Augustin Souchy - Die Kollektivierung in Katalonien

Nach dem Siege der Arbeiterschaft über die Faschisten hatten sich nicht nur die politischen, sondern auch die wirtschaftlichen Machtverhältnisse verschoben. Die politische Gleichberechtigung wurde durch die Abschaffung der wirtschaftlichen Vorrechte ergänzt. Zahlreiche Großunternehmer, Besitzer von Banken, Fabriken, Handelshäusern usw. waren ins Ausland geflüchtet. Sie standen auf Seiten Francos, waren von dem bevorstehenden Militärputsch unterrichtet und wollten draußen das Ergebnis abwarten. Durch ihre Abwesenheit hatten sie sich das Recht verwirkt, an der Wirtschaftsrevolution teilzunehmen.

Als die Arbeiter nach Beendigung des Generalstreiks in die Betriebe zurückkehrten, nahmen sie die Arbeit unter neuen Bedingungen auf. Sie wählten auf Belegschaftsversammlungen eigene Betriebsleitungen. Die Fabrikkomitees führten die Betriebe unter Hinzuziehung aller hierzu erforderlichen technischen und kaufmännischen Fachleute weiter. Die Betriebe wurden kollektiviert. Unternehmer, die die neue Ordnung anerkannten, wurden als gleichberechtigte Belegschaftsmitglieder aufgenommen. Sie wurden an einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Platz gestellt. Nicht selten verblieben sie in der Betriebsleitung. Was im Anfang an Erfahrung fehlte, ersetzte die Initiative. In kurzer Zeit war das privatkapitalistische Wirtschaftssystem in eine Kollektivwirtschaft umgewandelt. Eine ökonomische Revolution hatte sich vollzogen.

Anatole France hat einmal gesagt, daß die Utopien für den Fortschritt der Menschheit von größtem Werte sind. Dieses Wort findet hier Anwendung. Seitens der Marxisten wurden die anarcho-syndikalistischen Ideen als utopisch hingestellt. Gerade diese Utopien waren es, die sich bei der Verwirklichung einer neuen Wirtschaftsordnung als bester Wegweiser erwiesen. Die spanischen Anarchosyndikalisten hatten sich schon vorher im Geiste ein ziemlich genaues Bild der neuen sozialistischen Gesellschaftsordnung gemacht. Im Gegensatz zur Auffassung von Marx und Engels, nach welcher die „Expropriation der Expropriateure“ Sache des proletarischen Staates sei, verzichteten die spanischen Syndikalisten auf die Eroberung des Staates. Nach ihrer Auffassung sollte die Sozialisierung in den Werkstätten, auf den Feldern, in den Fabriken und Unternehmungen beginnen. Der Staat war nach ihrer Auffassung hierzu nicht erforderlich. Sein Eingreifen wurde als eine Belastung für die Wirtschaft und als gefährlich für die Freiheit betrachtet. Die Revolution sollte den Staat nicht stärken, sondern so schwächen, daß er außerstande war, die Sozialisierung zu verhindern. Diese Voraussetzung war nach dem Siege über die Faschisten geschaffen. Das Militär war besiegt, die Polizei neutralisiert und zum Teil durch Arbeiterkontrollpatrouillen ersetzt worden. Durch Schaffung der antifaschistischen Miliz hatten die Arbeiter eine eigene bewaffnete Macht zur Verteidigung der Revolution.

Die erste und wichtigste Aufgabe bestand jetzt in der Versorgung der Millionenstadt mit Lebensmitteln. Diese Aufgabe übernahm die Gewerkschaft der Nahrungsmittelindustrie. Vierzehn Tage lebte man in Barcelona ohne Geld. Die Bevölkerung wurde in öffentlichen Speisehallen von den Gewerkschaften gratis ausgespeist. Die Gewerkschaft der Lebensmittelindustrie kaufte die erforderlichen Lebensmittel ein und bezahlte mit Gutscheinen, die später vom antifaschistischen Milizkomitee eingelöst wurden. Laut Beschluß des Milizkomitees wurden die Streiktage als Arbeitstage bezahlt.

