Rechtshilfeinfos für Österreich

Die folgenden Tips basieren auf dem Rechtshilfemanual der RH Wien, sind aber in wenigen Punkten (z.B. Vermummung - wegen der geänderten strafrechtlichen Situation) verändert worden! Das Original findet ihr unter www.no-racism.net. Dort Gibt es auch aktuelle Rechtshilfeinfos und Informationen anderer Rechtshilfegruppen (z.B. Graz, Innsbruck, Linz). Allgemeine Infos (Suchtmittelgesetz, Vertreibung...) gibt`s z.B. bei der "Taschenanwältin". Einen kürzeren aber aktuellen Text (2009) findet ihr z.B. unter "Du hast Recht!". Da sich die Rechtslage immer wieder ändert, empfehle ich, regelmäßig bei Demos etc. verteilte aktuelle Rechtshilfeinformationen zu lesen und vor allem: besucht die Homepage des RI-Kollektiv aus Wien, dieses hat aktuelle Informationen online!

Wien, Februar 2000

Demonstrationen

Ausstattung auf Demonstrationen

Das solltet ihr auf eine Demo mitnehmen: Kleingeld zum Telefonieren, Rechtshilfenummer (in Wien 53591 09) auf den Arm schreiben und einen amtlichen Lichtbildausweis.

Folgendes solltet ihr sicherheitshalber zu Hause lassen: Adress- und Notizbücher, Kalender, Fotos. Diese Sachen sind im Falle einer Festnahme reichhaltiges Material, um weitere Leute zu kriminalisieren zu versuchen. Löscht die Anruflisten und SMS aus dem Handy. Überlegt euch eine Lösung für eure Handytelefonbücher z.B. übt sie schnell zu löschen oder besser: löscht sie schon zu Hause.

Verhalten auf Demonstrationen

Kommt mit Leuten, die ihr gut kennt und auf die ihr euch im Notfall verlassen könnt. Bleibt zusammen und geht gemeinsam nach der Demo wieder weg. Für den Fall, dass ihr euch verliert, macht euch einen Treffpunkt für nach der Demonstration aus, wo sich alle verlässlich melden, damit ihr feststellen könnt, ob euch wer abgeht. Wichtig ist, dass der Informationsfluss innerhalb der Demonstration funktioniert. Das heißt, dass Informationen über Festnahmen und dergleichen an alle Leute in der Demo gelangen sollten (z.B. Lautsprecherwagen. ..). Wichtig ist aber auch, dass keine Gerüchte entstehen. Eine Demo ist keine Party, die Polizei ist anwesend. Daher: Keinen Alkohol und/oder andere Drogen vor und auf der Demonstration, die dein Wahrnehmungsvermögen beeinträchtigen. Du gefährdest damit dich und andere!

Nach der Demonstration

Auch nach der Demo versucht die Polizei oft Einzelne festzunehmen. Deshalb: geht gemeinsam weg und achtet darauf, ob ihr verfolgt werdet. Wenn es auf der Demo Stress gab, melde dich bei FreundInnen zurück, die wussten, dass du demonstrieren warst, damit du nicht als vermisst giltst!

Die Staatspolizei ging bisher nach Demonstrationen ungefähr so vor: Mit Hilfe der Fotos, die sie auf den Demos gemacht haben, laden sie Leute vor, die sie namentlich identifizieren konnten. Wichtig: Vorladungen sind nur verpflichtend, wenn sie eingeschrieben verschickt wurden. Das wird oft nicht bedacht! Oder die Polizei (in Zivil) quatscht Leute nach der Demo an, beim Würstelstand oder in der Straßenbahn oder im Stammbeisl, und beginnen ein als Gespräch getarntes Verhör. Achtung: auch am Stammtisch keine Heldengeschichten, nichts Belastendes!!! Sollte eine Person von BeamtInnen zu Hause oder an der Arbeitsstelle besucht werden, empfiehlt sich, zuerst einmal keine Aussagen zu machen. In letzter Zeit ist es auch vorgekommen, dass Leute von PolizistInnen zu Hause oder am Handy angerufen worden sind: einfach sofort auflegen. Wenn die Polizei was von dir wissen will soll sie dir eine ordentliche Ladung schicken. Lass dich nicht überrumpeln: bei jedem Termin bei der Polizei solltest du sehr gut vorbereitet sein, das bist du sicher nicht bei einem überraschendeen Anruf.

Tätigkeiten der Polizei

Die Polizei schleust Spitzel in die Demo ein. Einige Anzeigen gegen Leute haben die Wahrnehmungen von Spitzeln als Grundlage. Passt also auf, was ihr auf der Demo erzählt! Redet eure Bekannten nicht mit ihren Namen an! "He, hallo, du da" ist vielleicht unhöflich, erschwert den Spitzeln aber ihre Arbeit. Vermeidet auch Spitznamen, redet nicht über andere! Es empfiehlt sich die Verwendung von Bezugsgruppen-codes, d.h. ihr gebt euch einen Namen, auf den alle hören. Den könnt ihr laut rufen und euch so im Gewühl leichter wiederfinden.

