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Erich
Mühsam – Staat und Kirche (1927)
Der
Kampf, den der mexikanische Präsident Calles zur Befreiung des Staates
von den übermächtigen Einflüssen des Klerus führt, bietet durchaus
keinen Anlaß zu der überschwenglichen Begeisterung, mit der die
Revolutionäre in aller Welt den Sieg der Freiheit über die Knechtung
des Geistes feiern. Gewiß illustrieren die Formen des bewaffneten
Widerstands, in denen die Geistlichkeit um die Zurückeroberung ihrer
Machtposition ringt, sehr eindeutig den Charakter der Kirche als
weltlich-politische Organisation, und die Scheußlichkeit etwa der
terroristischen Überfälle auf Personenzüge, bei denen, angeblich
unter Führung katholischer Priester, die Passagiere mit Greisen, Frauen
und Kindern in den brennenden Eisenbahnwagen eingesperrt und zu Tode
gemartert wurden, zeigt, bis zu welchem Maße fanatischen Aberglaubens
eine ursprünglich ethische Idee verfälscht werden kann, wenn
materielle Herrschsucht sich ihrer als Mittel bedient. Der Kampf der
Calles-Regierung gegen die Kirche ist, genau wie Bismarcks
"Kulturkampf" vor 50 und der Kampf des französischen
Kabinetts Combes gegen die Kongregationen vor 25 Jahren, nichts anders
als ein Rivalitätsstreit zweier der Freiheit gleich feindlichen Mächte
um Autorität und Gewalt über den wirtschaftlich unselbständigen Teil
der Bevölkerung. Der Kampf in Mexiko wird enden, wie die Krachs
zwischen Staat und Kirche noch immer geendet haben: mit einer Einigung
auf Grund der Gleichberechtigung-, der gegenseitigen Duldung und der
hilfsbereiten Unterstützung in der Ausübung der Macht. Auf die äußeren
Formen dieser Einigung wird es sehr wenig ankommen, und es läßt sich
wohl vorstellen, daß die Trennung von Staat und Kirche durchgeführt würde,
ohne daß dadurch die Machtsphäre der Kirche im Staat die geringste
Einbuße erlitte.
Es
darf allgemein bezweifelt werden, ob die Forderung der Atheisten und
Freidenker, der Staat solle den kirchlichen Institutionen die
Subventionen und den gesetzlichen Schutz ihrer Gebräuche und
Einrichtungen entziehen, auf einer zutreffenden Einschätzung der
wirklichen Beziehung beider Mächte zu einander beruht. Es scheint da
vielfach die Einsicht zu fehlen, daß der Staat die Kirche braucht, da
die Anerkennung seiner Autorität, das hochgerühmte "Staatsbewußtsein",
ohne die kirchliche "Seelsorge", das ist die Erziehung der
Menschen zur Unterwerfung unter eine imaginäre, transzendentale Autorität,
zur Anbetung einer außerirdisch vorgestellten, Willen und Schicksal
bewußt lenkenden göttlichen Gewalt, auf die Dauer gar nicht erhalten
werden könnte. Der Staat braucht die Kirche, weil er ohne ihre
Zurechtknetung der menschlichen Seele zum Glauben an die Obrigkeit, zur
kritiklosen Hinnahme des Absurden und Vernunftwidrigen und zum demütigen
Selbstverzeicht nicht existieren könnte; die Kirche braucht den Staat
nicht, - sie benutzt ihn nur, weil er sie braucht.
Die
Interessen der Kirche sind nicht ohne weiteres identisch mit denen des
Staates. Der Staat ist die Exekutionsmaschine der kapitalistischen
Ausbeutung innerhalb nationaler Grenzen. Er kann nichts andres sein und
niemals etwas andres werden. Wohl aber ist es möglich, daß die
kapitalistische Ausbeutung sich einmal, wenn die nationalen Begrenzungen
des Staates das Geschäft zu stören beginnen, zum Bau geeigneterer Ausführungsmaschinen
im internationalen Maßstabe entschließen wird, die Staatsfunktionen
auf bloße Polizeidienste mit den Mitteln der bewaffneten Macht und der
Justiz beschränkend. Die zur Zeit in Genf tagende
Weltwirtschaftskonferenz zeigt deutlich genug diese Tendenz. Die Kirche
verfolgt von vorn herein nirgends national begrenzte Ziele. Sie ist -
alles dies gilt gleichermaßen für die katholischen, lutherischen, jüdischen,
mohammedanischen wie die sonstigen deistischen Bekenntnisse - an
territorialen Fragen gänzlich uninteressiert und erstrebt eine anders
geartete Macht als der Staat, erstrebt sie aber für sich selbst, nicht
wie jener als Mandatar einer übergeordneten Gewalt für einen Dritten.
