Prinzipienerklärung  - Programmatische Grundlage und Streikresolution der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (Syndikalisten)  

Prinzipienerklärung des Syndikalismus

Die heutige Gesellschaftsordnung, die auch die kapitalistische genannt wird, gründet sich auf die wirtschaftliche, politische und soziale Versklavung des werktätigen Volkes und findet einerseits im sogenannten "Eigentumsrecht", d.h. im Monopol des Besitzes; andererseits im Staat, d.h. im Monopol der Macht, ihren wesentlichen Ausdruck.

Durch die Monopolisierung des Bodens und der übrigen Produktionsmittel in der Hand kleiner privilegierter Gesellschaftsgruppen sind die produzierenden Klassen gezwungen, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten den Eigentümern zu verkaufen, um ihr Leben fristen zu können und müssen infolgedessen einen erheblichen Teil ihres Arbeitsertrags an die Monopolisten abtreten. Auf diese Weise in die Stellung rechtloser Lohnsklaven gedrängt, haben sie keinerlei Einfluss auf den Gang und die Gestaltung der Produktion, die ganz und gar dem Selbstbestimmungsrecht der Kapitalisten überlassen ist. Es ist daher auch ganz natürlich, dass bei einem solchen Zustand der Dinge die Grundlage der heutigen Gütererzeugung nicht durch die Bedürfnisse der Menschen, sondern in erster Linie durch die Voraussetzung des Gewinnes für den Unternehmer bestimmt wird.

Da aber dasselbe System auch dem Austausch und der Verteilung der Produkte zugrunde liegt, so sind die Folgen auch auf diesem Gebiete dieselben und finden in der rücksichtslosen Ausbeutung der breiten Massen zugunsten einer kleinen Minderheit Besitzender ihren Ausdruck. Ist die Beraubung des Produzenten der mehr oder weniger verschleierte Zweck der kapitalistischen Produktion, so ist der Betrug an den Konsumenten der eigentliche Zweck des kapitalistischen Handels.

Unter dem System des Kapitalismus werden alle Errungenschaften der Wissenschaft und des geistigen Fortschritts den Monopolisten untertan gemacht. Jede neue Entwicklung auf dem Gebiete der Technik, der Chemie usw. trägt dazu bei, die Reichtümer der besitzenden Klassen ins Ungemessene zu steigern, im schauerlichen Gegensatz zu dem sozialen Elend breiter Gesellschaftsschichten und zu der andauernden wirtschaftlichen Unsicherheit der produzierenden Klassen.

Durch den ununterbrochenen Kampf der verschiedenen nationalen kapitalistischen Gruppen um die Beherrschung der Märkte, wird eine ständige Ursache innerer und äusserer Krisen geschaffen, die periodisch in verheerenden Kriegen zur Entladung kommen, unter deren schrecklichen Folgen wiederum die unteren Schichten der Gesellschaft fast ausschliesslich zu leiden haben. Die gesellschaftliche Klassenteilung und der brutale Kampf "Aller gegen Alle", diese charakteristischen Merkmale der kapitalistischen Ordnung, wirkten in derselben Zeit auch degenerierend und verhängnisvoll auf den Charakter und das Moralempfinden des Menschen, indem sie die unschätzbaren Eigenschaften der gegenseitigen Hilfe und des solidarischen Zusammengehörigkeitsgefühls, jene kostbare Erbschaft, welche die Menschheit aus den früheren Perioden ihrer Entwicklung übernommen hat, in den Hintergrund drängen und durch krankhafte antisoziale Züge und Gewohnheiten ersetzen, die im Verbrechen, in der Prostitution und in allen anderen Erscheinungen der gesellschaftlichen Fäulnis ihren Ausdruck finden.

Mit der Entwicklung des Privatbesitzes und der damit verbundenen Klassengegensätze entstand für die besitzenden Klassen die Notwendigkeit einer mit allen technischen Gewaltmitteln ausgerüsteten politischen Organisation zum Schutze ihrer Privilegien und zur Niederhaltung der breiten Massen - der Staat. Ist der Staat somit in erster Linie ein Produkt des Privatmönopols und der Klassenteilung, so wirkt einmal in Existenz, mit allen Mitteln der List und Gewalt für die Aufrechterhaltung des Monopols und der Klassenunterschiede, folglich für die Verewigung der wirtschaftlichen und sozialen Versklavung der breiten Massen des Volkes und hat sich im Laufe seiner Entwicklung zur gewaltigsten Ausbeutungsinstitution der zivilisierten Menschheit emporgeschwungen.