Wenn es hektisch wird

Nazis und Staatspolizei filmen und fotografieren seit jeher jegliche Art von politischer Opposition, damit sie ihre Archive füllen und sich ein Bild von uns machen können. Solche Archive wurden schon immer zur Verfolgung politisch aktiver Menschen verwendet. Vermummung kann davor schützen, ist aber seit dem 1.9.2002 in Österreich verboten. Das Gericht kann Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten (im Widerholungsfalle bis zu einem Jahr) oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen verhängen! (Das Vermummungsverbot im Wortlaut)

Passt aufeinander auf. Verhindert bei Angriffen das Entstehen von Panik. Bildet Ketten, am besten mit Leuten, die ihr gut kennt. Nicht auseinander laufen, ruhig bleiben und versuchen, die Lage unter Kontrolle zu behalten. Fliehende sind ein beliebtes Ziel! Falls Leute rausgegriffen werden sollten: nie vom Geschehen weglaufen sondern hin. Die Demonstration aufhalten. Bei entschlossenem, gemeinsamen Vorgehen gelingt es immer wieder, Festnahmen zu verhindern, und die Leute wieder freizubekommen. Nehmt Leute die von der Polizei konkret anvisiert werden in die Mitte der Demo. Werdet ihr konkret anvisiert, geht in die Mitte der Demo.

Bei FestnahmenFestnahme

Wenn Leute festgenommen werden und sie nicht mehr davor zu bewahren sind, fragt sie nach ihren

und meldet euch sofort bei der Rechtshilfe.

Bei Verletzungen

Lasst Verletzte nie allein, bildet einen Kreis um sie und bringt sie - wenn es die Verletzung zulässt - aus der Gefahrenzone. Bei einem Abtransport durch die Rettung verlangen, dass eine Vertrauensperson mitfahrt (die sich mit der Rechtshilfe in Verbindung setzt). Ein ärztliches Attest über euren Zustand verlangen. Achtung: Das Krankenhaus muss jede Verletzung, die euch zugefügt wurde, anzeigen. Wenn ihr also sagt, dass euch die Polizei verletzt hat, führt das zu einer Anzeige gegen die Polizei, die euch wiederum mit einer Gegenanzeige "belohnt". Besser ist, ihr sagt im Krankenhaus "Fremdverschulden von Unbekannt", und erzählt dort nur die Details, die für eine Diagnose wichtig sind. Später könnt ihr euch immer noch in Ruhe und nach Beratung mit der Rechtshilfe oder AnwältIn überlegen ob ihr Anzeige gegen die Polizei erstattet, eine UVS - Beschwerde macht oder das ganze zum Einschlafen bringen wollt. Wenn ihr in Polizeigewahrsam verletzt wurdet: mit dem Taxi oder Rettung direkt von der Polizei ins Krankenhaus fahren. Lasst euch von dem/der FahrerIn eine Bestätigung über Weg und Fahrtzeit geben, um gegebenenfalls später belegen zu können, dass ihr euch nicht selbst nach der Freilassung verletzt habt. EinE ÄrtzIn eures Vertrauens wäre optimal. Wenn du die Möglichkeit dazu hast: mach Fotos von deinen Verletzungen.

Bei eigener Festnahme

Ruhig bleiben! Versuche anderen mitzuteilen, wer du bist (Name, Geburtsdatum, Adresse). Merk dir alles gut! Du kannst versuchen den Festnahmegrund und die Dienstnummer der/des BeamtIn zu erfragen.

Beim Abtransport

Auf der Fahrt ins Kommissariat oder Polizeigefangenenhaus sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort über das, was ihr oder du gemacht habt/hast. Die Wände haben Ohren! Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation (Festnahme und so) schlecht zurecht kommen. Das beruhigt auch dich. Redet über eure Rechte und darüber, dass es Sinn macht, von jetzt ab konsequent die Aussage zu verweigern und nach Telefonanrufen zu verlangen. Tausche mit deinen Mitgefangenen Namen und zumindest Geburtsjahr (Minderjährigkeit!) aus, damit die/der zuerst telefonieren darf oder rauskommt die Rechtshilfe informieren kann.

Im Polizeigewahrsam

NICHTS UNTERSCHREIBEN! (dabei kann sicher nix schiefgehen!)
AUSSAGE VERWEIGERN! (das ist IMMER das sicherste; genaueres siehe "Vernehmung durch die Polizei")
TELEFONATE (und was dir sonst noch so einfällt - z.B. nach mehreren Stunden Essen oder Trinken) verlangen!


