Ullrich Bröckling - Grenzgänger. Jenseits der Grenzen  ist diesseits der Herrschaft

In Erinnerung an Arthur Lehning (23.10.1899-1.1.2000)

In der Theorie waren die Anarchisten rasch fertig mit den staatlichen Grenzen: Sie sollten verschwinden wie die Staaten selbst, deren territoriale Einheit als homogener Herrschaftsraum sie markierten. Freiheit kennt keine Grenzen, hieß die Parole. An die Stelle der Inklusions-/Exklusions-Macht staatlicher Souveränität sollte ein Netzwerk freiwilliger, stets kündbarer Vereinbarungen zwischen souveränen Individuen und Gruppen treten. Dem Ziel der Herrschaftslosigkeit korrespondierte ein anthropologischer Optimismus: Wenn nur die Organe der Unterdrückung und die Ideologien der Autorität abgeschafft wären, so die Überzeugung der Anarchisten, würden die Menschen in spontaner Solidarität ihre Beziehungen regeln. Wer Gütergemeinschaft und freie Assoziation propagierte, dem mußte jede »Grenzenabstechung, diese gezwungene, unnatürliche Trennung des Menschen von dem Menschen« als in höchstem Maße »unverständlich und lächerlich« erscheinen. »Denken wir uns«, schrieb 1842 der Handwerker-Kommunist Wilhelm Weitling, noch kein Anarchist, aber schon ein veritabler Staatsfeind, »die ganze Schöpfung sei ein großer Garten, der Schöpfer sei der Gärtner und die ganze Menschheit sei ein Ameisenhaufen. Würde nun der Gärtner es nicht im allgemeinen höchst unsinnig und für ihn besonders höchst wunderlich und spaßhaft finden, wenn er sehen würde, wie die Ameisen den ganzen Garten in verschiedene Grenzen geteilt hätten, um deren Erweiterung und Verengerung sie sich zu Tod bissen? Wer weiß, ob nicht auch unser törichtes Treiben von einem vollkommneren Wesen beobachtet wird, ohne daß wir etwas davon gewahr werden. Ob denn uns das nicht auch für dumme Tiere halten muß, wenn es sieht, wie wir wegen einer Scholle Erde, die wir nicht verlieren und nicht bekommen, einander abwürgen und wie dem, der gut gewürgt hat, gefärbte Seidenraupenfasern auf die Brust gehoften werden. [...] Das beste Mittel, den ewigen Grenzstreitigkeiten ein Ende zu machen, ist, sie ganz aufzuheben!« [1] Damit war alles Wesentliche gesagt, und die Anarchisten attackierten die grenzziehende, -sichernde und -verschiebende Macht des Leviathans im weiteren denn auch vor allem indirekt im Rahmen ihrer antimilitaristischen Agitation. Während ihre feindlichen Brüder, die Sozialdemokraten, sich nach Kräften bemühten, den obrigkeitlichen Vorwurf zu widerlegen, sie seien »vaterlandslose Gesellen«, machten die Antiautoritären aus dem Schimpfwort ein Programm und erklärten es zur »heiligen Pflicht, die Ehre der Vaterlandslosigkeitzu verteidigen.« [2]

Was die Kritik erledigt hatte, war freilich noch nicht praktisch abgeschafft. So selten die anarchistische Literatur den konstitutiven Zusammenhang von Staatlichkeit und territorialen Grenzen zum expliziten Thema machte, so allgegenwärtig sind in den Annalen der anarchistischen Bewegung Berichte über Fluchten und Fluchthilfen, Ausweisungen, verweigerte und gewährte Asyle, Schriftenschmuggel und falsche Pässe. Kaum eine Seite in den Biographien ihrer Protagonisten, die nicht von freiwilligen oder unfreiwilligen Exilen, von illegalen Grenzübertritten und polizeilichen Abschiebungen erzählt. Gleich ob man sie einsperrte oder des Landes verwies, mehr als andere Radikale bekamen die Libertären die Gewalt der territorialen Demarkationslinien am eigenen Leibe zu spüren. Oft genug bot die Flucht ins Ausland ihnen aber auch einen wenigstens vorübergehenden Schutz vor ihren Verfolgern, obwohl die Behörden alles daran setzten, beim Kampf gegen die antinationalen Feinde der Ordnung über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg zu kooperieren. Insbesondere in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg wurde die Abwehr der - eher imaginären als realen - »anarchistischen Gefahr« für die Sicherheitsorgane zu einem entscheidenden Movens, um ihre Strategien zur Überwachung, Ein- und Ausschließung politischer Opposition zu perfektionieren. Aus der Perspektive der Anarchisten waren letztlich alle Staaten umzäunte und von uniformierten Aufsehern bewachte Zwangsanstalten, aber es konnte das Leben retten oder zumindest vor jahrelanger Einkerkerung bewahren, wenn es gelang, aus einem despotischen unter ein liberal geführtes Regime zu entkommen. Nicht immer waren es allerdings Gejagte und Vertriebene, die sich ins Ausland absetzten; gerade in der Frühphase des organisierten Anarchismus spielten wandernde Handwerksgesellen eine wichtige Rolle, die auf ihren Reisen die libertären Ideen aufnahmen und weitertrugen. Die Geschichte des anarchistischen Grenzgängertums spiegelt so nicht nur die Heterogenität einer zwischen individualistischen und kollektivistischen, gewaltfreien und militanten, destruktiven und konstruktiven Strömungen changierenden Bewegung, sondern faltet sich auch auf in eine Vielfalt von Geschichten.