Der Wechsel in den Besitzverhältnissen vollzog sich ohne Betriebsstockungen. Nach kurzer Zeit stellten sich Schwierigkeiten bei der Rohstoffversorgung ein. Die Peseta war gefallen, wodurch eine Verteuerung der Rohstoffe aus dem Ausland eintrat. Die Waren wurden jedoch nicht verteuert, trotz einer allgemeinen Lohnerhöhung um 15 Prozent. Dagegen wurden die hohen Direktorengehälter und unproduktiven Ausgaben für Zwischenhändler abgeschafft. Diese Maßnahmen bedeuteten eine gerechtere Verteilung des Arbeitsproduktes.

Die Kollektivierung der Betriebe war der erste Schritt zur Sozialisierung der Wirtschaft. Der zweite Schritt bestand in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sämtlicher Betriebe innerhalb der Industriegewerkschaft. Die Gewerkschaften verwandelten sich in sozialisierte Industriekartelle.

Diese Neuordnung wirkte belebend auf die Wirtschaft. Die Kleingewerbetreibenden schlossen sich dem gewerkschaftlichen Produktionsverband an, wodurch sie vieler Sorgen enthoben waren. Sie hatten dadurch ein sicheres Einkommen. Unrentable Unternehmungen wurden niedergelegt oder mit anderen zusammengeschlossen. Es vollzog sich eine Rationalisierung der Wirtschaft nach sozialistischen Gesichtspunkten.

Die Kollektivierung erfaßte das Baugewerbe, die Metallindustrie, die Bäckereien und Schlächtereien, das Gastwirtgewerbe, die Kinos, das Friseurgewerbe usw. Auch alle Hotels und Gaststätten wurden kollektiviert. Die Unternehmer, Hotelbesitzer etc. schlossen sich halb gezwungen der Gewerkschaft an und erhielten von dieser ihren Lohn. Die Löhne der niederen Lohnklassen wurden erhöht, die großen Gehälter gekürzt. Unternehmergewinne, Dividenden, Tantiemen usw. gab es nicht mehr. Überschüsse wurden an die Gewerkschaftskasse abgeführt. Die Gewerkschaft unterstützte Unternehmungen, die vorübergehend in schwieriger Lage waren. Der Staat war an dieser Neuordnung nicht beteiligt. Es war eine wirtschaftliche, industrielle und soziale Revolution. Die Parteipolitik wurde in den Betrieben und sozialisierten Industrien nicht geduldet. Die Wirtschaft war von parasitären Fremdkörpern befreit.

Die allgemeine Erhöhung der Löhne um 15 Prozent erfolgte auf der Grundlage der alten Löhne. Dadurch blieben gewisse Unterschiede zwischen Technikern, Angestellten, Arbeitern usw. in Bezug auf die Entlohnung bestehen. Die hohen unproduktiven Gehälter wurden jedoch abgeschafft. Die verbliebenen Unterschiede wurden nicht als soziale Ungerechtigkeit empfunden ...

Ende des vorigen Jahrhunderts haben die Anarchisten und Syndikalisten die grundlegenden Ideen des älteren spanischen Kollektivismus wieder aufgenommen. Der geistige Nährboden für ihre Ideen war durch die Geschichte vorbereitet. Ein direkt organisierter Zusammenhang zwischen dem alten Kollektivismus und der modernen anarchosyndikalistischen Bewegung besteht jedoch nicht.