Die äusserliche Form des Staates ändert an dieser geschichtlichen Tatsache nichts. Monarchie oder Republik, Despotie oder Demokratie - sie alle stellen nur verschiedene politische Ausdrucksformen des jeweiligen wirtschaftlichen Ausbeutungssystems vor, die sich zwar in ihrer äusserlichen Gestaltung, nie aber in ihrem innerlichen Wesen voneinander unterscheiden und in allen ihren Formen nur eine Verkörperung der organisierten Gewalt der besitzenden Klassen sind.

Mit der Entstehung des Staates beginnt die Ära der Zentralisation, der künstlichen Organisation von oben nach unten. Kirche und    Staat waren die ersten Vertreter dieses Systems und sind    bis heute seine vornehmsten Träger geblieben. Und da es    im Wesen des Staates liegt, alle Zweige des menschlichen Lebens seiner Autorität unterzuordnen, so musste die Methode der Zentralisierung desto verhängnisvollere Folgen haben, je mehr der Staat den Kreis seiner Funktionen erweitern und ausbauen konnte. Ist doch der Zentralismus die extremste Verkörperung jenes Systems, dass die Regelung der Angelegenheit aller einzelnen Personen in Bausch und Bogen überträgt.

Dadurch wird der Einzelne zur Marionette, die von oben her gelenkt und geleitet wird, ein totes Rad in einem ungeheuren Mechanismus. Die Interessen der Allgemeinheit müssen den Privilegien einer Minderheit das Feld räumen, die persönliche Initiative dem Befehl von oben, die Verschiedenartigkeit der Uniformität, die innere Verantwortlichkeit einer toten Disziplin, die Erziehung der Persönlichkeit einer geistlosen Dressur - und das altes zu dem Zwecke, loyale Untertanen horanznbilden, die an dem Fundament des Bestehenden nicht zu rütteln wagen, willige Ausbeutungsobjekte für den kapitalistischen Arbeitsmarkt. So wird der Staat zum mächtigsten Hemmnis jedes Fortschritts und jeder kulturellen Klassen gegen die Befreiungsbestrebungen des arbeitenden Volkes.

Die Syndikalisten, in klarer Erkenntnis der oben festgestellten Tatsachen, sind prinzipielle Gegner jeder Monopolwirtschaft. Sie erstreben die Vergesellschaftlichung des Bodens, der Arbeitsinstrumente der Rohstoffe und aller sozialen Reichtümer; die Reorganisation des gesamten Wirtschaftslebens auf der Basis des freien, d.h. des staatenlosen Kommunismus, der in der Devise:    "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!" seinen Ausdruck findet.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Sozialismus letzten Endes eine Kulturfrage ist und als solche nur von unten nach oben durch die schöpferische Tätigkeit des Volkes gelöst werden kann, verwerfen die Syndikalisten jedes Mittel einer sogenannten Verstaatlichung, das nur zur schlimmsten Form der Ausbeutung, zum Staatskapitalismus, nie aber zum Sozialismus führen kann.

Die Syndikalisten sind der Überzeugung, dass die Organisation einer sozialistischen Wirtschaftsordnung nicht durch Regierungsbeschlüsse und Staatsdekrete geregelt werden kann, sondern nur durch den Zusammenschluss aller Kopf- und Handarbeiter, in jedem besonderen Produktionszweige; durch die Übernahme der Verwaltung jedes einzelnen Betriebes durch die Produzenten selbst und zwar in der Form, dass die einzelnen Gruppen, Betriebe und Produktionszweige selbständige Glieder des allgemeinen Wirtschaftsorganismus sind, die auf Grund gegenseitiger und freier Vereinbarungen die Gesamtproduktion und die allgemeine Verteilung planmässig gestalten im Interesse der Allgemeinheit.

Die Syndikalisten sind der Meinung, dass politische Parteien, welchem Ideenkreise sie auch angehören, niemals imstande sind, den sozialistischen Aufbau durchführen zu können, sondern dass diese Arbeit nur von den wirtschaftlichen Kampforganisationen der Arbeiter geleistet werden kann. Aus diesem Grunde erblicken sie in der Gewerkschaft keineswegs ein vorübergehendes Produkt der kapitalistischen Gesellschaft, sondern die Keimzelle der zukünftigen sozialistischen Wirtschaftsorganisation. In diesem Sinne erstreben die Syndikalisten schon heute eine Form der Organisation, die sie befähigen soll, ihrer grossen historischen Mission und in derselben Zeit  dem Kampfe für die täglichen Verbesserungen der Lohn- und Arbeitsverhältnisse gerecht zu werden. 