Verlange eine Vertrauensperson anzurufen. Entweder die Rechtshilfe oder sonstwen der/die dann die Rechtshilfe informiert. Oft wählt dabei der/die BeamtIn die Nummer und hält dir dann den Hörer hin.

Dein Anruf bei der Rechtshilfe:

Vertreib dir die Zeit ohne mit den BeamtInnen Smalltalk zu betreiben! Versuch ruhig zu bleiben und soweit möglich zu relaxen. Konzentrier dich. Wenn du entlassen wirst melde dich jedenfalls bei der Rechtshilfe!

Erkennungsdienstliche Behandlung

Wahrscheinlich wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdrücke und Fotos. Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich. Aus dem Polizei - "Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten abhalten, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle neuerlicher Straffälligkeit anhand Ihres erkennungsdienstlichen Materials leichter wiedererkannt werden." "Neuerliche Straffälligkeit" ist natürlich eine Frechheit, da du zu diesem Zeitpunkt lediglich unter Verdacht stehst. Die ED-Behandlung kann mit Zwangsgewalt durchgesetzt werden (§78 SPG). Wie kooperativ du dich dabei verhältst musst du selbst einschätzen. Wenn sie die Daten jedenfalls einmal haben ...

Vernehmung durch die Polizei

In JEDER Gesprächssituation mit PolizistInnen gilt: WIR HABEN DAS RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG !!! Deshalb sagst du am besten GAR NICHTS. Das ist das Beste für dich und alle anderen Betroffenen und lässt sich auch am leichtsten durchhalten. Gar nichts sagen heißt: "ICH MACHE VON MEINEM RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG GEBRAUCH." Ende. Aus.

Es heißt NICHT zu sagen: "Ich weiß das und das nicht." "ich war da und dort gar nicht." "Ich war zwar dort und da, aber ich hab ja eh nichts getan." Wenn du anfängst zu reden, und sei es scheinbar noch so belanglos, dann wissen sie, dass du redest und haken nach. Du bist in einer Ausnahmesituation, kannst nicht so gut kontrollieren was du sagst, merkst vielleicht gar nicht, in was du dich verstrickst. Du bist im Stress, die PolizistInnen in ihrer normalen Arbeit, sie können sich abwechseln. Es ist für dich einfacher, dich darauf zu konzentrieren, gar keine Aussage zu machen, als darauf zu achten, was möglicherweise an deiner Aussage gefährlich werden könnte und was nicht. Was für dich harmlos klingt, kann in irgendeinem Paragraphen unter Strafe gestellt sein. Deine Verteidigung beginnt im Gerichtsverfahren. Die Polizei versucht bei einer Einvernahme (mit deiner Hilfe!) lediglich "Belastendes" GEGEN dich zu sammeln. Vermeintlich Entlastendes ist bei der Polizei an der völlig falschen Adresse! Jede Info kann Teil einer Anklagekonstruktion werden, oder aber sie wird ganz einfach ein Baustein in den Akten. Und du lieferst ihnen mit der "Darstellung deiner Sicht der Dinge" zu diesem Zeitpunkt wichtige Hinweise über deine Verteidigungsstrategie, die doch nur die Staatsanwaltschaft zur Anklagekonstruktion nützen wird. Beziehungsweise können sie sich die Sache nachher zurechtbiegen, um dein Entlastungsmaterial nutzlos zu machen. Sie versuchen uns alles anzuhängen, was sie können, und das hat mit der Realität meist wenig zu tun. Das Verhör kann belanglos beginnen, mit Fragen nach deinen Eltern, der Schule oder deiner Arbeit.

Das äußerste, was du sagen mußt, ist:

Seit August 2008 ist die Behörde im Zuge von Ermittlungen nach einer Straftat auch berechtigt, zusätzlich deinen Geschlecht, deinen Geburtsort und deinen Beruf zu ermitteln. SONST NICHTS. Denn sonst bist du schon mitten drin im Geplauder, plötzlich werden die Fragen ernsthafter und du weißt nicht, wie du das ganze Ding jetzt noch stoppen sollst. Bist du schon mittendrin: Spät gestoppt ist besser als gar nicht !