Man kann auch darauf hinweisen, daß der spanische Anarcho-syndikalismus es nach Möglichkeit vermeidet, sich der Ausdrücke zu bedienen, die in der marxistischen Bewegung geläufig sind. Die „Expropriation“ ist ein negativer Begriff. Man findet ihn selten im Wortschatz der spanischen Anarchosyndikalisten. Kollektivierung und freiheitlicher Kommunismus sind positive Begriffe. Darunter stellt man sich etwas Konkretes vor. Die modernste Formulierung des Programms des spanischen Anarcho-syndikalismus wurde auf dem Madrider Kongreß der C. N. T. im Jahre 1931, kurz nach dem Sturz der Monarchie, gegeben. Die Kollektivierung im Jahre 1936 hat sich im großen und ganzen nach diesem Programm vollzogen. Es lautet in seinen wichtigsten Punkten:

  1. Entschädigungslose Enteignung des Großgrundbesitzes, der brachliegenden Ländereien, der Jagdgründe und allen sonstigen Landbesitzes, der für den Anbau von Feldfrüchten geeignet ist, Umwandlung all dieses Landes und Privateigentums in Gemeineigentum, Annullierung der bestehenden Pachtzahlungen und Schaffung neuer Einrichtungen, deren Grundzüge von den Gewerkschaften in Übereinstimmung mit den örtlichen Verhältnissen festgelegt werden.
  2. Beschlagnahme des Viehbestandes, der Aussaat, der landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen.
  3. Übernahme der beschlagnahmten Ländereien durch die Landarbeitergewerkschaften zwecks direkter und kollektiver Bearbeitung. Verwaltung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Gewerkschaften. Abschaffung aller Bodensteuern, Renten und Hypotheken, die auf den Kleinbauern lasten, sofern sie den Boden selbst bearbeiten und keine Arbeiter ausbeuten.
  4. Abschaffung der Pachtzahlungen, die von den Kleinpächtern in Form von landwirtschaftlichen Produkten an die Eigentümer oder Mittelspersonen gezahlt werden.


Das Programm wurde ergänzt durch Vorschläge über die gemeinsame Arbeit und Wirtschaft auf dem Lande. Die spanischen Landarbeiter waren, gleich den Industriearbeitern, in Syndikaten oder Gewerkschaften organisiert. Diese Gewerkschaften verwandelten sich nach dem 19. Juli in Produktions- und Verteilungsgemeinschaften. Landbesitzer, die auf Seiten Francos standen - und dazu gehörten fast alle Großgrundbesitzer - wurden enteignet. Die Kleinbauern standen meist auf der Seite der Republik. Sie traten nach dem 19. Juli freiwillig den Gewerkschaften bei und meist auch in die neu gebildeten Kollektive. Zwang zum Beitritt in die Kollektive wurde nicht ausgeübt. Das Land wurde nach dem Siege der Landarbeiter in allen Teilen der Republik kollektiv bearbeitet. Die Landarbeitergewerkschaft lieferte ihre Produkte an die Verteilungsstellen in den Städten. Die Kollektivisten erhielten einen wöchentlichen Vorschuß in Geld und Lebensmitteln aus dem gemeinsamen Vorratslager. Nach jedem Erntejahr wurde der Überschuß an alle gleichmäßig verteilt. Entsprechende Summen für Anschaffung von Maschine etc. wurden beiseitegelegt. Das Lohnsystem ist abgeschafft worden. An seine Stelle war ein neues System getreten: Die Verteilung des Produktes des gemeinsamen Arbeitsertrages. In der Kollektive herrschte das Prinzip: Einer für Alle und Alle für Einen.

Die Übernahme der großen Industrieunternehmungen vollzog sich mit erstaunenswerter Leichtigkeit ohne Produktionsstörungen. Es erwies sich mit aller wünschenswerten Deutlichkeit, daß weder die Aktienbesitzer noch die hoch bezahlten Direktoren oder Aufsichtsräte etc. für den guten Gang eines modernen Wirtschaftsunternehmens erforderlich sind. Arbeiter und Angestellte können das komplizierte Räderwerk der modernen Industrie selbständig im Gange erhalten. Die Beispiele hierfür sind zahlreich.

Die erste Maßnahme bei der Übernahme der Straßenbahnen in Barcelona durch die Arbeiter bestand in der Abschaffung der Direktoren und der Werkspitzel. Es handelte sich um große und völlig unproduktive Summen. Während ein Straßenbahner 250.- bis 300.- Peseten Monatsgehalt hatte, erhielt der Generaldirektor 5000.- und die übrigen drei Direktoren 4441.-, 2384.- und 2000.-Peseten. Die Abschaffung dieser hohen Gehälter ermöglichte die Erhöhung der Löhne der Arbeiter.