Fluchten

Da sind die Geschichten spektakulärer Fluchten: Michail Bakunin, nach acht Jahren Festungshaft zu lebenslänglicher Verbannung in Sibirien begnadigt, kann beim zuständigen Gouverneur die Bewilligung erwirken, im Auftrag eines Kaufmanns eine Handelsreise zur Amurmündung zu unternehmen. Weitab von Irkutsk, seinem unfreiwilligen Aufenthaltsort, wo er seine kurz zuvor angetraute Frau zurückläßt, gelingt es ihm, sich in Richtung Japan einzuschiffen und von dort nach Amerika weiterzureisen. Petr Kropotkin, wegen sozialrevolutionärer Agitation in Moskau verhaftet und in der Peter-und-Pauls-Festung eingekerkert, flieht in einem verwegenen Coup aus dem Gefängnishospital und entkommt seinen Häschern nach Schweden. Errico Malatesta, der unermüdliche Vorkämpfer des italienischen Anarchismus, verläßt 1885 seine von der Florentiner Polizei überwachte Wohnung versteckt in einer Nähmaschinenkiste und entzieht sich seiner drohenden Verhaftung durch Flucht nach Argentinien. Dem Aufenthalt in Buenos Aires folgen Exiljahre in Nizza und London. Als er 1897 nach Verjährung seiner Verurteilung nach Italien zurückkehrt, wird er bald darauf unter neuem Vorwand aufgegriffen und auf die Strafinsel Lampedusa deportiert. Wieder kann er fliehen, dieses Mal mit einem Ruderboot während eines Sturms nach Malta.

So selten solche Abenteuer glückten, so eifrig wurden sie kolportiert. Ihre Faszinationskraft beruhte nicht zuletzt auf dem Ungleichgewicht der Kräfte: Wenn der anarchistische David dem staatlichen Goliath mit seinem Polizeiapparat entwischen konnte, dann war es nicht aussichtslos, den Kampf gegen den übermächtigen Gegner aufzunehmen. Und waren die Fluchten nicht eine geradezu leibhaftige Bestätigung des voluntaristischen Credos, man müsse die Befreiung nur in die eigenen Hände nehmen?

Gefängnis und Zuchthaus drohten den Anarchisten vor 1918 (und oft genug auch danach) in vielen Ländern allein aufgrund ihrer Überzeugung. Wer gar als Veranstaltungsredner oder in der Presse zum Sturz der politischen Ordnung aufrief und dazu auch den Einsatz illegaler Mittel propagierte, dem war in Rußland, dem Deutschen Reich, in Österreich, Italien oder Spanien eine Anklage wegen Hochverrats sicher. Nicht erst die Beteiligung an direkten Aktionen oder ihre öffentliche Rechtfertigung, sondern schon der Besuch von Veranstaltungen oder der Kontakt zu polizeilich bekannten Genossen reichten aus, um den Überwachungs- und Repressionsapparat in Gang zu setzen. Was der Anarchosyndikalist Augustin Souchy für das wilhelminische Deutschland schreibt, gilt in mal eingeschränktem, mal verstärktem Umfang auch für die anderen europäischen Staaten: »Zugehörigkeit zu einer freiheitlich-sozialistischen Gruppe war nicht gesetzlich verboten, doch wer von diesem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machte, der hatte im preußischdeutschen Obrigkeitsstaat zu gewärtigen, von der Polizei beschattet, festgenommen, kontrolliert und molestiert zu werden.« [3]