Oder es beginnt mit Bemerkungen über deine politische Einstellung, das kann abwechselnd freundlich-verständnisvoll sein, oder auch provokant-beleidigend. In beiden Fällen gilt, dass du nicht beweisen musst, dass du gescheiter bist als sie, hier ist nicht der richtige Ort um zu agitieren. Es kann auch sein, dass sie sich abwechseln: zuerst macht dich der/die "Böse" zur Sau, dann tröstet dich der/die "Gute". In der Hoffnung, dass du dich ausweinst. Vergessen wir nicht: hier passiert nichts zufällig! Sie wollen dich zum Reden bringen, und darauf sind sie auch geschult. Reagiere nicht auf "Versprechungen" wie: "Wenn du redest kommst du raus, wenn nicht sitzt du Wochen, Jahre, Monate, ewig." Alte "Häfen"weisheit: "Sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim." Drohungen wie: "Wir wissen eh` schon alles, deine Freunde haben gestanden.": Das ist einer der ÄLTESTEN VERHÖRTRICKS! Egal ob das stimmt oder nicht: das Beste für dich ist nichts zu sagen! Denn sie wissen meist gar nichts!

Auch vermeintlich erdrückende Beweise sollten nicht zu einer Aussage verführen. Nur über Aussagen, in denen wir uns selbst oder gegenseitig belasten, kommen sie zu einem Anklagekonstrukt! Auch wenn sie uns Fotos, Filme und anderes "Beweismaterial" vorlegen: ohne Aussagen kommen sie damit allein vor Gericht oft nicht durch. Und eine Aussageverweigerung darf vor Gericht nicht zu deinem Nachteil gewertet werden.


Angst ist eine normale menschliche Reaktion, für die sich keineR schämen muss. Lassen wir uns von unsrer Angst nicht unterkriegen. DENK DRAN: ES WIRD VORBEI GEHEN.

Mit einer Aussage kannst du der Gegenseite ( und das ist die Polizei in so einer Situation nun mal) höchstens noch mehr (Pseudo)-Argumente für ein Verfahren gegen dich liefern. OB es überhaupt zu einem Verfahren gegen dich kommt entscheidet erst einmal eine Staatsanwältin, der/ die deinen Fall prozesswürdig finden muss ( Die Staatsanwaltschaft stellt einen Strafantrag über den der/die Richterin entscheidet). Dem Polizisten oder der Polizistin etwas erklären zu wollen hat also Gar keinen Zweck. Am Ende der Einvernahme bekommst du ein Protokoll, in dem dann steht: "... verweigert die Aussage." Du brauchst es nicht zu unterschreiben.

Geplauder mit der Polizei am Gang oder sonstwo steht zwar nicht im Protokoll, wird aber zu einem Aktenvermerk und später ev. als "eigene dienstliche Wahrnehmung" zu einem Baustein einer Anklagekonstruktion gegen dich.

All die feinen taktischen Schachzüge, die dir durch den Kopf gehen, wie du die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen könntest: vergiss sie! Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles - wirklich alles - ist auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich, auch wenn die BeamtInnen dir erzählen, dass es zu deinem Vorteil gereiche, wenn du ihnen gegenüber Aussagen machen würdest.

Dauer der Festnahme

Aus dem "Informationsblatt für Festgenommene" der Polizei bzw. Gendarmerie, das dir u.U. im Polizeigewahrsam überreicht wird: "Dauer der Anhaltung: Zunächst wird Ihnen mitgeteilt werden, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird und weshalb Sie festgenommen worden sind. (...) Ausserdem gibt es für die Dauer der Haft Höchstgrenzen. Wenn Sie im Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung (z.B. Körperverletzung, Diebstahl) stehen, werden Sie innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Festnahme enthaftet oder dem Gericht überstellt werden. (Sind Sie außerhalb des Sprengels des zuständigen Gerichts festgenommen worden, kann diese Frist um 24 Stunden überschritten werden.) Liegt Ihnen dagegen ein Verwaltungsdelikt (z.B. Ruhestörung, Lärmerregung) zur Last, werden Sie spätestens nach 24 Stunden freigelassen werden."

Also: In Polizeigewahrsam: max. 24 Stunden bei Verdacht auf Verwaltungsübertretungen (z.B. Lärmerregung), max. 48 Stunden bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorwürfe (z.B. Sachbeschädigung), plus 24 Stunden bei Sprengelproblemen oder länger bei U-Haft (Anm.: bei der Polizei heißt es immer "Verdacht auf ...") Im Normalfall musst du also nach spätestens 48 Stunden freigelassen oder zur/m U-RichterIn (bzw. am Wochenende zur/m JournalrichterIn) gebracht werden, die/der entscheidet, ob du weiter angehalten/festgehalten wirst. Auch hier: Keine Aussagen!!!