Die zweite Neuerung war die Einführung der 40-Stunden-Woche. Im Prinzip war man für 36 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Doch angesichts des begonnenen Krieges gegen den Faschismus sah man davon ab.

Die dritte Maßnahme erstreckte sich auf die Verwaltung. Bisher waren Straßenbahnen, Autobusgesellschaften und die Untergrundbahn getrennte Privatunternehmungen. Die Gewerkschaft beschloß, alle diese Verkehrsunternehmungen in ein einziges zusammenzufassen. Diese Konzentrierung ermöglichte wesentliche Verbesserungen des Verkehrswesens, die vom Publikum mit Genugtuung aufgenommen wurden.

Die bedeutendste Maßnahme aber bestand in der Herabsetzung des Fahrpreises von 15 auf 10 Centimes. Für Schulkinder, Kriegs- und Arbeitsbeschädigte und Invaliden wurden Freifahrtscheine ausgegeben. Dabei wurden die Löhne und Gehälter für die niedrigsten Lohnstufen um 40 bis 100 Prozent und für die höheren Lohn- und Gehaltsstufen um 10 bis 20 Prozent erhöht...

Das Eisenbahnwesen war in Spanien Privatbesitz. Während des Militäraufstandes ruhte der Eisenbahnverkehr infolge des Generalstreiks. In Barcelona spielten sich in der Nähe des Hauptbahnhofs - Estacion de Francia - Straßenkämpfe ab. Am dritten Kampftage bildeten die anarchosyndikalistischen Gewerkschaften, in der Gewißheit auf den Sieg, ein revolutionäres Eisenbahnerkomitee. Dieser Ausschuß nahm die Besetzung und Beschlagnahme der Bahnhöfe, der Eisenbahnstrecken und des Hauptverwaltungsgebäudes vor. Alle wichtigen Eisenbahnknotenpunkte wurden von einer besonderen Eisenbahnergarde bewacht. Die Direktoren waren ins Ausland geflüchtet. Die Arbeiter setzten ein neues Verwaltungskomitee ein. Obwohl die Syndikalisten in der überwiegenden Mehrheit waren, boten sie der sozialdemokratischen Gewerkschaft im neuen Verwaltungskomitee Gleichberechtigung an. Eine Diktatur in der Art des Bolschewismus wollten die spanischen Anarchosyndikalisten nicht einführen. Alles sollte auf demokratische Weise vor sich gehen. In der Eisenbahnverwaltung gewährte die syndikalistische Mehrheit der sozialdemokratischen Minderheit absolute Gleichberechtigung. Jede Organisation stellte drei Verwaltungsmitglieder.

In wenigen Tagen waren alle Eisenbahnen Kataloniens sozialisiert. Technische Verbesserungen konnten nicht in Angriff genommen werden, da hierzu kein Material vorhanden war. Der Eisenbahnverkehr wurde unmittelbar nach Beendigung des Kampfes unter der neuen Gewerkschaftsleitung wieder aufgenommen. Er funktionierte wie vorher, Störungen traten nicht ein. Die Fahrpreise blieben die gleichen. Die Löhne der niedrigeren Lohnklassen wurden bedeutend heraufgesetzt, die Direktorengehälter und hohen Gehaltsbezieher vollständig abgeschafft. Es versteht sich von selbst, daß die Kollektivierung das Ende der privatkapitalistischen Eisenbahngesellschaften bedeutete. Die Aktien wurden annulliert, Entschädigungen nicht gezahlt...