An jedem Orte schliessen sich die Arbeiter der revolutionären Gewerkschaft ihrer resp. Berufe an, die keiner Zentrale unterstellt ist, ihre eigenen Gelder verwaltet und über vollständige Selbstbestimmung verfügt. Die Gewerkschaften der verschiedenen Berufe vereinigen sich an jedem Orte in der Arbeiterbörse, dem Mittelpunkt der lokalen gewerkschaftlichen Tätigkeit und der revolutionären Propaganda. Sämtliche Arbeiterbörsen des Landes vereinigen sich in der Allgemeinen Föderation der Arbeiterbörsen, um ihre Kräfte in allgemeinen Unternehmungen zusammenfassen zu können.

Ausserdem ist jede Gewerkschaft noch föderativ verbunden mit sämtlichen Gewerkschaften desselben Berufes im ganzen Lande und diese wieder mit den verwandten Berufen, die sich zu grossen allgemeinen Industrieverbänden zusammenschliessen. Auf diese Weise bilden die Föderation der Arbeiterbörsen und die Föderation der Industrieverbände die beiden Pole, um die sich das ganze gewerkschaftliche Leben dreht. Würden nun bei einer siegreichen Revolution die Arbeiter vor das Problem des sozialistischen Aufbaues gestellt, so würde sich jede Arbeiterbörse in eine Art lokales statistisches Büro verwandeln, und sämtliche Häuser, Lebensmittel, Kleider usw. unter ihre Verwaltung nehmen. Die Arbeiterbörse hätte die Aufgabe, den Konsum zu organisieren und durch die Allgemeine Föderation der Arbeiterbörsen wäre man dann leicht imstande, den Gesamtverbrauch des Landes berechnen und auf die einfachste Art organisieren zu können.

Die Industrieverbände ihrerseits hätten die Aufgabe, durch ihre lokalen Organe und mit der Hilfe der Betriebsräte sämtliche vorhandenen Produktionsmittel, Rohstoffe usw. unter ihre Verwaltung zu nehmen und die einzelnen Produktionsgruppen und Betriebe mit allem Notwendigen zu versorgen. Mit einem Worte: Organisation der Betriebe und Werkstätten durch die Betriebsräte; Organisation der allgemeinen Produktion durch die industriellen und landwirtschaftlichen Verbände; Organisation des Konsums durch die Arbeiterbörsen.

Als Gegner jeder staatlichen Organisation verwerfen die Syndikalisten die sogenannte Erobrung der politischen Macht und sehen vielmehr in der radikalen Beseitigung jeder polilischen Macht die erste Vorbedingung zu einer wahrhaft sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ist aufs engste verknüpft mit der Beherrschung des Menschen durch den Menschen, so dass das Verschwinden der einen notwendigerweise zum Verschwinden der andern führen muss.

Die Syndikalisten verwerfen prinzipiell jede Form der parlamentarischen Betätigung, jede Mitarbeit in den gesetzgebenden Körperschaften, ausgehend von der Erkenntnis, dass auch das freieste Wahlrecht die klaffenden Gegensätze innerhalb der heutigen Gesellschaft nicht mildern kann und dass das ganze parlamentarische Regime nur den Zweck verfolgt, dem System der Lüge und der sozialen Ungerechtigkeit den Schein des legalen Rechts zu verleiben - den Sklaven zu veranlassen, seiner eigenen Sklaverei den Stempel des Gesetzes aufzudrücken.

Die Syndikalisten verwerfen alle willkürlich gezogenen politischen und nationalen Grenzen; sie erblicken im Nationalismus lediglich die Religion des modernen Staates und verwerfen prinzipiell alle Bestrebungen zur Erzielung einer sogenannten nationalen Einheit, hinter der sich doch nur die Herrschaft der besitzenden Klassen verbirgt. Sie anerkennen nur Unterschiede regionaler Natur und fordern für jede Volksgruppe das Recht, ihre Angelegenheiten und ihre besonderen Kulturbedürfnisse gemäss ihrer eigenen Art und Veranlagung erledigen zu können im solidarischen Einverständnis mit anderen Gruppen und Volksverbänden.