AUS "PRAXISTIPS FÜR JUNGANWÄLTE": Festnahme der/des Klientin: Jede/r Festgenommene ist bei der Festnahme (oder unmittelbar danach) von den Sicherheitsbeamten über den gegen sie/ihn bestehenden Tatverdacht zu unterrichten und darüber zu belehren, dass sie berechtigt ist, eineN AngehörigeN oder eine andere Vertrauensperson und eineN VerteidigerIn zu verständigen (§178 StPO). Nach der Verhaftung ist der Festgenommenen gegen den/die kein richterlicher Haftbefehl vorliegt ( Verhaftung z.B. auf frischer Tat) von der Sicherheitsbehörde unverzüglich zur Sache zu vernehmen (§177 Abs2 StPO). Zu diesem Zeitpunkt ist die Beiziehung einer/s RechtsanwältIn zur Befragung noch nicht möglich. (Einige) StrafverteidigerInnen empfehlen für diesen Fall, dass die/der beschuldigte die Aussage verweigern soll. Dies insbesondere bei komplizierten Fällen, bei denen mit einer Bestrafung gerechnet werden muss. Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme ist die/der Verdächtige vom polizeilichen Gefangenenhaus in das zuständige Gericht einzuliefern. (§§176 Abs.2, 177 Abs.2 StPO). Diese Frist kann um 24 Stunden überschritten werden, wenn die/der Verdächtige außerhalb des Sprengels des zuständigen Gerichtshofes festgenommen wurde (§176 Abs.1StPO). Dort ist die/der Verdächtige unverzüglich, längstens aber binnen 48 Stunden , von der /dem U-RichterIn zu vernehmen (§179Abs.1StPO). Bis dahin gibt es für RechtsanwältInnen kein durchsetzbares Recht die/den KlientIen zu sehen.

Denk dran: du bist nicht allein!!!!!!! Auch wenn du (noch) keine Post oder Besuche bekommst: draußen stehen deine FreundInnen und GenossInnen Schlange. Sie werden nicht zu dir gelassen, sind aber mit dem Herzen bei dir und tun alles was möglich ist für dich!

Verhaftungen

Auch bei einer möglichen Überstellung in U-Haft gilt: gar nichts sagen bevor der Kontakt zur Außenwelt hergestellt ist, du deine AnwältIn gesprochen hast, klar ist, was im Akt steht. Gemeinsam überlegen ist wichtiger, als gleich herauskommen. Eine Aussage, um im Moment schnell heraus zu kommen, kann unter Umständen bedeuten, dass Du oder andere später Monate im Gefängnis sitzt.

Wirst du in U-Haft überstellt: keine Panik. Das unangenehme an der U-Haft ist, dass alles noch länger dauert. Die Haftbedingungen in gerichtlichen Gefangenenhäusern sind aber vergleichsweise menschlicher: Du wirst nicht mehr in Einzelhaft sondern in bewohnten Mehrpersonenzellen sein. Rede mit deinen Mitgefangenen über das Leben im Gefängnis, über eure Fälle, aber keine Heldengeschichten und nichts Belastendes. Es gibt Hofgang, Einkauf, Sonntagsmesse. Du hast das recht auf vegetarisches oder koscheres Essen. Erkundige dich danach wie mensch zu Büchern aus der Anstaltsbibliothek kommt, wie mensch eigene beantragt. In der U-Haft hast du das Recht Privatkleidung zu tragen. Im Landesgericht Wien 1 (LG1, "Landl") musst du dein privates Gewand extra beantragen. Pfarrer und SozialarbeiterInnen sollte es auch geben - mit denen rede nichts über deinen Fall. Du bist nicht allein! Denk daran, dass sich draußen wer um deinen Fall kümmert.

Haftprüfungsverhandlung

Die erste Haftprüfungsverhandlung muss binnen 14 Tage ab Festnahme erfolgen. Anwesend: U-RichterIn, StaatsanwältIn, deinE VerteidigerIn und du. Inhalt der Haftprüfungsverhandlung ist lediglich die Frage, ob ein Haftgrund vorliegt. (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr = Wiederholungsgefahr). Die Schuldfrage ist nicht zu erörtern. Hebt der/die U-RichterIn die U-Haft auf, bist du sofort zu enthaften. Wenn nicht gibt es die Möglichkeit einer Haftbeschwerde, das besprich mit deinem Anwalt, deiner Anwältin. Einen Monat später kommt die nächste Haftprüfung. Auch hier gilt: Beweismittel zu früh offen zu legen macht sie nutzlos und schränkt die Verteidigung in der Gerichtsverhandlung ein. Oft musst du dich dabei gegen deinE AnwältIn durchsetzen.

Wenn du frei kommst: Bitte melde dich der Rechtshilfe u/o bei deineR AnwältIn. Bei Anläßen ist die Wiener Rechtshilfe möglichst rund um die Uhr besetzt! Ansonsten: Anrufbeantworter. Erst danach kannst du dich hoffentlich verwöhnen lassen und relaxen.

Gedächtnisprotokoll

Nach einem Polizeiübergriff ist es wichtig, so bald wie möglich (Kurzzeitgedächtnis!!) ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, das ihr der Rechtshilfe zukommen lässt. Gedächtnisprotokolle sind Notizen für ZeugInnenaussagen bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung, sie gehören daher auf keinen Fall ins Internet und sollen NICHT über e-mail verschickt werden!