In der Eisenbahnreparaturwerkstätte zu Barcelona wurde mit dem Bau von Panzerwagen und von Rote-Kreuz-Waggons begonnen. Eine Woche nach Wiederaufnahme der Arbeit verließen die ersten Sanitätswagen die Werkstatt. Die Ausstattung war so musterhaft, daß der katalanische Medizinalrat die Regierung bat, den Arbeitern in den Eisenbahnwerkstätten den Dank für ihre Leistung auszusprechen. Die Initiative zu diesen Arbeiten ging von den syndikalistischen Arbeitern aus. Keine hoch bezahlten Funktionäre gaben Order. Es gab keine Aufsicht von außen. Die Arbeiter wählten sich selbst ihre technischen und organisatorischen Leiter. Mehr war nicht erforderlich. Alles andere entsprang dem guten Willen zur Zusammenarbeit und der Initiative im Produktionsprozeß. Es gab aber auch keine Stachanow- oder Hennecke-Bewegung...

Luxusvillen und Paläste wurden in Krankenhäuser, Kindergärten und ähnliche allgemeinnützige Anstalten verwandelt. Das Wohnungswesen war nicht mehr eine Quelle der Bereicherung für die Hausbesitzer; es diente der Allgemeinheit.

Die Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke hatten sich bei Ausbruch des Faschistenputsches in fast allen Städten Spaniens im Privatbesitz befunden. Die „Allgemeine Gesellschaft Wasserwerke Barcelona“ mit der Schwestergesellschaft „Wasserwerk Llobregat“ waren Eigentümer der Wasser- und Gaswerke in zahlreichen Städten Spaniens. Es war ein Mammutunternehmen mit einem Aktienkapital von 272 Millionen Peseten. Die jährlichen Durchschnittsgewinne beliefen sich auf über 11 Millionen. Die Finanzmagnaten hatten bereits vor dem 19. Juli das Land verlassen. Die Syndikalisten beschlossen, die Werke zu kollektivieren. Arbeiter und Angestellte wählten eine Betriebsleitung. Kurz vor dem Militäraufstand hatten die Arbeiter dieser Betriebe Lohnforderungen gestellt, die nicht bewilligt worden waren. Nunmehr erfolgte aufgrund eines Belegschaftsbeschlusses die Erhöhung in Übereinstimmung mit den vorher gestellten Forderungen. Der Mindestlohn betrug 14 Peseten täglich, die Arbeitszeit wurde auf 36 Stunden wöchentlich festgesetzt. Angesichts der Kriegssituation trat jedoch Mangel an Arbeitern ein, und die Arbeitszeit mußte auf 40 und später auf 48 Stunden heraufgesetzt werden. Die Löhne der Frauen wurden denen der Männer gleichgesetzt, eine Betriebs-Kranken- und Altersversicherung eingeführt ...

Ausländische Besucher haben sich oft darüber gewundert, daß die Übernahme der Betriebe ohne Störungen vor sich gegangen ist. Das Geheimnis für den glänzenden Erfolg der Kollektivierung liegt zum großen Teil in der systematischen Vorbereitung der Syndikalisten auf diese soziale Revolution.

„In der revolutionären Periode“ - heißt es in einem Bericht der Vereinigten Wasser-, Gas- und Elektrizitätskollektive – „hatten wir in den Gewerkschaften Betriebskommissionen gebildet. Diese Kommissionen machten sich in jeder Sektion mit den Arbeiten vertraut und bereiteten sich auf die Leitung vor. Die Betriebskommissionen überwachten die Produktion, den Wasserverbrauch im Sommer und im Winter, sorgten dafür, daß auf jeden Posten der geeignete Mann gestellt wurde, ermahnten die Arbeiter zu pünktlichem Erscheinen bei der Arbeit, sorgten dafür, daß die Sicherheitsvorschriften beachtet wurden und daß in allen Sektionen Betriebs-Apotheken vorhanden waren, Duschen für die Arbeiter und Speiseräume usw. eingerichtet wurden.“