Anlaß zur Flucht gaben jedoch nicht nur politische Verfolgung und Gesinnungsjustiz, sondern auch die »ganz normalen« Zumutungen, welche die Nationalstaaten ihren Insassen etwa in Form der allgemeinen Wehrpflicht abverlangten. Für viele Antiautoritäre war die Aussicht, in eine Kaserne einzurücken und zum Werkzeug der staatlichen Kriegsmaschinerie dressiert zu werden, allemal Grund genug, das Weite zu suchen und sich dem Zugriff der Militärbehörden zu entziehen. So stand die Flucht vor den Fahnen am Anfang der revolutionären Karriere August Reinsdorfs, die 1885 mit seiner Hinrichtung als Organisator des gescheiterten Attentatsversuchs auf den Kaiser anläßlich der Enthüllung des Niederwald-Denkmals endete. Um seiner Einberufung während des deutsch-französischen Kriegs zu entgehen, hatte sich der junge Schriftsetzer unter falschem Namen und ständig wechselnden Aufenthaltsorten mit Anstellungen in Baden, Württemberg und schließlich in der Schweiz durchgeschlagen, wo er in Kontakt mit den radikalen Emigranten gekommen war. [4] Rudolf Oestreich, später Redakteur des anarchistischen Wochenblatts »Der Freie Arbeiter«, schildert in seinen Zuchthauserinnerungen lakonisch die - gescheiterte -Dienstflucht als Initiationserlebnis: »In meine Jugend fällt kein Ereignis, das auf den künftigen Verbrecher hinweisen könnte. Erst mit der Zwangsaushebung zum Soldaten trat eine Wendung in meinem Leben ein, und zwar eine gründliche. Den Befehl zum Antritt meiner Dienstzeit beantwortete ich mit meiner Abreise aus Berlin. Fünf Monate später erfolgte meine Festnahme an der französischen Grenze, kurz darauf meine erste Verurteilung zu 14 Tagen Arrest wegen Gehorsamsverweigerung, anschließend die zweite wegen Fahnenflucht zu 6 Monaten Einzelhaft und Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes. Die Leistung des Fahneneides lehnte ich ab.« [5] Erich Mühsam und die Münchner Boheme-Anarchisten des Tat-Kreises wiederum betätigten sich als Fluchthelfer, schmuggelten dienstunwillige Wehrpflichtige über die Schweizer Grenze und brachten sie in der »Aussteiger«-Kolonie auf dem Monte Veritá bei Ascona unter. Steckte auch oftmals »kein tieferer politischer Sinn dahinter«, wie der an diesen Aktionen beteiligte Franz Jung vermutet, [6] so zeigte sich in den Verweigerungen eine wenn schon nicht anarchistische, so doch anarchische Renitenz, welche die individuelle Freiheit keinesfalls dem militärischen Gehorsamszwang zu opfern bereit war. Zumindest in Deutschland blieb praktischer Ungehorsam gegenüber den Anforderungen des Militärstaats in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg wie in dessen Anfangszeit Sache vereinzelter Nonkonformisten, die aus welchen Gründen auch immer weder für die Staats- noch für eine Parteiräson ihren Kopf hinhalten wollten und deshalb das Land verließen oder ins Gefängnis gingen.

Erleichtert wurden die Fluchten nicht zuletzt durch die im Vergleich zur heutigen Abschottungspraxis durchlässigeren Grenzen, wie wiederum Augustin Souchy, der kurz nach Kriegsbeginn eine Beurlaubung aus dem Militärhospital zur Desertion nutzte, aus eigener Erfahrung berichtet: Es »gab vor dem Ersten Weltkrieg gewisse Freiheiten, die uns verlorengegangen sind. Vor 1914 konnte man ohne Personalausweis, nur mit dem Eisenbahnbillet durch ganz Europa und mit einer simplen Schiffskarte von Kontinent zu Kontinent reisen. Einreisepapiere waren nur für die Kolonien und das zaristische Rußland erforderlich. An allen anderen Grenzen fahndete man nur nach suspekten Individuen. Nach dem Attentat des polnischen Anarchisten Leo Czolgosz auf den amerikanischen Präsidenten McKinley im Jahre 1901 wurden verdächtige Zureisende bei der Ankunft in den Vereinigten Staaten kontrolliert. Kontrolliert? Als ein deutscher Einwanderer gefragt wurde, ob er Anarchist sei, und er mit gewollt ahnungsloser Miene erwiderte, er sei Tischler, ließ man ihn unbehelligt einreisen. Dank dieser liberalen Freizügigkeit, die noch während der ersten Kriegsmonate anhielt, konnte ich mich 1914 ohne größere Schwierigkeiten nach Schweden absetzen.« [7]