Inhalt: ein kurzer Bericht über die Festnahme selbst, wie und wo genau diese vor sich ging, wie es zu der Festnahme kam und was sonst an wichtigen Sachen passiert ist. Ebenso Details wie Wortfetzen, Bekleidungen, Örtlichkeit, Uhrzeit, FotografInnen, ZeugInnen, Polizeieinheit, Dienstnummer. NICHTS BELASTENDES!

Post vom Amt

Vorladungen

Schau auf der Ladung nach, ob sich eine Androhung einer zwangsweisen Vorführung darin befindet. Du kannst den Termin auch verschieben - du hast halt keine Zeit, oder bist krank ( ärztliches Attest).

Wenn du hingehst, besprich dich vorher mit FreundInnen oder der Rechtshilfe. Denke daran: wir haben in JEDER Gesprächssituation mit der Polizei (oder auch der Justiz) das Recht die Aussage zu verweigern. Als BeschuldigteR, VerdächtigeR, GeschädigteR, ZeugIn, etc:

Als ZeugIn oder GeschädigteR hast du ein Entschlagungsrecht, wenn du dich oder nahe Verwandte mit deiner Aussage belasten könntest. Davon kannst du auch ruhig Gebrauch machen. Denn nicht selten sind Leute zuerst als ZeugInnen oder Geschädigte einvernommen worden und haben dann eine Anklage bekommen. "Ich mache von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch" und SCHLUSS - AUS ! Wie gehabt. Es reicht, dass du weißt, dass du nichts sagen musst, du musst es nicht begründen.

Strafen

In den letzten Monaten haben viele Leute ohne Gerichtsverfahren Strafen im sogenannten "außergerichtlichen Tatausgleich" erhalten; da bekommst du einen Brief, meist einige Wochen nach einer Festnahme oder einer Personenkontrolle, da steht drinnen: wenn du innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte Summe zahlst, bzw. "Wiedergutmachung" bietest, wird kein Verfahren gegen dich eröffnet. Überlegt euch gut, ob ihr darauf eingeht! Einerseits ist es ein Schuldeingeständnis, auch wenn es vor Gericht nicht als Schuldeingeständnis zu werten wäre, andererseits ermöglicht das der Justiz, massenhaft Leute zu kriminalisieren, ohne langwierige und teuere Verfahren durchführen zu müssen.

Bei jedem Brief der euch ins Haus flattert - sei es Ladung oder Strafe: Ruft die Rechtshilfe an, schaut vorbei, damit wir mögliche Schritte u/o Konsequenzen gemeinsam besprechen können. So bist du z.B. vorbestraft, wenn du eine gerichtliche Strafverfolgung einfach bezahlst. Du hast damit nämlich ein gerichtliches Urteil angenommen.

Datenschutz

Wir leben in Schengenland, alle Daten die die Polizei gegen uns erhebt kann sie ins SIS (Schengen Informations System) speisen. Kommunikationsmittel wie Handys und Internet sind praktisch für den Widerstand - aber auch für die Polizeispitzelei.

Viele Leute verwenden Handys als Telefonbücher. Bei JEDEM Handygespräch wird automatisch aufgezeichnet, wen du und wer dich angerufen hat. Die Polizei kann das im Nachhinein abfragen, wenn sie eine so verdächtige Person wie dich festnimmt, und den Kreis der Verdächtigen mit den Handy-Daten gleich um einiges erweitern. (siehe "Operation Spring"). Handys sind Peilsender. Mit jedem Gespräch wird auch mitgespeichert, von wo aus du es geführt hast. Handys können als Abhörgeräte verwendet werden, auch wenn sie ausgeschaltet sind! Sicher sind sie nur, wenn sie schalldicht verpackt, der Akku und die SIM-Karte herausgenommen sind. Für die politische Arbeit immer Wertkartenhandys verwenden, mit diesen Handys dann keine Privatgespräche führen. Du brauchst ein eigenes Handy für die Wertkarte, mit jedem Gespräch wird nämlich die Seriennummer des Handys mitgesendet. Wertkartenhandys sind zwar gebührenmäßig teuer, aber Gerichtsverfahren sind viel, viel teurer. Namen am Telefon kannst du dir meist sparen, Bekannte erkennen dich nach einem kleinem Einleitungssatz fast immer an der Stimme.