Die Syndikalisten stehen auf dem Boden der direkten Aktion und unterstützen alle Bestrebungen und  Kämpfe des Volkes, die mit ihren Zielen - der Abschaffung der Wirtschaftsmonopole und der Gewaltherrschaft des Staates - nicht im Widerspruch stehen. Ihre Aufgabe ist es, die Massen geistig zu erziehen und in den wirtschaftlichen Kampforganisationen zu vereinigen, um dieselben durch die direkte wirtschaftliche Aktion, die im sozialen Generalstreik ihren höchsten Ausdruck findet, der Befreiung vom Joche der Lohnsklaverei und des modernen Klassenstaates entgegenzuführen.

Programmatische Grundlage der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (Syndikalisten)  

Organischer Aufbau  

Die FAUD setzt sich zusammen aus Industrie-Föderationen (Gewerkschaftsbünden) und solchen Organisationen (Orts-und Betriebsvereinen, welch letztere sich zu Ortsvereinen zusammenzuschliessen haben), für die eine Föderation noch nicht besteht, soweit diese sowohl den auf Verbesserung der Lebenshaltung und Arbeitsbedingungen gerichteten Tageskampf führen wollen und die Bestrebungen sich zu eigen machen, die in der Prinzipienerklärung ihren Ausdruck finden.

Zur FAUD können nicht gehören solche Gewerkschaften, die den Klassenkampf verleugnen und statt der Gegensätzlichkeit eine Gemeinschaft der Interessen zwischen Unternehmer- und Arbeiterklasse anerkennen und erstreben.

Gliederung

1. Die Organisationen in jedem Ort sind möglichst nach Berufen und Industrien bzw. in Grossbetrieben nach dem Berufe der überwiegend Beschäftigten aufzubauen. In Kleineren Orten und überall dort wo vorerst nur wenige Personen desselben Berufes vorhanden sind, wird empfohlen, zunächst "Vereinigungen für alle Berufe" zu bilden. In diesen freien Vereinigungen aller Berufe  sind alle diejenigen Berufsangehörigen zusammenzufassen, für die eine besondere Berufsorganisation am Orte nicht besteht. Wenn aber in diesen Sammelstätten eine grössere Zahl von Genossen desselben Berufes beisammen sind, werden diese zu einer selbständigen Organisation für den betreffenden Beruf oder der Industrie herausgebildet. Ist die Zahl der Angehörigen eines besonderen Berufs auf 25 Personen angewachsen, so haben diese in dem Verein eine Sektion zu bilden und diese der bestehenden Föderation anzuschliessen.

2. Bestehen in einem Orte oder engeren Bezirk mehrere Ortsvereine, die der FAUD angehören, so haben sich diese zu einer Arbeiterbörse (Gewerkschaftskartell) zusammenzuschliessen, deren Aufgabe es ist, die örtlichen Interessen aller ihr angeschlossenen Organisationen und Mitglieder jederzeit zu beraten und für dieselben gemeinsam einzutreten.

Die Arbeiterbörsen (deren Aufgaben in der Prinzipienerklärung umschrieben sind) schliessen sich für grössere Landesteile, z.B. einer Provinz usw., zu Agitationsbezirken zusammen und ernennen auf eigens zu diesem Zweck einberufenen Konferenzen eine Agitationskommission.

Der Verkehr aller zu einem Agitationsbezirk zusamengeschlossenen Arbeiterbörsen mit der Geschäftskommission in Frage der Agitation erfolgt durch die betreffende Agitationskommision.

3. Alle Vereinigungen desselben Berufes oder derselben Industrie im Reiche bilden Berufs- oder Industrie-Föderation. Ausführendes Organ der Föderation ist die auf der Berufskonferenz gewählte Geschäftsleitung. Diese Föderation regelt in erster Linie mit Hilfe ihrer Geschäftsleitung die beruflichen Fragen, die Unterstützung bei Streiks und Aussperrungen.

Jede Landesföderation und jeder Ortsverein haben ihr vollkommenes Selbstbestimmungsrecht und ihre eigenen, den örtlichen, wie wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnissen entsprechenden Satzungen, welche den Grundsätzen der FAUD nicht widersprechen dürfen.