Asyle und Ausweisungen

Das skandinavische Land war damals noch ein eher außergewöhnliches Fluchtziel. Weit häufiger zog es die militärflüchtigen wie die politisch verfolgten Anarchisten in die Schweiz, nach Großbritannien und in die USA, wo schon die große Mehrzahl der Flüchtlinge nach den niedergeschlagenen Revolutionen von 1848/49 Zuflucht gefunden hatte. Die Situation der Exilanten war auch in diesen republikanisch verfaßten Ländern alles andere als leicht, aber sie war doch weniger prekär als in den übrigen Staaten. Neben den ökonomischen Schwierigkeiten, in der Fremde ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, hatten die Flüchtlinge noch mit ihrem unsicheren Rechtsstatus zu kämpfen. Die Institution des politischen Asyls beruhte im 19. Jahrhundert allein auf dem Grundsatz, wegen politischer Delikte nicht auszuliefern. »Die Aufnahme von Flüchtlingen war ausschließlich von der Entscheidung des Gastlandes abhängig und konnte im Normalfall durch einen einfachen administrativen Akt, gegen den dem Flüchtling keinerlei Rechtsmittel zur Verfügung standen, wieder entzogen werden.« [8] Die Betreffenden hatten dann das Land umgehend zu verlassen. Wenn sie Glück hatten, spedierte man sie nicht an die Grenze desjenigen Staates, in dem sie wegen ihrer politischen Aktivitäten auf den Fahndungslisten standen, sondern ließ sie in ein Drittland ausreisen.

Während selbst die liberale Schweiz wiederholt Anarchisten, darunter Kropotkin und Malatesta, des Landes verwies, verzichteten Großbritannien und die USA auf dieses Disziplinierungsinstrument: Von den britischen Behörden wurde zwischen 1823 und den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts nicht nur kein politischer Flüchtling ausgewiesen, sondern auch keiner am Betreten des Landes gehindert. »Grundlage dieser Praxis war nicht ein besonders flüchtlingsfreundliches Asylrecht, sondern die Abwesenheit von Gesetzen, die es der Regierung erlaubt hätten, gegen Ausländer generell in dieser Weise vorzugehen.« [9] Die USA nahmen bis zum erwähnten Attentat auf McKinley ebenfalls politisch Verfolgte gleich welcher Couleur auf; die gesetzliche Grundlage dafür bildeten die allgemeinen Einwanderungsbestimmungen, die lediglich »berufsmäßige Verbrecher, Schwachsinnige oder mit unheilbaren Krankheiten Behaftete« [10] von der Immigration ausschlossen. Nicht, daß anarchistische Flüchtlinge in Großbritannien und den USA keinen Repressionen ausgesetzt gewesen wären. Johann Most etwa wurde in London zu 16 Monaten Zuchthaus verurteilt, nachdem er in der von ihm redigierten »Freiheit« das Attentat auf den russischen Zaren Alexander II. mit einem rotumrandeten und der Überschrift »Endlich!« versehenen Leitartikel gefeiert hatte. Eine weitere Haftstrafe erhielt er einige Jahre später in den USA wegen einer öffentlichen Rede nach dem Justizmord an fünf Anarchisten im Zusammenhang mit der Haymarket-Affäre. Auch die polizeiliche Überwachung libertärer Gruppen und die Einschleusung von Spitzeln waren an der Tagesordnung. Allerdings stützten sich die britischen und amerikanischen Behörden bei ihren Aktionen nicht auf besondere Ausländergesetze, sondern auf das allgemeine Strafrecht, das die Sanktion der Landesverweisung nicht vorsah.

Vom Mittel der Ausweisung machten die übrigen Staaten insbesondere dann Gebrauch, wenn die Ausländer auch in ihrer neuen Heimat durch subversive Umtriebe auffielen. Dazu genügte bisweilen schon ein unvorsichtiges Wort in bierseliger Runde: »Als der 'Deutsche Arbeiterverein Basel' am 24. Juni 1894 ein Waldfest veranstaltete, brachten Johann Baptist Wilquet aus Mainz, geboren 1866, Schreiner, und Max Netzold aus Wurschitz (Preußen), geboren 1874, Hochrufe auf die Anarchie aus. Wilquet hat seiner anarchistischen Gesinnung auch dadurch Ausdruck verliehen, daß er, als die Ermordung des Präsidenten Carnot bekannt wurde, seinen Beifall zu der Tat bezeugte. Beide Anarchisten wurden am 24. Juli ausgewiesen.« [11] Besonders hart traf es jene, denen wegen ihrer öffentlichen Auftritte oder publizistischen Aktivitäten der weitere Aufenthalt gleich in mehreren Ländern verwehrt wurde. Exemplarisch ist der Weg des Anarchosyndikalisten Siegfried Nacht, bekannter unter seinem Pseudonym Arnold Roller, der sich für die aufgezwungenen Ortswechsel in einem Berliner Polizeibericht auch noch als »vielgewandter und vielgewanderter galizischer Jude« [12] beschimpfen lassen mußte: Der im Osten der Habsburgermonarchie aufgewachsene Elektrotechniker wurde zwischen 1903 und 1906 nacheinander aus Italien, der Schweiz und Frankreich ausgewiesen, in Spanien verhaftet, und auch in Deutschland und Österreich drohten ihm Festnahme und Verurteilung. Nacht blieb daraufhin zunächst in England und ließ sich später in Italien nieder. [13]

