Street Art is not a Crime!
(Achtung: deutsche Rechtslage! Writer und Writerinnen sollten sich auf alle Fälle auch Rechtshilfetipps für den Umgang mit der Polizei durchlesen!)
Graffiti sind keine "häßlichen Schmierereien die das Stadtbild veschandeln". Und wird auch nicht gemacht von "orientierungslosen Jugendlichen, die graue Wände bunter machen wollen", wie öfter von verständnisvollen Sozpäds angenommen wird. Es ist viel einfacher: Graffiti ist - oft illegale - unkontrollierbare Straßenkultur! Es ist viel geiler ein schönes Bild zu sehen als noch so eine häßliche Reklame. Ob wir jeden Tag an der gleichen beschissenen Werbetafel vorbeilaufen wollen hat uns niemand gefragt - trotzdem ist so etwas legal. Sprühen jedoch ist verboten.
Leider wissen zu wenig Writer und Writerinnen wie sie sich bei Ärger mit der Polizei verhalten müssen. Immer wieder passiert es, dass sich Leute ungewollt gegenseitig belasten. Hier ein paar Tipps:
1. Grundsätzliches
- Dosen putzen (wg. Fingerabdrücke)
- Dosen nicht mit Deiner Handschrift markieren
- Wenn Du mit einer Skizze losgehst, darauf achten, daß der Name auf keiner Zeichnung zuhause existiert!
- Vorher die Wand angucken oder damit fahren... :)
- mögliche Fluchtwege angucken
- Dosen zuhause schütteln
2. Beim Malen
- Leise sein!
- Vorher Lage abchecken
- mit Handschuhen malen
- Dosen nicht mit blossen Händen anfassen auch in Stressituationen nicht!
- Spass am Malen nicht vergessen.
3. Nach dem Malen
- Leere Dosen liegenlassen und nächsten Tag zum Recyclinghof mitnehmen!
- Benutzte Caps und Handschuhe wegschmeißen
- ruhig Richtung Fahrrad oder Auto laufen
- erst freuen, wenn Du im Bett liegt...
4. Aktion mit Polizeikontakt :(
- Wenn Dich ein privater Sicherheitsdienst festnimmt, sofort nach der Polizei verlangen.
- Aussage verweigern, nur Angaben zur Person machen. Das ist der wichtigste Punkt von allen! Du bist verpflichtet, der Polizei Namen, Geburtstag, Meldeadresse und eine ungefähre Berufsbezeichnung ("SchülerIn", "Angestellte/r") mitzuteilen. Mehr musst Du nicht und solltest Du auch nicht sagen - Nichtaussage ist nicht zu Deinem Nachteil, ganz egal was sie Dir erzählen! Wenn Du was zu sagen hast, kannst Du das genauso später tun, nachdem Du ein paar Nächte drüber geschlafen hast, Dich mit FreundInnen oder AnwältInnen beraten hast. Viel zu oft plaudern Leute aus welchen Gründen auch immer gegenüber der Polizei munter drauf los und belasten so sich und/oder andere.
- Wenn sie versuchen, Dir Silberbilder zuzuschieben, und mit dem Finger über die Silberfarbe wischen: Silber ist nicht abriebfest!! Spart euch die Tatsache lieber für die Verhandlung auf.
Wenn Du Glück hast, nehmen sie nur Deine Adresse auf und das war es vorerst. Wenn Du Pech habt, musst Du mit auf die Wache.
5. Auf der Wache
Du wirst durchsucht. Skizzen die noch ungesehen sind, am besten vorher loswerden. Sachen von Dir werden sichergestellt: Lass Dir eine Quittung geben! Wenn Ihr zu zweit seid, werdet Ihr jeweils allein zum Verhör geführt und vernommen. Wieder GANZ WICHTIG: Nix sagen! Es wird Dir vielleicht auch eine Hausdurchsuchung angedroht...
6. Hausdurchsuchung
Die Polizei darf nur die Räume des/der Beschuldigten durchsuchen, also: Schlaf- und/oder Wohnzimmer und gemeinsam genutzte Räume wie Keller. Die BeamtInnen kommen oft sehr früh (zwischen 7 und 8 Uhr), damit Sie sicher sein können, daß der/die Beschuldigte anwesend ist. Kümmere Dich schon jetzt darum, dass die Polizei Dich vielleicht mal besuchen kommen könnte: belastende Fotoalben, Blackbook und Zeichnungen entfernen, ggf. auch Fotoapparat. Magazine, Kaufvideos etc. sind egal. Nie Telefonnummern mit Writernamen kennzeichnen!
7. Vorladungen
Wenn Du als Beschuldigte/r zur Polizei vorgeladen wirst, ist das eine Einladung: Du musst nicht hingehen! Erst wenn Dich die Staatsanwaltschaft lädt, musst Du hin. Etwas anderes ist es, wenn Du als Zeuge geladen wirst.
8. Strafbefehl
Irgendwann bekommst Du einen Strafbefehl, oder einen Vermerk, daß das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde. Beim Strafbefehl: Spätestens jetzt solltest Du Dich mit einem Anwalt/einer Anwältin beraten. Unbedingt die Widerspruchsfrist einhalten! 14 Tage nach Zustellungsdatum (wird auf dem Umschlag vom Postbeamten vermerkt). Anwalt konsultieren und Widerspruch einlegen, das geht so:
Betreff: [Euer Aktenzeichen und GeschäftsNr.]
Sehr geehrte Frau Richterin XY,
gegen den Strafbefehl Geschäfts-Nr.: XY lege ich zwecks Fristenwahrung Rechtsmittel ein. Die Straftaten werden von mir bestritten.
Mit freundlichen Grüßen
Originaltext: http://inforiot.de/content/street-art-not-crime (sprachlich überarbeitet von www.anarchismus.at)