Jürgen Mümken - Vom „Lokalismus“ zum revolutionären Syndikalismus. Die „Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften“

Vom 17. bis 19. Mai 1897 fand in Halle a.d. Saale der „Erste Kongreß der lokalorganisierten oder auf des Grund des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands“ statt, daraus erfolgte die organisatorische Verselbständigung der „Lokalisten“. Die Lokalorganisierten, die sich ab 1901 „Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften“ (FVdG) nannten, entwickelten sich zunehmend zu einer syndikalistischen Gewerkschaft. Im Dezember 1919 gründete die FVdG mit anderen kleinen radikalen Gewerkschaften die anarchosyndikalistische „Freie Arbeiter-Union Deutschlands“ (FAUD). Somit markierte im Selbstverständnis der FAUD das Jahr 1897 den Beginn des revolutionären Syndikalismus in Deutschland.

Gewerkschaften und Sozialdemokratie unter dem „Sozialistengesetz“

Im Oktober 1878 wurde das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das sogenannte „Sozialistengesetz“, erlassen. Aufgrund dieses Gesetzes setzte eine umfassende Repression gegen sogenannte „Reichsfeinde“ und „vaterlandslose Gesellen“ ein, die von Vereins- und Presseverboten, Massenausweisungen aus Städten, über die der „kleine Belagerungszustand“ verhängt wurde, und verschärften Einsatz der politischen Polizei geprägt war. In Berlin wurde z.B. schon am 28. November 1878 der kleine Belagerungszustand verhängt, gleichzeitig erhielten 67 Sozialdemokraten ihren Ausweisungsbefehl. In Altona geschah dies 1880 und in Leipzig 1881.

Die Bedingungen unter dem Sozialistengesetz mußten zwangsläufig dazu führen, daß die Diskussion über die Gewerkschaftsfrage und die Vereinheitlichung und Zentralisierung der Gewerkschaften in der ArbeiterInnenbewegung unterbrochen wurde. Für die Sozialdemokratie stand nun das Überleben der eigenen Partei im Vordergrund.

Als das Sozialistengesetz erlassen wurde, „hatten sich die bestehenden Arbeitervereinigungen üblicherweise als lokale Berufsorganisationen ohne durchstrukturierte Führungsinstanzen konstituiert. Mit ihren direkten Delegationsformen, ihrer basisdemokratischen Entscheidungsfindung, ihren diskontinuierlichen Organisationsformen und nicht zuletzt aufgrund des Ziels einer genossenschaftlichen Produktion wiesen diese örtlichen Berufsvereine bereits charakteristische syndikalistische Grundmerkmale auf. Während der Verfolgung durch das ‘Sozialistengesetz’ waren die Partei- und Gewerkschaftsverbände gezwungen, sich an der Basis illegal zuorganisieren. Die Verbindung der noch bestehenden, vielfach getarnten arbeitenden Gruppierungen konnte überregional nur durch ein lose aufgebautes Vertrauensmännersystem gewährleistet werden“ (Rübner 1994, 24f).

Aufgrund dieser Situation kam den lokalen Verbänden eine entscheidene Funktion für die organisierte ArbeiterInnenbewegung zu. Dies stärkte die lokalen Verbände und führte zu einer zunehmenden Selbständigkeit gegenüber der Parteiführung. Während die föderalistische Struktur der lokalorganisierten Gewerkschaften durch das Sozialistengesetz befördert wurde, setzte in der Sozialdemokratie eine zunehmende Hierarchisierung ein und das „Primat des Politischen“ setzte sich im Laufe der Jahre durch.

„Eines aber hatte das Sozialistengesetz (...) fertiggebracht. Es hatte während den Jahren der Verfolgung den freien Meinungsausdruck, der nur in einer öffentlichen Bewegung möglich ist, völlig gelähmt und den parlamentarischen Führern der Partei, die in der sozialdemokratischen Fraktion des Reichstages eine natürliche Stütze besaßen, eine Macht in die Hände gespielt, die sie vor dem Sozialistengesetz nie besessen hatte“ (Rocker 1985, 8).

