Im Juni informierte das Institut für Syndikalismusforschung über die Unterlassungsaufforderung eines Heiner Becker, der für sich die ausschließlichen Rechte an den Werken von Rudolf Rocker und Milly-Witkop-Rocker in Anspruch nimmt. Dieser hatte dem presserechtlich Verantwortlichen des Instituts durch seinen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung zugeschickt, die dieser schließlich unterzeichnet hat. Neben uns sind weitere Personen von Beckers Urheberrechtsanspruch betroffen. Gegen sie wurden auf Anzeige von Heiner Becker polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, so u.a. gegen den Herausgeber der Zeitschrift „Barrikade“. Dieser hat am 30. Oktober eine öffentliche Erklärung zu diesen Vorgängen abgegeben.


Das Institut für Syndikalismusforschung ist aktuell vom Becker-Anwalt mit einer finanziellen Forderung in Höhe von beinahe 2.000.- Euro „Rechtsanwaltskosten“ konfrontiert. Eine Anfrage von uns, diese Summe in monatlichen Raten abzubezahlen, wurde von ihm abgelehnt. Dennoch gehen wir nach dem jetzigen Stand der Sachlage davon aus, dass es zu Ratenzahlungen kommen wird.

Über den weiteren Fortgang werden wir informieren und verweisen an dieser Stelle noch einmal auf unsere Erklärung „Rudolf Rocker darf nicht verschwinden“ von Juni 2011 und die zu diesem Thema eingerichtete Sonderseite auf unserem Blog.

Nach einer Erklärung des Instituts für Syndikalismusforschung, Bremen, November 2011


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