Das Internet: Wenn ihr Mails versendet, prinzipiell immer Verschlüsselungsprogramme (PGP mit den öffentlichen Schlüssel der EmpfängerIn) verwenden! Flugblätter, Artikel usw. solltet ihr prinzipiell nur verschlüsselt auf eurem Computer speichern, auch wenn ihr sie nicht selbst geschrieben sondern aus dem Internet heruntergeladen habt. Es gibt ganz praktische Programme, wie ScramDisk (www.scramdiskclara.net) oder e4m (www.e4m.org), damit könnt ihr verschlüsselte Festplatten anlegen. Alles irgendwie Politische sowie eure Adressen sollten dort gespeichert werden. Verschlüsseln kostet euch ein paar Sekunden, Vorladungen, Gerichtsverhandlungen, Hausdurchsuchungen, U-Haft stehlen euch Monate und im schlimmsten Fall Jahre eurer Zeit.

Und noch einmal: Gedächtnisprotokolle gehören nicht ins Internet! Sie sind eine Gedächtnisstütze für EntlastungszeugInnen und euch selbst, die dann verwendet werden, wenn die/der Betroffene es sagt - nach reichlicher Überlegung und erst in der Gerichtsverhandlung. Wenn ihr über Polizeiübergriffe im Internet (dazu gehören auch mail-groups und ähnliches) berichtet, so tut das unter einem Pseudonym und ohne gerichtsrelevante Details (keine Namen)! Benutzt anonyme Remailer (z.B. www.anonymizer.com) und nicht eure normale e-mail sondern kostenlose webmail (z.B. www.gmx.at). Auf www.bunte-hilfe.de unter dem Stichwort "sicher surfen" gibt`s eine kleine übersichtliche Einstiegsseite zu den Themen anonym surfen, mails verschlüsseln und links zu Hintergrundinfos. Bei der Rosa Antifa Wien kann zudem eine CD mit entsprechenden Programmen  + Handbuch bestellt werden.

Hausdurchsuchung

Für Hausdurchsuchungen sind prinzipiell Hausdurchsuchungsbefehle, die von einem/einer UntersuchungsrichterIn unterschrieben sein müssen notwendig. Ausnahme: Gefahr im Verzug, Anwesenheit von mindestens vier Menschen ohne österreichischem Pass, Verdacht auf Anwesenheit einer Person ohne Aufenthaltsbewilligung. Die BewohnerInnen dürfen bei der Hausdurchsuchung anwesend sein: versuche (möglichst bevor du die Tür öffnest) eineN Nachbarin, FreundIn u/o eineN AnwältIn zu erreichen. Lass dir jeden noch so kleinen Gegenstand, den die Polizei mitnimmt, protokollieren. Unterschreibe das Protokoll nur, wenn du wirklich sicher bist, dass sonst nichts mitgenommen wurde und alles aufgelistet ist, dich die aufgelisteten Sachen nicht belasten (wofür auch immer) und wenn auch sonst keine belastenden Dinge dort stehen. Niemand MUSS etwas unterschreiben.

Tagebücher sind zu versiegeln und dürfen nur von der/dem UntersuchungsrichterIn geöffnet werden: "Will der Inhaber von Papieren deren Durchsuchung nicht gestatten, so sind diese versiegelt bei Gericht zu hinterlegen; auch ist sofort die Entscheidung der Ratskammer einzuholen ob sie durchsucht oder zurückgegeben werden sollen." (StPO § 145 (2)). Es dürfen nur Gegenstände beschlagnahmt werden, die auf dem Hausdurchsuchungsbefehl aufgeführt sind. Wenn angeführt ist, dass Schriftstücke gesucht werden, dann darf die Exekutive nicht den Computer mitnehmen, weil der ist eindeutig kein Schriftstück. In Wohngemeinschaften dürfen nur jene Räume durchsucht werden, welche die Person, auf die der Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt ist, benutzt.

Checkliste Hausdurchsuchung

IST DIE POLIZEI NOCH VOR DER TÜR

IST DIE POLIZEI IN DEINER WOHNUNG

DANACH

Warum ist die Aussageverweigerung so empfehlenswert?

Juristisch: Die Aussageverweigerung ist ein recht. Die Wahrnehmung dieses Rechts, bietet vorerst (d.h. vor rechtskundiger Beratung, Akteneinsicht etc.) den bestmöglichen Schutz vor der Eröffnung einer Verfahrens und - wenn ein Verfahren eingeleitet wird - die besten Vorrausetzungen für eine optimale Verteidigung. Wie bereits gesagt, eine Aussage bei der Polizei ist ein Ermittlungsschritt GEGEN den/die "VerdächtigeN". Achtung: Auch als ZeugIn oder GeschädigteR kannst du schnell zu Verdächtigen oder Beschuldigten gemacht werden! Deshalb berufst du dich auch als ZeugIn oder GeschädigteR auf das Entschlagungsrecht und machst keine Aussage: "Ich entschlage mich der Aussage, um nicht die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung einzugehen." Auch wenn du bereits in einem polizeilichen Verhör eine Aussage gemacht hast: fang einfach beim nächsten Verhör/Einvernahme/Niederschrift mit der Aussageverweigerung an (Schadensbegrenzung!) In der Klassenjustiz garantiert die Aussageverweigerung keinen Freispruch. Sicher ist, dass Aussagen immer Nachteile mit sich bringen. Daher empfiehlt die Rechtshilfe gegenüber Polizei und U-RichterInnenschaft die Aussage zu verweigern und Beweise erst im eventuellen Gerichtsverfahren zu präsentieren. Das bietet die bestmögliche Verteidigung.