Suspekt waren die Anarchisten den Sicherheitsorganen schon, weil sie nicht eine bessere Regierung, sondern das Ende des Regiert-Werdens forderten, die Beteiligung an parlamentarischer Arbeit ablehnten und nicht bereit waren, ihren Kampf ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu führen. Nicht von Appellen und Petitionen, nicht von demokratischen Wahlen erhofften sie die Befreiung der Gesellschaft, sondern von direkter Aktion und egalitärer Selbstorganisation. Daher propagierten sie Dienstverweigerung, Enteignung, Sabotage, Streik und schließlich die allgemeine Insurrektion. Ihr dem sozialdemokratischen Attentismus komplementärer Aktivismus ließ sie indes nicht nur für lokale Erhebungen und Arbeitskämpfe Partei ergreifen, vor allem in den 1880er und 90er Jahren verübten Anarchisten vielmehr auch eine Reihe spektakulärer Attentate auf gekrönte Häupter, Staatspräsidenten, Polizeichefs, Richter und Wirtschaftsführer. In Barcelona detonierte eine Bombe während einer Opernaufführung, in Paris in einem Cafe. Getötet wurden beide Male zufällige Besucher. Was auch immer die konkreten Hintergründe dieser Anschläge waren - einige wurden von Einzelgängern ausgeführt, die nur in losem Kontakt zu anarchistischen Gruppen standen, bei anderen hatten agents provocateurs ihre Hände mit im Spiel - , sie lieferten den Vorwand für massive Verfolgung und trugen dazu bei, daß noch lange über das Ende dieser Form der »Propaganda der Tat« hinaus in der Öffentlichkeit Anarchismus und Terrorismus gleichgesetzt wurden. Die Gestalt des finster entschlossenen, vom Haß auf die bürgerliche Ordnung getriebenen Bombenwerfers wurde zum Schreckbild der Epoche.

Für die organisierten Libertären selbst gehörte die »Propaganda der Tat« zeitweise »zum eisernen Bestand der anarchistischen Bewegung [...], an dem zu rütteln einer Gotteslästerung gleichkam«. Man glaubte, wie Rudolf Rocker noch für das Jahr 1892 schreibt, »daß die kühnen Taten einzelner die Massen aufrütteln und zu ähnlichen Taten mit fortreißen würden«. [14] Es gab zwar Stimmen, die den individuellen Gewaltakten skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüberstanden. Selbst Johann Most, lange Zeit überzeugt von der herausragenden Bedeutung moderner Sprengstoffe für die soziale Revolution - »Es liegt auf der Hand, daß dieselben im nächsten Abschnitt der Weltgeschichte den ausschlaggebenden Faktor bilden...« - und Verfasser eines »Handbüchlein[s] zur Anleitung betreffend Gebrauches und Herstellung von Nitro-Glyzerin, Dynamit, Schießbaumwolle, Knallquecksilber, Bomben, Brandsätzen, Giften usw.« [15], ging später auf Distanz zum »unmotivierten Terror«. Doch selbst wenn die anarchistische Presse die politische Zweckmäßigkeit eines Anschlags in Frage stellte oder die Tötung Unschuldiger verurteilte, bezeugte sie in der Regel Verständnis für die Täter, die sie als verzweifelte Opfer der gesellschaftlichen Verhältnisse hinstellte und nach ihrer Hinrichtung zu Märtyrern verklärte.