Unter allen Umständen ist jede Gewerkschaft verpflichtet, mindestens 1 Prozent des verdienten Wochenlohnes als Wochenbeitrag von ihren Mitgliedern das ganze Jahr hindurch zu erheben. Bei Saisonarbeitern kann die Zahl der Beitragswochen beschränkt und in die Zeit der Arbeitsmöglichkeit verlegt werden. Auf alle Fälle muss im Jahre in allen Organisationen an ordentlichen Beiträgen mindestens ein halber Wochenlohn erhoben weiden.

Geschäftskommission

Die Geschäftskommission ist die oberste ausführende Instanz der FAUD. Diese hat die Pflicht, die Ideen des Syndikalismus in Wort und Schrift zu verbreiten und zu vertiefen; den organisatorischen Zusammenhalt der Vereine zu pflegen; bei Streiks und Aussperrungen das solidarische Zusammenwirken aller der FAUD angeschlossenen Organisationen untereinander zweckdienlich zu vermitteln und im Bedarfsfalle die hierfür notwendigen Unterstützungssummen von den Gewerkschaften einzufordern und den streikenden Genossen zuzustellen.

Jede der FAUD angeschlossene Berufs- oder Industrie-Föderation hat durch ihre Geschäftsleitung an die Geschäftskommission zwecks Finanzierung ihrer Aufgaben für jedes Mitglied der Gesamtföderation pro Vierteljahr 10 Pf., jeder nicht-föderierte Verein für jedes Mitglied und Monat 10 Pf. zum Agitationsfonds zu zahlen.

Die Geschäftskommission, die ihren Sitz in Berlin hat, besteht aus neun Personen und zwar einem Vorsitzenden, einem Kassierer, einem Schriftführer und sechs Beisitzern. Die Wahl derselben erfolgt durch den Kongress mittels Stimmzettels in einem Wahlgange und nach absoluter Mehrheit. 

Hat ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erhalten, so findet Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, auf welche die meisten Stimmen entfallen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Höhe der Entlohnung der freigestellten Funktionäre der Geschäftskommission setzt die Arbeiterbörse am Sitz der Geschäftskommission fest.

Die Geschäftskommission ist ein nicht eingetragener Verein gemäss § 54 B.G.B. unter dem Namen: "Geschäftskommission der Freien Arbeiter-Union Deutschlands".

Die Geschäftskommission hat im Interesse der "Freien Arbeiter-Union Deutschlands" über die bei ihr eingehenden Gelder zu verfügen: sie ist berechtigt, ihr zustehende Forderungen im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.

Scheidet ein Mitglied der Geschäftskommission aus, so ist die Vakanz durch eine von der Vorständeversammlung der am Orte befindlichen Arbeiterbörse vorzunehmende Neuwahl zu ergänzen.

Revisoren

Zur Kontrollierung der Geschäftskommission sowie als Beschwerdekommission wählt der Kongress mit einfacher Majorität drei Revisoren.

Die Revision muss mindestens vierteljährlich einmal stattfinden.

Alle Einsendungen für die Revisoren sind an den Obmann derselben zu richten, der seine Adresse im offiziellen Organ der FAUD bekannt zu geben hat.

Organ

der FAUD ist "Der Syndikalist". Dasselbe wird von der Geschäftskommission herausgegeben.

Alle Bekanntmachungen, die Gesamtbewegung betreffend, werden in demselben erlassen und zur Kenntnis der Gewerkschaften gebracht.

"Der Syndikalist", dessen Preis von der Arbeiterbörse und der Geschäftskommission festgesetzt wird, ist in allen der FAUD angeschlossenen Organisationen obligatorisch einzuführen.

Berufsföderationen, die ein eigenes Organ besitzen, haben die Pflicht, ihre Mitglieder zum Abonnement des "Syndikalist" anzuhalten.

Der Verlag des "Syndikalist" sowie die Buchhandlung ist ein selbständiges persönliches Unternehmen der Geschäftskommission. Sie verpflichtet sich aber, etwaige Überschüsse aus den Unternehmungen im Interesse der FAUD zu verwenden.   

Presskommission

Die Presskommission, deren Obmann vom Kongress gewählt wird, besteht aus fünf Personen. Die Wahl der vier Presskommissionsmitglieder vollzieht die Arbeiterbörse Gross-Berlin.