Da das Machtstreben des Staates für das übergeordnete Kapital die
Kreise des eigenen Machtstrebens nicht stört, unterstützt die Kirche
den Staat gegen entsprechende Gegendienste in der Niederzwingung des
Proletariats unter den Willen der Besitzer der Produktionsmittel. Als
Gegenleistung stärkt der Staat die Macht der Kirche mit den Mitteln
seiner Gesetzgebung.
Die
historischen Materialisten irren, wenn sie allem Machtstreben ökonomische
Beweggründe beimessen. Es ist im Gegenteil so, daß der Kampf um die
Nahrung in der ganzen Natur ein einfacher Vorgang der Umsetzung von
Lebenssubstanz, der Verwandlung der Stoffe ist, mit Machtgelüsten aber
gar nichts zu schaffen hat. Der Tiger erschlägt das Pferd, um es zu
fressen, keineswegs aber um Macht auszuüben. Das Wesen der Macht nämlich
ist die Unterwerfung lebendigen Willens zur Hörigkeit und Preisgabe,
nicht die Tötung des Lebens. Daß bei der Unterwerfung von Menschen
unter die Macht
anderer Menschen
ursprünglich der Wille zur ökonomischen Bereicherung auf Kosten des
anderen bestimmend war, ist wahrscheinlich. Es ist aber kein Beweis dafür,
daß der durch ökonomische Ursachen herangebildete Begriff der Macht
sich nicht im Lauf der Entwicklung zum Selbstzweck machen und den ökonomischen
Vorteil über den Mitmenschen als Mittel zur Macht benutzen konnte. Die
in unsern kapitalistischen Verhältnissen bis zum Höchstmaß
kultivierte Anhäufung unvorstellbarer Vermögen in den Händen
einzelner, die alle Energien nur zur immer noch steigenden Vermehrung
dieser Reichtümer verwenden, dient gewiß nicht zur Verbesserung der
Lebenshaltung der Multimillionäre, die bei allem Luxus nur einen
minimalen Bruchteil ihrer Einnahmen zu verbrauchen wissen, sondern nur
zur Versklavung von immer mehr Menschen unter ihren Willen, demnach zur
Stärkung der Macht, die sie durch willkürliche Zulassung oder
Nichtzulassung der Arbeiter zu den Produktionsmitteln ausüben. Die Verfügungsgewalt
über die ökonomischen Ausbeutungsmittel gibt ihnen das Bewußtsein
unumschränkter Herrschgewalt, der Macht der Tyrannei. Die Triebfeder
ihres Handelns aber ist längst nicht mehr ökonomischer Eigennutz,
sondern der ökonomische Eigennutz ist ihnen Mittel zum Zweck, sich Herr
und Autorität zu fühlen.
Wollen
die Kapitalisten persönliche Macht erringen, die sie durch ihren
Zusammenschluß als Klassengemeinschaft und durch die Organisation der
zentralen Staatsmacht vermehren und festigen, und betrachten sie das
Monopol der Wirtschaft als den einzigen realen Ausdruck positiver Macht,
so geht die Kirche darauf aus, das Gefühlsleben der Menschen in ihre
Gewalt zu bringen, die mystischen und metaphysischen Bedürfnisse der
Seelen in die Abhängigkeit
ihrer Dogmen zu pressen, den Verstand, die kritische Beobachtung, die
Sinnlichkeit schon der kaum zu eigenem Erleben erwachten Kinder in die
Bahnen zu lenken, die ins abstrakte Machtgebiet ihrer Herrschaft führen.
Die ökonomischen Interessen der Kirche sind diesem Machtstreben durch
die Idee bewußt untergeordnet. Die Anhäufung irdischer Güter, auf die
sich die Kirche gewiß nicht schlecht versteht, dient dem Ausbau ihrer
Organisation, ihres ungeheuren Beeinflussungs-Apparates und ihrer
Konkurrenzfähigkeit mit den nur auf wirtschaftliche Potenz gestellten Mächten.