Die organisatorischen Bedingungen unter dem Sozialistengesetz begünstigten die „Arbeitsteilung“ zwischen Partei und Gewerkschaft als Trennung von politischen und ökonomischen Kämpfen, die weitreichende Konsequenzen für die Sozialdemokratie und der ArbeiterInnenbewegung für die Zeit nach dem Sozialistengesetz haben sollte und noch heute das Verhältnis von SPD und DGB zueinander und gegenüber Staat und Kapital bestimmt.

Gegen das „Primat des Politischen“ und den Parlamentarismus der Sozialdemokratie regte sich aber schon in 1880er Jahren massiven Widerstand. So „ machten sich schon Mitte der achtziger Jahre oppositionelle Strömungen gegen die Taktik der legal wirkenden Fraktion - die gleichzeitig als Parteiführung fungierte - bemerkbar. Sowohl gegen die Kommunalwahl wie gegen die Landtagswahlbeteiligung wurde in Berlin Sturm gelaufen, da diese Formen politischer Betätigung die Gefahr kleinbürgerlicher Reformpolitik zu Lasten des angestrebten Endzieles in sich trügen“ (Wienand 1981, 57).

Die radikale Opposition innerhalb der Sozialdemokratie wurde aufgrund ihres Alters und der Dauer der Parteimitgliedschaft die „Jungen“ genannt. Die Hauptzentren der sogenannten „Bewegung der Jungen“ lagen in Berlin, Magdeburg und Dresden (vgl. Müller 1975 und Wienand 1981, 57-66).

Das Sozialistengesetz führte innerhalb der Sozialdemokratie einerseits zu einer Radikalisierung der Theorie durch die „Jungen“ und anderseits zu einer reformistischen Praxis durch die Parteiführung und -fraktion, ebenfalls wurde wie schon erwähnt der Föderalismus der Gewerkschaften gestärkt. Aber auch innerhalb der Gewerkschaftsbewegung gab es eine Reihe von Widersprüchen. Neben eindeutigen VertreterInnen des Lokalismus gab es auch nicht unerhebliche Strömungen für eine Zentralisierung der Gewerkschaften. An der Frage zwischen Lokalismus und Zentralismus spaltete sich z.B. die Maurer- und Zimmererbewegung während der Zeit des Sozialistengesetzes. Die Spaltung begann 1886 als sich der Zentralvorstand weigerte den Streik der Magdeburger Zimmerer zu unterstützen, die Maurerbewegung hatte sich schon früher gespalten (vgl. Müller 1985, 35-53). Die Streikautonomie der lokalen Verbände stand im Mittelpunkt in der Auseinandersetzung von „Lokalisten“ und „Zentralisten“.

Die „Jungen“ zwischen Sozialdemokratie und Anarchismus

Die Kritik der „Jungen“ an die „Diktatur der Führer“ innerhalb der Sozialdemokratie wurde immer massiver. Der erste Parteitag nach dem Sozialistengesetz in Halle (1890) stand unter dem Zeichen dieser Auseinandersetzung. Der einzige Vertreter der „Jungen“, der Berliner Buchdrucker Wilhelm Werner, fordert mehr sozialdemokratische Agitation im Reichstag und das Parlament müsse Mittel zu Zweck und nicht Selbstzweck sei. Bebel dagegen erhoffte sich auf diesem Parteitag eine Diskussion über die parlamentarische Taktik der Partei.