Die europäischen Regierungen veranlaßte die Häufung der Anschläge zu einer Revision ihrer Auslieferungspraxis sowie zu einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene. Bereits 1856 hatten Belgien und Frankreich in ein bilaterales Auslieferungsabkommen die sogenannte »Attentatsklausel« aufgenommen, die Mordanschläge »gegen die Person des Oberhaupts einer ausländischen Regierung oder seiner Familienmitglieder« generell als gemeines Verbrechen einstufte, den politischen Hintergrund dieser Aktionen also wegdefinierte. Auf diese Weise konnten ins Ausland geflüchtete Attentäter ausgeliefert werden, ohne das Prinzip der Nichtauslieferung wegen politischer Delikte grundsätzlich außer Kraft zu setzen. Diese Klausel war in der Folge von den meisten Staaten übernommen worden, erschien jedoch vor allem der russischen, deutschen und österreichischen Regierung als unzureichend. Diese bemühten sich deshalb seit Anfang der 80er Jahre verstärkt um eine weitergehende zwischenstaatliche Kooperation bei der Bekämpfung des Anarchismus. [16] Bei einem Drei-Kaiser-Treffen im September 1884 wurde ein Vertrag zwischen Rußland, dem Deutschen Reich und der Habsburgermonarchie ausgehandelt, der eine Auslieferung auch für den Fall eines versuchten Attentats, seiner Vorbereitung sowie der Beihilfe vorsah. Damit fielen selbst publizistische Angriffe auf die Monarchen oder andere staatliche Repräsentanten sowie Aufrufe zu oder nur die öffentliche Billigung von illegalen Aktionen nicht mehr unter die Kategorie eines politischen Delikts, und jeder russische Flüchtling mußte ausgeliefert werden, wie Friedrich Engels anläßlich der Unterzeichnung des Vertrags kommentierte, »sobald es Rußland beliebt, ihn als angehenden Kaisermörder oder Dynamiter anzuklagen«. [17] Liberale Staaten wie die Schweiz, die sich dem Abschluß entsprechender Vereinbarungen widersetzten, wurden diplomatisch unter Druck gesetzt, und das nicht ohne Erfolg: So konnte die deutsche Gesandtschaft in Bern ebenfalls im September 1884 an Bismarck melden, der Schweizer Bundesrat habe sein nachdrückliches Bestreben geäußert, »dem Gebiet der Eidgenossenschaft den Charakter einer Zufluchts- und Brutstätte anarchistischen Verbrechertums zu nehmen«. [18]

Ideologische Schützenhilfe leisteten den Repressionsorganen Vertreter der liberalen Rechtswissenschaft, die sich nachzuweisen anschickten, daß Anarchisten schon deshalb keinen Anspruch auf Asyl als politisch Verfolgte hätten, weil ihre Aktionen nicht »reformatorisch«, sondern »nihilistisch« seien. Grundlage des Asylrechts seien die unterschiedlichen Verfassungen und Rechtssysteme, argumentierte ein Professor Dr. Lammasch 1899 in der Deutschen Juristen-Zeitung, die zu ebenso unterschiedlichen Bestimmungen führten, was jeweils als ein politisches Delikt angesehen werde. »Es kann in einem Staate Hochverrat sein, gewaltsam einen Zustand herbeiführen zu wollen, den gewaltsam zu beseitigen in dem Nachbarstaate Hochverrat wäre.« Deshalb sei es ausgeschlossen, daß sich alle Staaten verpflichten würden, durch Auslieferung politischer Delinquenten »blindlings zum Schutz eines jeden Zustandes beizutragen, welchen ein anderer Staat als seine Verfassung anerkennt oder erträgt«. Anders verhalte es sich jedoch im Falle anarchistischer Straftäter: »Der Anarchismus will nicht nur Staat und Recht, sondern jede Herrschaft und jeden Zwang, ja auch jede auf Autorität beruhende Moral, daher auch jede Pflicht außer den nebelhaften und bequemen Pflichten gegen sich selbst beseitigen. Er will den Staat durch eine 'Gesellschaft' ersetzen, deren Mitglieder nur freiwillig neben einander leben, ohne durch irgend welche äußere Ordnung und Macht aneinander gebunden zu sein. An Stelle des Rechtes will er eine völlig autonomistische Moral setzen, deren Quelle für jeden Einzelnen nur in dessen individueller Überzeugung läge. 'Ni Dieu, ni maitre' ist seine Parole. [...] Das anarchistische Verbrechen ist nun jenes Verbrechen, welches aus dieser Gesinnung herausgewachsen ist und die Verwirklichung des eben gekennzeichneten Gesellschaftszustandes anstrebt. Es greift daher nicht bloß einen bestimmten Staat, eine bestimmte Staatsform, eine bestimmte Rechtsordnung an, sondern den Staat, die Staatsordnung, das Recht an sich, überhaupt und überall. Während das politische Verbrechen wesentlich national ist, ist das anarchistische Verbrechen wesentlich international. Darum ist dessen Urheber für alle Staaten gleich gefährlich.« [19] Und folglich grundsätzlich auszuliefern.