Durch diese und ähnliche Vorbereitungen waren die Arbeiter in den Stand gesetzt, schwierige Probleme reibungslos zu lösen. Die von der Belegschaft ausgearbeitete Betriebsordnung zeugte von dem hoch entwickelten Verantwortungsgefühl, zu dem die syndikalistischen Organisationen die Arbeiter erzogen hatten. Betriebsräte, Betriebsleiter, Verwaltungsrat und schließlich oberste Betriebsleitung arbeiteten nach Vorschriften, die auf allgemeinen Betriebsversammlungen diskutiert und beschlossen wurden. Alle verantwortlichen Leiter wurden von besonderen gewerkschaftlichen Kontrollkommissionen streng kontrolliert. Nur Personen, die über genügend technische und organisatorische Fähigkeiten verfügten, wurden zur Betriebsleitung zugelassen. Man rechnete es sich als Ehre an, von der Gewerkschaftsversammlung auf einen hohen leitenden Posten gesetzt zu werden. Auch über den privaten Lebenswandel der Betriebsleiter und Vertrauensleute wachten die Gewerkschaften. Nur wirklich ernste, gewissenhafte und in jeder Beziehung ordentliche Personen konnten auf die Ehre rechnen, hohe Funktionen zu bekleiden. Materielle Vorteile brachten die verantwortungsvollen Posten nicht ein. er oberste Verwaltungsrat hatte die Pflicht, sich über den Fortschritt der Technik auf seinem Gebiet auf dem laufenden zu halten, die Werke auszubauen und Vorschläge zur Modernisierung vorzulegen, Handelsabkommen zu treffen, Zollfragen zu studieren usw. Der Bedarf an Rohstoffen und Maschinen sollte nach Möglichkeit im eigenen Lande gedeckt werden.

Der große Ernst, mit dem die Gewerkschaften an ihre gewaltige Aufgabe, die Produktion im ganzen Lande zu übernehmen und ohne Unternehmertum selbst zu leiten, herangetreten sind, verbürgte den Erfolg ...

Es ist keine Kleinigkeit, eine Produktionsgemeinschaft auf kollektivistischer Grundlage auf die Beine zu stellen, die zahlreiche Fabriken in mehreren Städten mit annähernd einer Viertelmillion Textilarbeiter umfaßt. Die syndikalistische Textilarbeitergewerkschaft Barcelonas hat aber dieses Werk in kurzer Zeit zustandegebracht. Es war ein gewaltiges soziales Experiment. Die Unternehmer-Diktatur hatte aufgehört. Löhne, Arbeitsbedingungen und die Produktion selbst wurden von den Arbeitern und ihren gewählten Vertretern bestimmt. Alle Funktionäre waren der Betriebs- und Gewerkschaftsversammlung verantwortlich. Die Kollektivierung der Textilindustrie Kataloniens zerstört ein für allemal die Legende, daß die Arbeiter unfähig seien, große Betriebsunternehmungen zu leiten.

Bei der Bildung der Kollektive wurde ein Verwaltungsrat aus 19 Personen gewählt. Nach drei Monaten gab der Verwaltungsrat einen Bericht über die Arbeiten und den Gang der Kollektive. Die Arbeit wurde mit sehr wenig flüssigem Kapital begonnen, da die Besitzer vor Ausbruch des Militärputsches ihre Bankguthaben abgehoben und im Ausland in Sicherheit gebracht hatten. Das Unternehmen „Espana Industrial“ hatte vor der Kollektivierung einen Bestand von 48.213 Ballen Stoff. Nach drei Monaten war der Lagerbestand auf 50.321 Ballen gestiegen. Infolge der Abwertung der Peseta waren die Rohstoffpreise gestiegen. Durch Abschaffung unproduktiver Ausgaben wie Dividenden, Prämien und Direktoren-Gehälter wurden jedoch hohe Beträge eingespart. Damit konnten die höheren Rohstoffpreise zum Teil gedeckt werden.