Nach dem Erfurter Parteitag im Jahre 1891 mußten sich die „Jungen“ entscheiden, ob sie sich der Partei anpassen oder diese verlassen wollen. Die auf dem Erfurter Parteitag ausgeschlossenen „Jungen“ gründete am 8. November 1891 die „Vereinigung Unabhängiger Sozialisten“ (VUS). Innerhalb der VUS kristallisierten sich zwei Strömungen heraus. Die erste stand für eine anti-parlamentarischen Sozialdemokratie und die andere näherte sich der anarchistischen Bewegung an. Die Hinwendung eines Teils der VUS zum Anarchismus verlief nicht ohne Spannungen. In Jahre 1893 war die Trennung der beiden Strömungen vollzogen. Die oppositionellen Sozialdemokraten gingen teilweise wieder zur SPD oder zogen sich aus der ArbeiterInnenbewegung zurück. Die „anarchistische Strömung“ wandte sich u.a. dem Syndikalismus, dem kommunistischen Anarchismus von Kropotkin zu und Gustav Landauer gründete 1908 den „Sozialistischen Bund“.

Lokalismus oder Zentralismus?

Obwohl sich gegen Ende des Sozialistengesetzes sich eine Vereinigung der „Lokalisten“ und „Zentralisten“ abzeichnete, verschärften sich mit dem Ende des Sozialistengesetzes im Jahre 1890 die Auseinandersetzung zwischen Gegner und Befürwortern einer zentralen Gewerkschaftsorganisation. Auf einer Gewerkschaftskonferenz vom 17. November 1890 konstituierte sich eine Generalkommission und der Führung von Carl Legiens mit Ziel der Gründung einer organisatorisch einheitlichen und zentralistisch hierarchischen Gewerkschaftsorganisation.

„Um dies zu verhindern, hatten die lokalistischen Fachvereine kurz nach Aufhebung des Sozialistengesetzes bereits den Antrag auf Auflösung der Gewerkschaften gestellt. Sie hielten es für notwendig, eine einheitliche, alles umfassende Arbeiterbewegung in Deutschland zu schaffen. Schon damit setzten sie sich im Widerspruch zu der in der sozialdemokratischen Partei vorherrschenden Tendenz; denn der 1. Parteitag der SPD 1890 in Halle hatte sich immerhin bereits für eine getrennte und zentralistische Organisation ausgesprochen“ (Vogel 1977, 44).

Auf dem ersten zentralen Gewerkschaftskongreß, der in Halberstadt vom 14. bis 18. März 1892 tagte, wurde die Bildung einer zentralen Gewerkschaftsorganisation beschlossen, die 13 lokalistischen Delegierten verließen unter Protest den Kongreß. Der neue gewerkschaftliche Zentralverband war - wie es sich die SPD wünschte - politisch abstinent und konzentrierte sich allein auf die ökonomischen Kämpfe. Damit war in der sozialdemokratischen ArbeiterInnenbewegung die Trennung in politischen und ökonomischen Kämpfen endgültig vollzogen.

„Die Entwicklung der Sozialdemokratie in getrennten und gegeneinander verselbständigen ökonomischen und politischen Organisationen zeigt, daß die formelle Trennung der bürgerlichen Gesellschaft in Ökonomie und Politik, in Staat und Produktion auch in ihr als herrschendes Bewußtsein durchsetzte. Was Marx für die Arbeiter konstatierte, daß sie notwendig die realen Mystifikationen des Kapitals bewußtseinsmäßig reproduzieren, gilt ebenfalls für den aus der formellen Trennung von Ökonomie und Politik entstehenden Schein, der bürgerlicher Staat hätte nichts mit Ökonomie, nichts mit Klassenherrschaft zu tun“ (Scharrer 1974, 14).

Die „Lokalisten“, die sich weiterhin der Sozialdemokratie verbunden fühlten, lehnten sowohl den Zentralismus als auch die Trennung von ökonomischen und politischen Kämpfen ab und standen so in ihrer Praxis in der Nähe der Konzepte des Syndikalismus. Die „Lokalisten“ „glaubten nicht, im Rahmen der bestehenden Gesellschaftsordnung mit rein gewerkschaftlichen Kampfmitteln die Lage der Arbeitnehmer wesentlich verbessern zu können und forderten also auch den vollen politisch-revolutionären Einsatz der Gewerkschaftsorganisation“ (Bock 1993, 24). Der Streit zwischen dem radikalen Flügel der Lokalisten und den reformistischen Zentralverbänden wurde in Berlin in den Jahren 1892 bis 1897 unter den Maurer am heftigsten geführt (vgl. Müller 1985, 54-93). Innerhalb der lokalistischen Gewerkschaftsverbände waren die Mauerer und Zimmerer die größte Berufsgruppe.