Überwachung, Verbannung und Internierung

Wichtiger noch als die Aussetzung des politischen Asyls für Anarchisten war den nationalen Repressionsorganen die grenzübergreifende Überwachung der Staatsfeinde. Während sich die Regierungen schwer taten, auf legislativer Ebene zu einheitlichen Auslieferungsregelungen zu gelangen, zeigten sich die Polizeibehörden kooperationswilliger und vereinbarten auf einer internationalen Konferenz zur Bekämpfung des Anarchismus, die auf italienische Initiative hin Ende 1898 in Rom stattfand, einen Nachrichtenaustausch. Die Verhandlungen mündeten in ein Geheimabkommen, das 1904 in St. Petersburg von zehn europäischen Staaten ratifiziert wurde und weitergehende Kooperationsschritte vorsah. Die Unterzeichner verpflichteten sich darin unter anderem, in ihren Ländern eine »Zentralpolizeistelle zur Sammlung von Nachrichten über die Anarchisten und ihr Treiben« einzurichten, die Ausweisung, freiwillige Ausreise oder das Untertauchen von Anarchisten unverzüglich den übrigen Vertragsstaaten zu melden und dieser Benachrichtigung »eine Personalbeschreibung, ein[en] Vermerk über das Vorleben und, wenn möglich, eine Photographie des betreffenden Anarchisten beizufügen«. Ausgewiesene Anarchisten sollten zudem auf dem kürzesten Wege in ihren Heimatstaat zurückgeführt und an der Grenze den Behörden übergeben werden. [20] Auch wenn sich von den polizeilichen Anstrengungen, die grenzübergreifende Zusammenarbeit durch Einrichtung eigens dafür zuständiger Dienststellen organisatorisch zu verankern und die kriminalistischen Verfahren zur Personenidentifizierung zu standardisieren (»Bertillonage«), unmittelbare Verbindungslinien zur Gründung von Interpol im Jahre 1923 ziehen lassen, konnte von einer »Heiligen Allianz« gegen den Anarchismus nicht die Rede sein. [21] Mit England und der Schweiz fehlten die beiden wichtigsten Fluchtstaaten bei den Unterzeichnern des St. Petersburger Abkommens, und auch Frankreich weigerte sich, einer institutionalisierten überstaatlichen Polizeikooperation zuzustimmen.

Die nationalen Repressionspolitiken gestalteten sich entsprechend unterschiedlich: Die deutschen Behörden etwa taten sich bei der Kontrolle der Grenzen sowie der Bespitzelung libertärer Gruppen im In-und Ausland hervor. Besonders streng überwacht wurden die Seehäfen Hamburg und Bremen sowie die Grenzübergänge der Haupteisenbahnlinien. Auf den Bahnhöfen in Rosenheim, Kufstein und Lindau richtete man Ende 1900 spezielle »Anarchistenüberwachungsposten« ein, die allerdings wegen erwiesener Nutzlosigkeit nach einigen Jahren wieder aufgelöst wurden. So hatte der am längsten bestehende Posten in Kufstein bei seiner Schließung im Juli 1909 gerade einmal drei Anarchisten aufgestöbert! [22] Die politische Abteilung des Kgl. Preußischen Polizeipräsidiums in Berlin, das die aus den Bundesstaaten des Reichs eingehenden Meldungen sammelte, führte ab 1899 eine Liste aller polizeilich bekannten Anarchisten, die neben einer einheitlichen Personenbeschreibung möglichst auch ein Foto sowie eine Handschriftenprobe enthielt. Sistierungen aus Veranstaltungen heraus oder auf offener Straße dienten nicht zuletzt dazu, die Betreffenden erkennungsdienstlich zu behandeln und dieses »Anarchisten-Album« zu komplettieren. Zusammengetragen wurden ferner Informationen über Wohnungswechsel, von den örtlichen Behörden verfügte Aufenthaltsverweigerungen und -beschränkungen sowie Spitzelberichte über Veranstaltungen und sonstige politische Aktivitäten. Neben den inländischen Spionen, die von der politischen Polizei in die Gruppen eingeschleust wurden, berichteten zahlreiche Agenten aus den Zentren der politischen Emigration.