Politisch: Bei einem Angriff gegen dich als politisch aktive Person bist nicht du als Individuum gemeint, sondern die Opposition/der Widerstand/die Bewegung als gesamtes und zwar ohne einen Unterschied zu machen welcher Mittel du bzw. die gesamte Bewegung sich bedient. Ziel für jeden Staat ist es, keine nennenswerte (außerparlamentarische) Opposition/Widerstand/Bewegung im eigenen Land zu haben. Bilder von prügelnden PolizistInnen sollen im Fernsehen nicht vorkommen, "sozialer Friede" als Wettbewerbsfaktor für den Wirtschaftsstandort Österreich weiterhin ...Auch die Justiz schützt den Staat und die Herrschenden. Wie viele Gesetze hast du schon gemacht, wie viele sind in deinem Interesse, wie viele Urteile hast du schon gefällt? Wir sehen die kollektive Aussageverweigerung als solidarisches Zusammenstehen der Bewegung. Wenn wir bei der Polizei sitzen oder vor dem Richtertisch stehen, müssen wir uns immer vor Augen halten, dass wir nicht persönlich gemeint sind, sondern stellvertretend für die Opposition/den Widerstand/die Bewegung hier sind. In solchen Situationen schützt die Polizei/das Gericht nicht das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sondern versucht mit repressiven Maßnahmen DemonstrantInnen, PassantInnen, BürgerInnen mit Zivilcourage einzuschüchtern, mit zeitaufwendigen Verfahren einzudecken und zu verurteilen. Wir rufen alle dazu auf, daran nicht mitzuarbeiten. Die Aussageverweigerung ist ein Mittel dazu. Warum sollten wir ihnen irgendwelche Informationen über uns geben?

Gegen sinnlose Gewalt!

Eine Gesellschaft, die auf Herrschaftsverhältnissen basiert, ist noch nie "gewaltlos" verändert worden. Vergessen wir nicht, dass viele der sozialen Errungenschaften, gegen deren Abbau wir uns jetzt gerade zur Wehr setzen, einst blutig von der Sozialdemokratie und anderen erkämpft wurden. Die Illusion, mensch könne eine Unrechtsregierung einfach wieder abwählen, hat schon viele Kopf und Kragen gekostet (denken wir z.B. an Chile oder Österreich 1934 ). Wir können nur was verändern, wenn wir über die derzeitigen Demonstrationsveranstaltungen (summit-hopping....) hinaus zu anderen Formen des Widerstandes (Streiks, Besetzungen, ...) übergehen. Alleine mit dem Pflasterstein gegen hunderte Polizisten werden wir nicht viel ausrichten können. Das wäre wohl sinnlose Gewalt bzw. verheizen wir uns selbst. Egal, welche Widerstandsform wir wählen, es macht auf jeden Fall Sinn, uns und unsere Zusammenhänge zu schützen. Die Gewalt geht vom Staat aus, gewaltbereit ist vor allem die Polizei. Das ist ihre einzige Legitimation. Lassen wir uns von denen, die die Gewalt ausüben, nicht spalten, und in gute Gewaltfreie und böse Gewaltbereite einteilen. Angesichts des Angriffs auf unsere sozialen Rechte, von Medien, die lügen wie gedruckt, von bewaffneten Polizisten, angesichts dieser massiven Gewalt von Oben, ist es lächerlich, von Gewalt zu sprechen, wenn ein paar Parolen an die Wände gesprayt oder ein paar Tomaten und Eier geworfen werden. Denn die Mittel unseres Widerstandes bestimmen wir, und zwar anhand der Notwendigkeiten. Lassen wir uns nicht Spalten! Gegen die Gewalt der kapitalistischen Weltordnung! Gegen die Gewalt von Justiz und Polizeiapparat! Gegen die Gewalt von "Grenzschutz"trupps und Bundesheer! Hoch die internationale Solidarität!

Praktische Solidarität

 

Polizeigewalt gibt es überall auf der Welt...

armbreak Police violence

...ob in den USA, London...

Polizeigewalt

...oder Österreich.

Es ist deshalb wichtig, sich bereits vor einer Demo Gedanken über solche Situationen zu machen!

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