Im Verlauf des Streikes der Hamburger Hafenarbeiter 1896/97 kam es zu zahlreichen Konflikten „zwischen der zentralverhändlerischen Gewerkschaftsbewegung und den ungelernten, unorganisierten Hafenarbeitern“ (Vogel 1977, 52). Die in dem Streik stark involvierten „Lokalisten“ begannen hier, vorwiegen die ungelernten Arbeiter in ihrem Seemannsverband zu organisieren. Hier deutet sich eine weitere Spaltung der ArbeiterInnenbewegung an. Die unterschiedliche Situation der qualifizierten Arbeiter und den an- und ungelernten Arbeitern bestimmten immer wieder die verschiedenen Arbeitskämpfe.

So kam es 1899 beim Bergarbeiterstreik zu „Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen, Förderleuten und Polen auf der einen Seite und den Hauern auf der anderen Seite“ So legten z.B. am 7. Mai 1899 „polnische Streikende den streikbrechenden deutschen Hauern der Zeche Prosper eine regelrechten Hinterhalt. Mit Pfählen und Steinen bewaffnet drangen sie auf die von der Arbeit zurückkehrenden Bergleute ein. Zuvor hatte Militär offensichtlich den deutschen Streikbrechern den Zugang zu der Grube verschafft“ (Brockhaus 1975, 113). Die ungelernten Arbeiter und die Arbeitsmigranten sahen sich nicht durch die zentralistischen Gewerkschaftsverbände vertreten, so daß sie autonom Streiks organisierten und sich gegen die Streikbrecher der „professionellen Arbeiterbewegung“ (Karl Heinz Roth) wehren mußten. Diese Differenzen führten zwar nicht dazu, daß die ungelernten Arbeiter sich revolutionären Gewerkschaftsorganisationen anschlossen, zeigen aber das die Einheit der ArbeiterInnenklasse ein Mythos war, der vor allem durch die autoritären ArbeiterInnenorganisation instrumentalisiert wurde.

Die FVdG zwischen Sozialdemokratie und Syndikalismus

Mit dem „Ersten Kongreß der lokalorganisierten oder auf des Grund des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands“ im Mai 1897 begann die organisatorische Verselbständigung der „Lokalisten“ und im September 1901 wurde der Name in „Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften“ (FVdG) geändert. In einer Resolution auf dem Gründungskongreß in Halle wurde die weitere Orientierung an die SPD beschlossen. Dort heißt es u.a.:

„I. Eine bewußte Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampf und die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf dem Kongreß zu Halle a.S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehenden Vereinsgesetzgebung auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung“ (zitiert nach: Vogel 1977, 53f).

Die SPD war allerdings gar nicht begeistert von der Gründung einer neuen Gewerkschaftsorganisation, übte aber zunächst Neutralität gegen über den „Freien Vereinigungen“ aus, dies dürfte zweifellos auf die Doppelmitgliedschaft vieler FVdG-Wortführer zurückzuführen sein. Aber schon 1903 gab es den Versuch die „Freien Vereinigungen“ mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu verschmelzen. Die Auseinandersetzungen mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden und den „Freien Vereinigungen“ wurden immer schärfer geführt, durch verlängerte Streiks wurde versucht, die FVdG finanziell zu schwächen. Zum endgültigen und ideologischen Bruch der FVdG mit der organisierten Sozialdemokratie kam es während der Massenstreikdebatte 1904 bis 1906, der offiziell durch das Verbot der Doppelmitgliedschaft durch SPD 1908 vollzogen wurde.

