzungen aufstellt, welche mit den Satzungen der Wissenschart auf dem
gespanntesten Fuße stehen. Die Theologen schweben beständig im Blauen,
stellen Spekulationen an über unsichtbare, unbegreifliche, übernatürliche,
besser außer- oder nichtnatürliche und damit unbeweisbare Dinge. Und
wenn sie dabei hier und da zu paradoxen Aufstellungen gelangten, welche
im Lichte der Wissenschaft ein höchst lächerliches Aussehen bekamen,
so taten sie einfach, weit entfernt ihre Bocksprünge einzusehen, die
Wissenschaft in den Bann. In Summa-Summarum charakterisieren sich die
ganzen Spiegelfechtereien der Theologen als Kindereien, ja als Blödsinn!
Doch dies nur so nebenbei. Die Theologie ist ja, wie gesagt,
unzweifelhaft keine Einrichtung der christlichen
Religionsgenossenschaften. Freilich glaubte der Ankläger aus dem
Umstand, daß in meiner Rede von der „Theologie mit ihrem Himmel und
ihrer Hölle“ gesprochen wurde, die Notwendigkeit folgern zu müssen,
sich wenigstens des Himmels und der Hölle anzunehmen. Weiß er denn
nicht, daß auch dies keine spezifisch christlichen Einrichtungen sind?
Und merkte er denn nicht, daß da Himmel und Hölle ausdrücklich mit
der Theologie, also nicht mit dem Christentum in Verbindung gebracht
wurden? Fast alle Religionssysteme weisen ja eine Art Himmel und Hölle
auf. Manche haben mehrere Gattungen solcher Örter, manche nehmen mit je
einem vorlieb. Da gibt es Hölle und Vorhölle, dort ein Fegefeuer; bald
spricht man von einem „siebenten Himmel“, bald von einer
„untersten Hölle“ usw. Auf der anderen Seite gibt es jetzt schon
sehr viele Christen, welche Himmel und Hölle nur noch ganz bildlich
auffassen. Wissenschaftlich aber sind Himmel und Hölle im landläufigen
Sinne des Wortes ganz unmögliche Dinge, und wer sie etwa hinter das
Firmament oder unter den Erdboden versetzt, der sagt einfach Blödsinn.
- Es sind somit auch meine diesbezüglichen Äußerungen nicht allein
straflos sondern auch unanfechtbar.
Endlich
glaubte der Herr Staatsanwalt konstatieren zu können, daß ich
schreckliches Ärgernis mit meiner Rede unter den Gläubigen erregt hätte.
Er meint, ich hätte zwar Eingangs des Vertrages ausdrücklich betont,
daß ich Niemanden stören wolle, seinen religiösen Gefühlen nach wie
vor nachzuleben, allein im Verlaufe meiner Auseinandersetzungen sei ich
immer heftiger geworden und hätte die christliche Religion immer ärger
beschimpft. Er befindet sich indessen auch in dieser Beziehung in einem
groben Irrtum. Zum Austritt aus den Landeskirchen habe ich notorisch nur
Diejenigen aufgefordert, welche bereits mit den Satzungen derselben
gebrochen haben und mithin eine Heuchelei begehen, wenn sie trotzdem
noch einer solchen Korporation einverleibt bleiben. Zudem haben die
Versammelten durch ihre ganze Haltung gezeigt, daß sie sich zu den Ungläubigen
zählten. Von einer Verletzung religiöser Gefühle kann also gar keine
Rede sein. Selbst die Redakteure äußerst frommer Blätter scheinen
geradeso gedacht zu haben, sonst würden sie wohl schwerlich sich beeilt
haben, meine Rede zu veröffentlichen und sie so erst zur Kenntnis gläubiger
Seelen zu bringen. Ich glaube, nun hinlänglich nachgewiesen zu haben,
daß in dem Vortrage, welcher zum Gegenstande einer Anklage gemacht
wurde, keine Beschimpfung religiöser Einrichtungen enthalten ist und
gehe nun über zu dem Vorwurf, ich hätte die evangelische Geistlichkeit
in Ausübung ihres Berufes beleidigt.