Eine
Untersuchung, wie weit die ursprünglich religiös-sittlichen Fundamente
der Kirchen dem Eindringen konfessionell-parteipolitischer Interessen überhaupt
noch standgehalten haben, kann hier ausscheiden. Die zahllosen religiösen
Sekten, die sich die ideelle Reinigung speziell des Christentums zur
Aufgabe gestellt haben und durchweg den Kampf gegen die Kirche als
Voraussetzung dazu ansehen, mögen darüber als Nächstbeteiligte
entscheiden. Religionsphilosophische Auseinandersetzungen stehen bei
politischen Diskussionen mit der Kirche zu allerletzt in Frage, und wären
die Deisten mit ihren Glaubenssätzen und Bekehrungsversuchen nie aus
den Bezirken herausgetreten, in denen die freie Propaganda Raum hat,
dann hätte sich auch jede antiklerikale Agitation in den Grenzen des
Ideenkampfes mit Gründen und Gegengründen zu halten. Denn für den
Revolutionär ist zunächst nicht die Kirche der Feind, sondern der
Staat. Aber der Ideenkampf hört auf und wird zum Kampf mit politischen,
mit revolutionären Mitteln, wenn die Kleriker ihre Bethäuser
verlassen, sich als weltlich-politische Truppe ins Stadion der
Boxmeister stellen und für ihre Machtansprüche gegen Konzessionen an
die von keinen ethischen Verbrämungen umhüllten Ausbeuterinteressen
des Kapitals die gesetzgeberische Gewalt des Staates anrufen.
Die
Kirche ist älter als der Staat; aber seit es Staaten gibt, hat sie
deren politische Waffen zur Befestigung ihrer Macht benutzt. Hier soll
gar nicht von den abergläubischen Greueln des Mittelalters gesprochen
werden. Es genügt, das heute noch in Deutschland geltende
Strafgesetzbuch anzusehen, in dem der jenseitige Gott der Christen und
Juden, dessen Vorstellung uns so fremd ist wie die des Lindwurms oder
Einhorns, mit irdischen Strafen gegen die Beleidigung seiner himmlischen
Majestät geschützt wird. Das sind Konzessionen des Staates an die
Kirche, die nichts kosten und zu Gefälligkeiten verpflichten. Weitaus
ärger steht es um den Staatsschutz dessen, was die Kirche Sittlichkeit
zu nennen beliebt und was nichts andres ist als ein Vorwand, das Verfügungsrecht
des Individuums über seinen eigenen Körper mit Hilfe des trüben
Begriffs "Sünde" unter die Kontrolle
autoritärer Instanzen zu stellen. Die Kirche arbeitet da mit der
Angst vor Höllenqualen nach dem Tode, und der Staat gibt sich dazu her,
den jenseitigen Peinigungen auf dieser Welt den realen Vorgeschmack zu
geben. Da sind alle Gesetze, die den sexuellen Wandel der Menschen
abschleifen sollen, so der üble Kuppelei-Paragraph, der die
Verschacherung der Töchter zur lebenslänglichen Eheweibsversklavung an
einen Meistbietenden schützt, indem er Zimmervermieter unter Strafe
stellt, wenn sie zwei Menschen, die sich ohne behördliche Abstempelung
lieb haben, Quartier geben. Da ist der nichtswürdige Päderastie-Paragraph,
der die Befriedigung eines Naturdranges bedroht, der im freien Einverständnis
erwachsener Personen
ohne die geringste
Schädigung Dritter betätigt wird. Hier setzen freilich schon
kapitalistische Staatserwägungen ein; denn die ausbeutende Klasse ist
interessiert an der Geburt möglichst vieler Proletarier, denen zwar
weder hygienisches Aufwachsen noch die notwendigste Nahrung garantiert
wird, die aber da sein müssen, damit die exploitierte Arbeitskraft
billige Marktware bleibt. Besonders kraß tritt dieser Gesichtspunkt im
Verbot der Fruchtabtreibung zutage, der die armen Frauen zwingt, Kinder
tuberkulöser, syphilitischer oder geisteskranker Väter zur Welt zu
bringen, in unglücklichen Ehen im Alkoholrausch oder gewaltsam
erzeugte, in Haß und Ekel empfangene Kinder, für deren Säuglingszeit
schon nicht Wiege, Weißzeug und Milch zu schaffen ist. So will -es die
Sittlichkeit der Kirche, so will es der Arbeitsmarkt des Kapitals.