„Die ‘Freie Vereinigung’, die sich bis dahin als gewerkschaftliche Avantgarde der Sozialdemokratie verstand, hatte nun neben ihren Kampf mit den Zentralverbänden auch noch gegen die sozialdemokratische Parteibürokratie anzurennen, die dem mäßigenden gewerkschaftlichen Einfluß erlag. Ihre Funktion wurde z.B. in der für die Entwicklung der SPD bedeutsamen Massenstreikdebatte (1904-1906) offenbar. Der 5. Kongreß der Zentralverbände hatte im Mai 1905 erklärt, daß der dem Generalstreik, wie er von den Anarchisten und Leuten, die ohne jegliche Erfahrung auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Kampfes seien, vertreten werde, für indiskutabel“ (Bock 1993, 26).

Aber nicht nur die Massenstreikdebatte innerhalb der ArbeiterInnenbewegung markierte eine Wende in der FVdG, denn nach dem Tod von Gustav Keßler am 29. Juli 1904 übernahm Fritz Kater die Geschäftsführung der „Freien Vereinigung“. Keßler war maßgeblich verantwortlich für die Orientierung der FVdG an die Sozialdemokratie und der Ablehnung anderer Strömungen. Noch auf dem zweiten Kongreß im April 1898 hatte die Mehrheit der Delegierten es abgelehnt, auch Personen, die nicht sozialdemokratisch engagiert seien, in die Organisation aufzunehmen, dies kam einer Abgrenzung gegenüber den Anarchismus gleich. Doch unter dem Einfluß Fritz Katers übernahmen die „Freien Vereinigungen“ radikal-anarchistische Ideen. Vor allem die Schriften „Die direkte Aktion“ (1903) und „Der Soziale Generalstreik“ (1905) von Arnold Roller, die zunächst im Umfeld der „Anarchistischen Föderation Deutschlands“ rezipiert wurden, spielten eine große Rolle. Roller der im Kontakt mit französischen Syndikalisten stand, faßte die primäre Aufgabe der Gewerkschaften folgendermaßen zusammen: „Die Gewerkschaften haben (...) die Aufgabe, in der Zukunft die Produktion zu übernehmen, und so sind sie dazu bestimmt, nicht nur das Erziehungs- und Kampfelement der sozialen Zukunft zu werden, sondern auch das Embryo der Produktion und Neuorganisation nach Beseitigung des Kapitalismus“ (Roller 1905, 43).

Der Übergang der lokalistischen „Freien Vereinigung“ mit sozialdemokratischem Programm (1897) zu einem revolutionär-syndikalistischen Programm (1908) ging nicht spurlos an der FVdG vorbei. Auf dem 8. Kongreß der FVdG traten die Vertreter der anarchistischen Strömung für einen strikten Antimilitarismus, Atheismus und Antiparlamentarismus ein, ebenso versuchten sie die endgültige ideologische Trennung von der Sozialdemokratie voranzutreiben. Fritz Kater dagegen versuchte die programmatische Ausrichtung auf den Syndikalismus „mit der Position einer politischen Neutralität (zu) verbinden, die den Konflikt zwischen den eher gemäßigten Ex-Sozialdemokraten und den radikalen Anarchisten um Fritz Köster nicht aufbrechen lassen sollte“ (Rübner 1994, 31).

