Street Art is not a Crime!

(Achtung: deutsche Rechtslage! Writer und Writerinnen sollten sich auf alle Fälle auch Rechtshilfetipps für den Umgang mit der Polizei durchlesen!)

Graffiti sind keine "häßlichen Schmierereien die das Stadtbild veschandeln". Und wird auch nicht gemacht von "orientierungslosen Jugendlichen, die graue Wände bunter machen wollen", wie öfter von verständnisvollen Sozpäds angenommen wird. Es ist viel einfacher: Graffiti ist - oft illegale - unkontrollierbare Straßenkultur! Es ist viel geiler ein schönes Bild zu sehen als noch so eine häßliche Reklame. Ob wir jeden Tag an der gleichen beschissenen Werbetafel vorbeilaufen wollen hat uns niemand gefragt - trotzdem ist so etwas legal. Sprühen jedoch ist verboten.

Leider wissen zu wenig Writer und Writerinnen wie sie sich bei Ärger mit der Polizei verhalten müssen. Immer wieder passiert es, dass sich Leute ungewollt gegenseitig belasten. Hier ein paar Tipps:

1. Grundsätzliches

2. Beim Malen

3. Nach dem Malen

4. Aktion mit Polizeikontakt :(

Wenn Du Glück hast, nehmen sie nur Deine Adresse auf und das war es vorerst. Wenn Du Pech habt, musst Du mit auf die Wache.

5. Auf der Wache

Du wirst durchsucht. Skizzen die noch ungesehen sind, am besten vorher loswerden. Sachen von Dir werden sichergestellt: Lass Dir eine Quittung geben! Wenn Ihr zu zweit seid, werdet Ihr jeweils allein zum Verhör geführt und vernommen. Wieder GANZ WICHTIG: Nix sagen! Es wird Dir vielleicht auch eine Hausdurchsuchung angedroht...

6. Hausdurchsuchung

Die Polizei darf nur die Räume des/der Beschuldigten durchsuchen, also: Schlaf- und/oder Wohnzimmer und gemeinsam genutzte Räume wie Keller. Die BeamtInnen kommen oft sehr früh (zwischen 7 und 8 Uhr), damit Sie sicher sein können, daß der/die Beschuldigte anwesend ist. Kümmere Dich schon jetzt darum, dass die Polizei Dich vielleicht mal besuchen kommen könnte: belastende Fotoalben, Blackbook und Zeichnungen entfernen, ggf. auch Fotoapparat. Magazine, Kaufvideos etc. sind egal. Nie Telefonnummern mit Writernamen kennzeichnen!

7. Vorladungen

Wenn Du als Beschuldigte/r zur Polizei vorgeladen wirst, ist das eine Einladung: Du musst nicht hingehen! Erst wenn Dich die Staatsanwaltschaft lädt, musst Du hin. Etwas anderes ist es, wenn Du als Zeuge geladen wirst.

8. Strafbefehl

Irgendwann bekommst Du einen Strafbefehl, oder einen Vermerk, daß das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde. Beim Strafbefehl: Spätestens jetzt solltest Du Dich mit einem Anwalt/einer Anwältin beraten. Unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten! 14 Tage nach Zustellungsdatum (wird auf dem Umschlag vom Postbeamten vermerkt). Anwalt konsultieren und Widerspruch einlegen, das geht so:

Betreff: [Euer Aktenzeichen und GeschäftsNr.]

Sehr geehrte Frau Richterin XY,
gegen den Strafbefehl Geschäfts-Nr.: XY lege ich zwecks Fristenwahrung Rechtsmittel ein. Die Straftaten werden von mir bestritten.

Mit freundlichen Grüßen

Originaltext: http://inforiot.de/content/street-art-not-crime (sprachlich überarbeitet von www.anarchismus.at)