Der Presskommission liegt es ob, die prinzipielle Haltung des "Syndikalist" und aller weiteren Föderationsblätter zu überwachen, Beschwerden entgegenzunehmen, sie auf ihre Berechtigung hin zu prüfen und gegebenenfalls mittels Einspruch und Verhandlung mit der Stelle, gegen die sich die Beschwerde usw. richtet, die Mängel abstellen zu suchen.

Gelingt ihr das nicht, so hat sie dem nächsten Kongress den Tatbestand zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Die Adresse des Obmanns der Presskommission ist allen der FAUD angeschlossenen Organisationen und im "Syndikalist" bekannt zu geben.

Arbeitsgemeinschaft

Die Geschäftsleitungen der Berufs- resp. Industrieföderationen und die syndizierten Arbeiterbörsen bilden zusammen eine Arbeitsgemeinschaft.

Die Aufgabe dieser Arbeitsgemeinschaft besteht vorwiegend in der Beratung und Führung gemeinsamer Aktionen, die über den Wirkungskreis und die Kraft einer einzelnen Föderation und der Arbeiterbörse hinausgehen.

Kongress

Der Kongress bildet die oberste Vertretung der FAUD. Zur Teilnahme an ihm sind berechtigt:

  1. Die Delegierten der angeschlossenen Föderationen und selbständigen Lolkalorganisationen. Diesen bleibt es überlassen, die Zahl der Delegierten zum Kongress selbst zu bestimmen.
  2. Die Mitglieder der Geschäftskommission sowie die Revisoren. Dieselben haben in allen die geschäftliche Leitung der FAUD betreffenden Fragen nur beratende Stimme.

Der Kongress prüft die Legitimationen seiner Teilnehmer, wählt seine Leitung und bestimmt seine Geschäftsordnung selbst.

Der Abstimmungsmodus kann zweifacher Art sein: Bei minderwichtigen Fragen entscheidet die einfache Majorität der Kongressdelegierten. Bei Fragen prinzipieller Natur entscheidet die Majorität der Mitgliederzahlen, die die Delegierten vertreten. In diesem Falle ist die Abstimmung eine namentliche.

Alle zwei Jahre mindestens findet ein Kongress statt, der von der Geschäftskommission einzuberufen ist.

Die Einberufung des Kongresses muss spätestens 8 Wochen vor dem Termin der Abhaltung desselben durch das Organ der FAUD erfolgen.

Anträge der Gewerkschaften für die Tagesordnung des Kongresses sind bei der Geschäftskommission einzureichen. Dieselben sind spätestens drei Wochen vor dem Stattfinden des Kongresses durch das Organ der FAUD bekannt zu geben.

Zu den Aufgaben des Kongresses gehören:

  1. Entgegennahme der Berichte über die Geschäftstätigkeit der Geschäftskommission und der Revisoren.
  2. Die Wahl der Geschäftskommission und der Revisoren.
  3. Beschlussfassung über alle das Gewerkschaftsleben berührenden Fragen.
  4. Die Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge.

Ein ausserordentlicher Kongress kann einberufen werden:

  1. Auf einstimmigen Beschluss der Geschäftskommission.
  2. Auf Antrag von mindestens zwei Drittel der angeschlossenen Organisationen.

Streikresolution

1. Jede der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften angeschlossene Organisation ist verpflichtet, um zu eventuellen Lohnkämpfen gerüstet zu    sein, von ihren Mitgliedern einen    Beitrag von mindestens einem halben Wochenlohn jährlich zu erheben, der nach dem Verdienst bei regulärer Arbeitszeit und nach voller Wochenarbeit zu berechnen ist. Die Streikunterstützung darf in der Regel den fünffachen Wochenbeitrag pro Tag nicht übersteigen und richtet sich nach dem Beitrag, der mindestens drei Monate vor Beginn des Streiks gezahlt wurde. Durch eine nachträgliche Erhöhung des Beitrages darf kein Anspruch auf Erhöhung der Tagesunterstützung hergeleitet werden.

2. Jede Gewerkschaft hat, wenn sie in einen Angriffs- oder Abwehrstreik treten will oder ausgesperrt werden soll, dieses der Geschäftskommission sofort zu melden und einen von dieser ausgegebenen Fragebogen beantwortet einzusenden.