Die Synthese von anarchistischen und syndikalistischen Inhalten wurden auch in der AFD kritisch beobachtet, dort wurde befürchtet, daß „eine Reduzierung des Anarchismus auf rein ökonomische Zielsetzungen und stufte daher die Gewerkschaftsbewegung als in ihrer Bedeutung zweitrangig und für den organisierten Anarchismus als ‘schwächenden’ Einfluß“ (Rübner 1994, 31f). Trotz dieser Befürchtungen kam es in verschiedenen Regionen immer wieder zu Kooperationen zwischen FvdG und AFD, die Bremer Sektion schloß sich sogar geschlossen der „Freien Vereinigung aller Berufe für Bremen und Umgebung“ an. Die Hinwendung zum revolutionären Syndikalismus mit den Kampfmitteln direkte Aktion, Generalstreik und Sabotage führte zu einem Mitgliederschwund, während 1907 noch über 17.000 Menschen in den „Freien Vereinigungen“ organisiert waren, waren es 1910 nur ca. 6.500.

Von der FVdG zur anarchosyndikalistischen FAUD

Nachdem die FVdG kurz nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges aufgrund ihrer antimilitaristischen Propaganda als staatsfeindliche Organisation verboten wurde, hatten Fritz Kater und Carl Windhoff einen entscheidenen Anteil an der Reorganisation der FVdG: „Auf dem ersten, von Kater initiierten Treffen der Syndikalisten waren 33 Delegierte aus 43 Ortsvereinen vertreten, die sich geschlossen gegen eine Beteiligung an der Nationalversammlung und gegen eine Mitarbeit in den Zentralgewerkschaften aussprachen. Nicht ohne Stolz wurde hier vermerkt, daß die ‘Freie Vereinigung’ die einzige Arbeiterorganisation sei, ‘deren Vertreter und Organe nicht umzulernen brauchten’. In der Tat stellte die FVdG zu diesem Zeitpunkt die einzige organisatorische Alternative für den Teil der Arbeiterschaft dar, der desillusioniert vor der Politik der etablierten Parteien - sicher einer radikalen Gewerkschaft verbunden fühlten“ (Rübner 1994, 33f).

In der FVdG gab es 1919 Hoffnungen, daß trotz aller programmatischen Differenzen eine Zusammenarbeit mit der KPD(S) auf der Grundlage der ArbeiterInnenräte möglich sei, doch die erhoffte Aktionseinheit mit linksorientierten Parteien war mehr als illusorisch.

„Im Juni 1919 rief die KPD(S)-Zentrale zu einem allgemeinen Ausschluß aller syndikalistischen Parteimitglieder auf. Zu dieser Zeit wurde es zumindest regional als nicht ungewöhnlich angesehen, daß anscheinend ganzer Ortsverbände in beiden Organisationen vertreten waren. In der Bremer KPD, in der aufgrund des breiten innerparteilichen Spektrums die Diskussionen besonders kontrovers verliefen, wurde die syndikalistische Fraktion erst im Juli 1919 ausgeschlossen“ (Rübner 1994, 36).

Trotz dieser Abgrenzung wuchs die Zahl der Mitglieder der „Freien Vereinigungen“. Auf dem 12. Kongreß vom 27. bis 30. Dezember 1919 wurden 111.675 Mitglieder durch 109 Delegierte vertreten. Auf diesen Kongreß wurde die FVdG im ganzen Reich in „Freie Arbeiter-Union Deutschland“ (FAUD) umbenannt, und gilt somit als Gründungskongreß der FAUD. Rudolf Rocker wurde im Vorfeld mit der Erstellung einer Prinzipienerklärung des Syndikalismus beauftragt. Die Prinzipienerklärung stellte er auf dem 12. Kongreß vor, dies bedeutete die Hinwendung der „Freien Vereinigungen“ zum Anarchosyndikalismus. In Richtung KPD äußerte er sich zum Antiparlamentarismus und Antietatismus: „Als Gegner jeder staatlichen Organisation verwerfen die Syndikalisten die sogenannte Eroberung der politischen Macht, und sehen vielmehr in der radikalen Beseitigung jeder politischen Macht die erste Vorbedingung zu einer wahrhaften sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ist auf engste verknüpft mit der Beherrschung des Menschen durch den Menschen, so daß das Verschwinden der einen notwendigerweise zum Verschwinden der anderen führen muß“ (Rocker 1990, 11).