Im
republikanischen Deutschland hat die politische Organisation der Kirche
die Staatsmacht ganz in die Hand bekommen. Daß es grade das katholische
Zentrum ist, spielt keine Rolle; der Evangelische Bund, der auch noch
mitzureden hat, ist um nichts besser, und ließen die christlichen
Konkurrenten den Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ans
Steuer, wär's genau so. Der Staat braucht in dieser Zeit, da der
todkranke Kapitalismus den Widerstand seiner Opfer mit allen Mitteln
niederhalten und unterdrücken muß, den sanften Augenaufschlag der Frömmigkeit,
das Ethos von Zucht und Sitte, das ihm nur die Kirche liefern kann,
dringender denn je. Erst mußte die Jugend vor Schmutz und Schund in
Wort und Schrift behütet werden, damit der revolutionären Literatur
und Kunst das Genick umgedreht werden kann. Jetzt soll die Jugend vor
seelenvergiftenden Vergnügungen bewahrt werden,
damit auch
revolutionäre Kundgebungen, bei denen junge Menschen zur Erkenntnis der
sozialen Schweinerei erweckt werden könnten, entgiftet werden. Dann
folgt die Auslieferung der Schule an die Kirche, und mit dem Konkordat
endlich soll alles dies für die Ewigkeit, auf die die kapitalistische
Herrschaft sich gesichert glaubt, vertraglich geregelt werden. In Bayern
sind alle diese Maßnahmen nicht mehr nötig. Dort hat die Kirche sich
selbständig als Staatsmacht etabliert und teils in festgelegten
Gesetzen, teils ungesetzlich erreicht, wonach das Kapital strebt. In
Preußen betreibt sie das Geschäft der Kapitalisten im Bunde mit den
Sozialdemokraten, im Reich mit den Deutschnationalen. Der Effekt ist der
gleiche überall: der Staat gebraucht die Kirche, die Kirche benutzt den
Staat.
Die
Forderung der Trennung von Staat Kirche trifft neben ihr Ziel. Der
revolutionäre Kampf muß dem Staate gelten, der Kirche nur, soweit sie
mit dem Staate identisch, beziehungsweise sein bestimmendes oder ausführendes
Organ ist. Mögen die Gläubigen in ihren Kirchen, Synagogen und
Moscheen ihre Riten pflegen, wie sie es für gut halten; wir können sie
auch nicht hindern, ihre Kinder im Geiste der Konfessionalität zu
erziehen, der uns vom Geiste der Religiosität, der mit Gottglauben
nichts zu schaffen hat, sehr weit entfernt scheint. Wir haben uns aber
dagegen zu wehren, daß die kirchlichen Ansprüche auf Hirtenamt und Sündenkontrolle
mit den gewalttätigen Mitteln des Staates in unsre Bezirke übergreifen.
Der Staat wird uns nicht helfen, seinen besten Bundesgenossen
abzuwehren, selbst da nicht, wo er, wie zur Zeit in Mexiko, sich selbst
von der zu engen Einschnürung seiner Bewegungsfreiheit zu erlösen
sucht.
Den
Kampf
gegen die Kirche können
wir nur führen, indem wir aus ihren Organisationen und
Gebetsgemeinschaften austreten, durch Bloßstellung ihrer Staats- und
Kapitalsverbundenheit den Kirchenboykott werbend fördern und indem wir
unsre Kampfkräfte gegen den Staat und alle seine Einrichtungen
konzentrieren. Ist der Staat einmal zerschlagen, der Kapitalismus
vernichtet, der Besitz an Grund und Boden und an den Produktionsmitteln
der gemeinsamen Bewirtschaftung der Arbeitenden zugeführt, dann ist
auch die Kirche der Mittel beraubt, die materielle Macht auszuüben, auf
die allein heute noch ihre Macht über die Geister und Seelen sich stützt.
Der Staat braucht die Kirche, die Kirche benutzt den Staat. Ihre Macht
wird zerbrochen sein, wenn die Organisation der Gesellschaft frei sein
wird, keine Hilfe außerirdischer Kräfte mehr braucht und sich von
keiner Spekulation auf das schlechte Gewissen der Menschen mehr benutzen
läßt.
Aus:
FANAL, 1. Jahrg., Berlin Juni 1927, Nr. 9
Gescannt
aus: Erich Mühsam: Staatsverneinung, Freiheit als
gesellschaftliches Prinzip u.a. Beiträge. Reihe Konstruktiv Nr. 10,
AHDE – Verlag 1981.
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