Da finde
ich den einzigen Ausdruck „schwarze Gendarmerie“, der allenfalls auf
die gesamte Geistlichkeit direkt bezogen werden könnte, aber es ist mir
unerfindliche, wieso derselbe beleidigend sein soll. Solange der Ankläger
nicht nachweist, daß der Beruf eines Gendarmen ein ehrenrühriger ist,
vermag ich nicht einzusehen, daß sich Jemand durch die Bezeichnungen
als Gendarm verletzt fühlen kann. Die Geistlichkeit schwärmt
bekanntlich für Zucht und Ordnung, und da die Gendarmerie gerade dazu
benützt wird, die Zucht zu ermöglichen und die Ordnung aufrecht zu
erhalten, so muß sie ihr ja als Ideal erscheinen. Diese
Seelenverwandschaft ist es gerade, welche mich veranlaßte, den
fraglichen Ausdruck zu gebrauchen, und das Beiwort „schwarze“ ist ja
augenscheinlich nur zur Bezeichnung der Uniform gewählt worden. Die
Herren Pastoren werden sich doch nicht etwa ihrer Amtstracht schämen?
Alles was
sonst noch durch den Oberkirchenrat als auf die Geistlichkeit im
allgemeinen gemünzt erachtet wurde, hat lediglich den
Prediger-Agitatoren der christlich-sozialen Arbeiterpartei und den
Stadtmissionären gegolten, wie sich aus dem ganzen Zusammenhang des
letzteren Teils meiner Rede ganz unzweifelhaft ergibt. Es wurde z. B.
von „Schwarzkünstlern“ gesprochen, welche sich in die Häuser
einschleichen, und denen man die Türe weisen müsse. Nun, die Herren
Prediger - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - haben keine Neigung,
sich solcher Arbeit zu unterziehen. Sie schicken da ihre Commis
voyageurs, die Traktätchen- Verteiler und dergleichen Leute. Diese
begeben sich in die Waschküche, lauern den Frauen am Kochtopf oder bei
der Kinderwartung auf und suchen sie mit ihren Himmelsbroschüren zu
beglücken. Und da diese Einschleichungen gewöhnlich verknüpft sind
mit allerlei zuckersüßen Redensarten, so nannte ich diese Personen
auch „Wölfe im Schafspelz“. Endlich ging ich von der erfahrungsmäßigen
Überzeugung aus, daß die Meisten dieser Glaubensboten selbst nichts
glauben, und zitierte den bekannten Heine'schen Vers vom heimlichen Wein
und dem öffentlichen Wasser.
Der Hinweis
auf Spanien, wo die Pfaffen zuerst das Land ausgestohlen und dann die
Bevölkerung mit Melopia (Bettelsuppe) abfütterten, und die Andeutung,
daß die Arbeiter auf ihrer Hut sein müßten, wenn ihnen jetzt in
Berlin ebenfalls mit ärmlichen Almosen aufgewartet werde, müssen jeden
Zweifel ausschließen, daß hier die Christlich-Sozialen und nicht die
gesamte evangelische Geistlichkeit getroffen werden sollte. Denn die
Firma Stöcker u. Co. ist es, welche mit Bettelsuppen arbeitslose
Proletarier ins christlich-soziale Netz zu locken sucht, welche die
Errichtung eines Arbeiter-Invalidenhauses in nahe Aussicht stellt und
sonstige Leimruten legt, um Gimpel zu fangen. Indem dies die Herren
Hofdemagogen tun, befinden sie sich aber doch wahrhaftig nicht in Ausübung
ihres Berufes, und der Oberkirchenrat hatte keine Befugnis, Strafantrag
zu stellen. Wollen sich die fraglichen Personen, weil ich ihnen mit
demselben Maße eingemessen habe, mit dem sie ausmaßen, mit mir vor
Gericht auseinander setzen, so müssen sie mich eben einzeln verklagen.
Bis jetzt begnügten sie sich indessen, in den ihnen zugänglichen
Organen über die Sozialdemokratie und meine Person zu räsonieren.
Damit sollte es aber auch genug sein.
So wäre
also von der ganzen Anklage nichts mehr übrig geblieben, und ich halte
meine Freisprechung für selbstverständlich. Dieselbe gebührt sich
aber nicht nur, weil ich absolut nicht schuldig bin, sondern auch im
Hinblick auf das Jahrhundert, in dem wir leben, auf die Kultur, die uns
umgibt, und mehr noch in Anbetracht der reaktionären Gelüste, welche
die Orthodoxie in der jüngsten Zeit geoffenbart hat. Dieser
Gesellschaft muß endlich ein Dämpfer aufgesetzt werden!
Fußnoten:
[1]
Im Januar 1878 stand Most wegen „Gotteslästerung“ und
„Beleidigung der gesamten Geistlichkeit“ vor Gericht.
Aus: Johann Most -
Die Gottespest und andere Schriften; Edition Revolutionsbräuhof
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