Die „Prinzipienerklärung des Syndikalismus“ basiert im wesentlichen auf die Theorie des kommunistischen Anarchismus von Kropotkin. Rocker transformierte die soziokulturellen Vorstellungen der „gegenseitigen Hilfe“ in ein anarchosyndikalistisches Gewerkschaftsverständnis.

„Die gesellschaftliche Klassenteilung und der brutale Kampf ‘aller gegen alle’, diese charakteristischen Merkmale der kapitalistischen Ordnung, wirken in derselben Zeit auch degenerierend und verhängnisvoll auf den Charakter und das Moralempfinden der Menschen, indem sie die unschätzbaren Eigenschaften der gegenseitige Hilfe und es solidarischen Zusammengehörigkeitsgefühls, jene kostbare Erbschaft, welche die Menschheit aus den früheren Perioden ihrer Entwicklung übernommen hat, in den Hintergrund drängen und durch krankhafte antisoziale Züge und Gewohnheiten ersetzen, die im Verbrechen, in der Prostitution und in allen anderen Erscheinungen der gesellschaftlichen Fäulnis ihren Ausdruck finden“ (Rocker 1990, 7).

Die Hochzeit des Anarchosyndikalismus in Deutschland war während der revolutionären Nachkriegszeit (1919-1923) mit ca. 150.000 Mitgliedern in Jahre 1921. Mit der endgültigen Entwaffnung der revolutionären ArbeiterInnen verloren alle revolutionären Gruppierungen links von der KPD ein Großteil ihrer Mitglieder. Der SPD und dem Kapital gelang es mit dem Versprechen eines „Wohlstandes für Alle“ durch die Rationalisierung der Wirtschaft ein Großteil der ArbeiterInnenschaft bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 in die Weimarer Republik einzubinden.

Literatur:

  • Bock, Hans Manfred: Syndikalismus und Linkskommunismus von 1918 bis 1923. Ein Beitrag zur Sozial- und Ideengeschichte der frühen Weimarer Republik, Darmstadt 1993
  • Brockhaus, Eckhard: Zusammensetzung und Neustrukturierung der Arbeiterklasse vor dem ersten Weltkrieg. Zur Krise der professionellen Arbeiterbewegung, München 1975
  • Müller, Dirk H.: Idealismus und Revolution. Zur Opposition der Jungen gegen den sozialdemokratischen Parteivorstand 1890-1894, Berlin 1975
  • Müller, Dirk H.: Gewerkschaftliche Versammlungsdemokratie und Arbeiterdelegierte vor 1918. Ein Beitrag zur Geschichte des Lokalismus, des Syndikalismus und der entstehenden Rätebewegung, Berlin 1985
  • Rocker, Rudolf: Ein Leben für den Revolutionären Syndikalismus. Biographie von Fritz Kater, Hamburg 1985
  • Rocker, Rudolf: Prinzipienerklärung des Syndikalismus (1919), hrsg. von der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union der DDR, Zehdenik 1990
  • Roller, Arnold: Der soziale Generalstreik, Berlin 1905. Reprint o.O. und o.J. (=Texte zur Theorie und Praxis des Anarchismus und Syndikalismus 2)
  • Rübern, Hartmut: Freiheit und Brot. Die Freie-Arbeiter-Union Deutschlands. Eine Studie zur Geschichte des Anarchosyndikalismus, Berlin/Köln 1994
  • Scharrer, Manfred: Arbeiterbewegung und Obrigkeitsstaat. SPD und Gewerkschaft nach dem Sozialistengesetz, Berlin 1976
  • Vogel, Angela: Der deutsche Anarcho-Syndikalismus. Genese und Theorie einer vergessenen Bewegung, Berlin 1977
  • Wienand, Peter: Der „geborene“ Rebell. Rudolf Rocker. Leben und Werk, Berlin 1981


Originaltext: http://www.juergen-muemken.de/texte/artikel02.htm


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