Der Verwaltungsrat kaufte im Ausland zwei neue Maschinen für die Herstellung von Kunstseide. Die erforderlichen Devisen wurden durch den Erlös der Fertigprodukte im Ausland aufgebracht. In jeder Fabrik wurde ein Verwaltungsvorstand aus den fähigsten Genossen gewählt, der, entsprechend der Größe des Unternehmens, aus drei bis neun Personen bestand. Die Arbeiten des Vorstandes waren: Innere Organisation, Statistik, Wirtschaft, Finanzen, Korrespondenz und Vertretung nach außen. Von besonderer Wichtigkeit war die Bildung eines Initiativkomitees aus den fähigsten technischen und organisatorischen Köpfen der Textilindustrie. Dieses Komitee aus Ingenieuren, Technikern, Arbeitern und kommerziellen Sachverständigen behandelte alle Vorschläge zur Verbesserung der Textilindustrie und machte selbst eigene Vorschläge zur Verbesserung der Produktion, der Verteilung der Arbeit, der sanitären Einrichtungen usw. Nach einigen Monaten Kollektivierung war die Textilindustrie Kataloniens auf einem höheren Stand als vorher. Hierin lag ein schlagender Beweis dafür, daß der Sozialismus von unten die Initiative nicht tötet. Die Gier zur Bereicherung ist nicht die einzige Triebkraft im menschlichen Handeln...

Eine der größten Kollektivleistungen der katalanischen Arbeiter war der vollständige Neuaufbau einer Kriegsindustrie. Sie wurde aus dem Nichts geschaffen und beschäftigte zu Ende des Krieges 80.000 Arbeiter. Sie war vollständig das Werk der Arbeiter selbst.

Die Metallindustrie war in Katalonien bei Ausbruch des Bürgerkrieges nur schwach entwickelt. Das größte Metallwerk war die Automobilfabrik Hispano-Suiza, die 1.100 Arbeiter beschäftigt hatte. Bereits in den ersten Tagen nach dem 19. Juli stellte diese Fabrik Panzerwagen, Handgranaten, Fahrgestelle für Maschinengewehre, Krankenwagen usw. für die Front her. Diese ersten Kriegswagen trugen die Initialen C.N.T. - F.A.I., der beiden Kampforganisationen, die im Kampfe gegen den Faschismus führend waren und denen die Metallarbeiter angehörten.

Im Laufe des Bürgerkrieges wurden in Barcelona und Katalonien 400 Metallfabriken errichtet. Ein großer Teil der Waffen wurde in diesen Fabriken hergestellt. Der bürgerliche katalanische Ministerpräsident Tarradellas erklärte im Oktober 1937: „Die katalanische Waffen- und Munitionsindustrie hat in den 14 Monaten ihres Bestehens ein Epos an Arbeit und Schöpferkraft vollbracht. Katalonien muß für alle Zeiten jenen Arbeitern dankbar sein, die mit größter Kraftanstrengung, Begeisterung und Aufopferung, oft unter Einsatz des Lebens, gearbeitet haben, um unseren Brüdern an der Front zu helfen.“ ...

Alle großen sozialen Veränderungen der Geschichte sind meist durch Revolutionen oder direkte Eingriffe des Volkes erfolgt. Die Gesetze bestätigten dann nur vollendete Tatsachen.

So war es auch bei den Kollektivierungen. Die Syndikalisten waren nicht dagegen, daß die Neuordnung durch ein Gesetz konfirmiert wurde. Sie arbeiteten sogar an der Ausarbeitung des Kollektivierungsgesetzes mit. Als am 24. Oktober 1936 das katalanische Kollektivierungsgesetz veröffentlicht wurde, war die Kollektivierung bereits überall durchgeführt. Das Gesetz hatte keine neuen Tatsachen geschaffen. Es enthielt Bestimmungen, die die Arbeiter nicht vorgesehen hatten und von denen sie nicht begeistert waren, die sie aber dennoch akzeptierten, weil sie selbst die Macht in den Händen hatten und glaubten, daß auf alle Fälle sie selbst in der Praxis zu bestimmen haben. Eine dieser Bestimmungen war die Einsetzung von Regierungsvertretern in allen größeren Betrieben. Zunächst blieb diese Bestimmung ein toter Buchstabe. Sie war jedoch geeignet, die absolute Selbstbestimmung der Arbeiter zugunsten des Staates zu beschneiden. Die Syndikalisten sahen in dieser Bestimmung keine Gefahr, denn die Regierungsvertreter wurden aus der Reihe der Gewerkschaften erwählt. Die extremeren Anarchisten waren jedoch von dieser Bestimmung nicht sehr erbaut. Sie fürchteten von den Eingriffen des Staates eine Beschneidung der revolutionären Errungenschaften der Arbeiter.