3. Grundsätzlich wird von jeder Gewerkschaft erwartet, dass sie alles aufbietet, ihre Kämpfe selbst unterstützen zu können. Reichen hierzu die unter 1. bezeichneten Beiträge voraussichtlich nicht aus, so hat die Gewerkschaft vorher Extrabeiträge zu erheben und solche auch während des Kampfes von etwa in Arbeit Stehenden zahlen zu lassen.

4. In den Organisationen der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften dürfen die Unterstützungssätze für Streiks und Aussperrungen nicht im Statut festgelegt, sondern es muss    dafür durch Generalversammlungsbeschluss ein besonderes "Streikreglement" geschaffen werden, in welchem der Passus enthalten ist, dass die Unterstützungssätze, wenn die zwingende Notwendigkeit es erfordert, auch geändert werden können. Bei grösseren Streiks und Aussperrungen ist grundsätzlich eine Karrenzzeit von mindestens drei Tagen vor Inkrafttreten der Unterstützung festzusetzen. Sind von der Allgemeinheit der am Streik Beteiligten weitergehende Fristen festgesetzt, so haben sich unsere Organisationen danach zu richten. Streikunterstützung aus Organisationsmitteln darf nur an Mitglieder gezahlt werden, welche der Organisation mindestens 13 Wochen angehörn und ihre Verpflichtung erfüllt haben. Die Unterstützungssätze müssen staffelweise bis zu der in dieser Resolution festgelegten Höchstgrenze festgesetzt sein.

5. Sind vorstehende Bedingungen erfüllt, und ist die Gewerkschaft nicht mehr in der Lage,    ihre Kämpfe selbst durchzuführen, indem alle Hilfsmittel verbraucht sind, so sind alle anderen Organisationen verpflichtet, zur Unterstützung des Kampfes beizutragen.

Zunächst müssen alle örtlichen Organisationen zur Solidarität durch die Arbeiterbörse aufgerufen werden. Gleichzeitig muss die zuständige Industrie-Föderation tatkräftige Hilfe leisten. Jeder Agitationsbezirk sollte ferner alles aufbieten alle im Bezirk ausgesperrten oder streikenden Genossen über Wasser halten zu können.

Sollten dennoch in einem Bezirk die Gelder nicht aufzubringen sein, so ist von dem Vorsitzenden des betreffenden Bezirks sofort die Geschäftskommission zu benachrichtigen.

Jeder selbständige Ortsverein ist verpflichtet, sich einen Solidaritätsfonds zu schaffen, durch welchen es möglich ist, der Geschäftskommission, wenn diese zur Solidarität aufruft, sofort ohne Versammlungsbeschluss das nötige Geld, mindestens aber 1 Mk. pro Mitglied, zur Verfügung stellen zu können. Die Geschäftskommission ist nur Vermittlerin und hat durch Aufruf unter Klarlegung der Sachlage die der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften angeschlossenen Organisationen zur Betätigung der Solidarität aufzufordern. Alle hierfür bestimmten Gelder sind an den Kassierer der Geschäftskommission zu senden und von diesem an die benötigte Organisation abzuführen.

6. Jede sich im Kampf befindliche Gewerkschaft hat allwöchentlich die Geschäftskommission über den Stand der Bewegung zu unterrichten und ist diese gehalten, den Unterstützung leistenden Organisationen über den Gang der Dinge Aufschluss zu geben.

7. Gewerkschaften, welche sich an der Unterstützung der Kämpfe trotz finanzieller Möglichkeit ihrerseits nicht beteiligen, haben kein Recht, die Solidarität anderer Gewerkschaften in Anspruch zu nehmen und können eventuell durch Kongressbeschluss aus der Vereinigung ausgeschlossen werden.

8. Um mit der streikenden Gewerkschaft in engster Fühlung zu sein und allen etwa von aussen an sie ergehenden Anfragen genügen zu können, soll die Geschäftskommission oder deren Vertreter zu den Sitzungen der streikenden Gewerkschaft zugezogen werden. Die Geschäftskommission resp. der Vertreter hat aber nur beratende Stimme und können dieselben für die Beschlüsse dieser Sitzungen nicht verantwortlich gemacht werden.

Originaltext: Prinzipienerklärung. Programmatische Grundlage und Streikresolution der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (Syndikalisten). Verlag: Geschäftskommission, Fritz Kater. Digitalisiert von www.anarchismus.at an Hand eines PDF der Originalbroschüre (bearbeitet - Ue zu Ü, F.A.U.D. zu FAUD usw.)


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