Nach dem Wortlaut des Kollektivierungsgesetzes konnten Betriebe mit weniger als hundert Arbeitern im Privatbesitz verbleiben. Sie wurden aber der Arbeiterkontrolle unterstellt. Diese Arbeiterkontrolle bedeutete Ausschaltung der Willkürherrschaft der Unternehmer und Einführung einer vollständigen Wirtschaftsdemokratie.

Unternehmen mit mehr als fünfzig und weniger als hundert Arbeitern wurden kollektiviert, wenn zwei Drittel der Belegschaft sich dafür entschieden. Als Arbeiter definierte das Gesetz die Gesamtheit der Beschäftigten eines Betriebes. Das Gesetz verfügte die Einsetzung eines obersten Wirtschaftsrates für Katalonien. Alle Fragen von größerer Bedeutung sollten diesem Wirtschaftsrat vorgelegt werden. Unternehmen mit ausländischen Besitzern konnten nur im Einverständnis mit diesen kollektiviert werden.

Das Kollektivierungsgesetz war eine Rahmenverordnung; sie erfaßte nur einen Teil des gesamten wirtschaftlichen Umwandlungsprozesses. Die Einzelunternehmungen des Kleingewerbes brauchten nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht kollektiviert werden. Doch der Kollektivismus wurde als neue Wirtschaftsform des Sozialismus betrachtet, als Gegenpol zum Privatkapitalismus. Friseurgeschäfte, Bäckereien, Hotels, Kinos usw. wurden nicht durch das Gesetz kollektiviert. Sie verzichteten freiwillig auf die Selbständigkeit ihrer Unternehmen. Der Geist des Kollektivismus war über alle gekommen. Das Kleingewerbe schuf sich seine eigene Sozialisierungsform von unten auf. Der Sozialismus war an die Stelle des Kapitalismus getreten.

Der gesetzlich ernannte Kontrollbeamte in den größeren kollektivierten Betrieben gehörte dem Betriebe an. Er konnte nur mit Zustimmung der Arbeiter gewählt werden. Die Leitung des kollektivierten Betriebes lag in den Händen der Arbeiter. Der Staat hatte keinen Einfluß auf den Kollektivbetrieb. Herren der Produktion und Distribution waren die Arbeiter.

Auf die großen Wirtschaftsgemeinschaften der einzelnen Kollektivbetriebe, wie z.B. die Kollektive aller Kinos oder Friseurgeschäfte, fand das Gesetz keine Anwendung. Die neue sozialistische Wirtschaftsform ergab sich aus der Initiative der Werktätigen. Sie war nicht eine gesetzliche Einrichtung, sondern eine neue Lebensform der Wirtschaft, des Handelns und des Denkens. Sie war das Werk des Volkes, nicht des Staates. Die sozialisierten Kollektive waren der erste Versuch, den freiheitlichen Sozialismus einzuführen. Und Spanien war das erste Land, das diesen Versuch wagte.

Aus: Achim v. Borries / Ingeborg Brandies: Anarchismus. Theorie, Kritik, Utopie. Joseph Melzer Verlag, Frankfurt 1970

Nach:
Anarcho-Syndikalisten über Bürgerkrieg und Revolution in Spanien. Ein Bericht. Darmstadt 1969. S. 97-115. [Erste Auflage unter dem Titel: Nacht über Spanien. Bürgerkrieg und Revolution in Spanien. Darmstadt-Land o. J.]

Mit freundlicher Erlaubnis des Abraham Melzer Verlag´s

Gescannt von anarchismus.at


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