Vielfältige Repressalien ergänzten die Überwachungsmaßnahmen: »Da waren die ständigen Versammlungsverbote oder -auflösungen; Zensur und Verbot anarchistischer Blätter; Hausdurchsuchungen schon nach jedem Verbot einer Zeitungsnummer bei allen bekannten Kolporteuren in Deutschland und in den Redaktionsräumen und der Druckerei des beschlagnahmten Blattes, manchmal auch nur zu dem Zweck, sich auf diese Weise Material über die Bewegung zu verschaffen, vor allem die Abonnentenlisten der Zeitungen. Die Briefsperre wurde erst im Weltkrieg praktiziert, der Bruch des Briefgeheimnisses war auch schon früher sanktioniert. [...] Zu den Schikanen der Polizei gehörte schließlich der Druck auf Lokalinhaber, dem notfalls mit dem Hinweis auf ein eventuelles Verbot der Wirtschaft für Militärpersonen nachgeholfen wurde; manche Versammlung der Anarchisten entfiel als Opfer dieser sogenannten 'Saalabtreiberei'. Aber die Polizei machte auch vor der nackten Existenz der Anarchisten nicht Halt. Der Wohnungsvermieter wurde auf den gemeingefährlichen Charakter seines Anarchistenuntermieters aufmerksam gemacht, um ihn zur Kündigung zu veranlassen; die gleiche Praxis wandte man gegenüber dem Arbeitgeber an.« [23] Neben diesen mittelbaren, wenngleich höchst wirksamen Formen der Vertreibung sorgten die Behörden auch auf direktem Wege für die Entfernung »umstürzlerischer Elemente« aus ihrem Zuständigkeitsbereich und verfügten Aufenthaltsverbote für bestimme Städte oder Bundesstaaten. Indem man sie von Ort zu Ort hetzte und nirgends Fuß fassen ließ, machte man sie erst zu jenen unsteten Existenzen, als die sie die Propaganda der professionellen Staatsschützer perhorreszierte. Den Anarchisten wiederum präsentierte sich der Leviathan genau als jenes Ungeheuer, als das die anarchistischen Theorien ihn attackierten.

Die Bürger des eigenen Staates konnte man zwar einsperren oder ihnen bestimmte Aufenthaltsorte vorschreiben beziehungsweise untersagen, gänzlich des Landes verweisen konnte man sie dagegen nicht. In Deutschland war eine als Verschärfung des Sozialistengesetzes gedachte Expatriierungsvorlage, die den Weg dafür hatte frei machen sollen, subversiven Elementen die Staatsangehörigkeit zu entziehen und sie auszuweisen, 1888 im Reichstag gescheitert. Frankreich löste das Problem auf andere Weise und deportierte neben »gewöhnlichen« Straffälligen auch politische Delinquenten in die überseeischen Kolonien. Ähnlich verfuhr das zaristische Rußland, das »seine« Anarchisten nach Sibirien verbannte. Die französischen Gesetze sahen die Strafe der Relegation für incorrigibles vor, eine Kategorie, unter die bereits jene fielen, die des Verbrechens für schuldig befunden wurden, sich einer anarchistischen Gruppe angeschlossen zu haben, oder binnen zehn Jahren zweimal wegen anarchistischer Propaganda verurteilt worden waren. Der Vollzug dieser Maßregel war, wie es in einer zeitgenössischen juristischen Abhandlung heißt, »weit mehr als eine bloße 'Ausweisung' aus Frankreich, er ist eine Konfination, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort für Lebenszeit. Aus ihr gibt es kein Entrinnen mehr, es sei denn, daß das Kolonialamt den Sträfling infolge seiner guten Aufführung, der dem Vaterlande erwiesenen Dienste und der gezeigten Erwerbsfähigkeit entläßt.« [24] Der Autor beschloß seinen Rechtsvergleich mit einer nachdrücklichen Empfehlung in spezialpräventiver Absicht: »Neben der durch eine zielbewußte Sozialpolitik zu fördernden Gesundung unsrer Wirtschaftsverhältnisse, die doch nur allmählich vor sich gehen kann, ist die Repression des Anarchismus eine Staatsnotwendigkeit. [...] Da auf eine Besserung der sozial, nicht sittlich, verdorbenen Individuen in den seltensten Fällen gehofft werden kann, empfiehlt sich gegen Rückfällige die Unschädlichmachung, durch Transportation für diejenigen Staaten, welche Strafkolonien besitzen, durch lebenslängliche Einschließung oder Zwangswohnsitz für die übrigen Länder.« [25]

Ins gleiche Horn stieß auch der italienische Anthropologe Cesare Lombroso, der die Kriminalisierung der Anarchisten noch um ihre Pathologisierung ergänzte. Für ihn waren die Libertären in ihrer Mehrzahl - eine Ausnahme machte er lediglich für Intellektuelle wie Peter Kropotkin oder Elisée Reclus - angeborene Verbrechernaturen, ihre Auflehnung gegen die gesellschaftlichen Normen ein Ausdruck geistiger Abnormität. Da sich in ihren Reihen zahlreiche »Epileptiker«, »Hysteriker« und »Mattoide« fänden, sei in der Regel »die Irrenanstalt, nicht das Schafott oder Zuchthaus angezeigt«. [26] Lombroso gebärdete sich als Reformer und kritisierte die Abschreckungslogik der ausschließlich strafrechtlichen Verfolgung, die den Anarchisten nur neue Sympathisanten zuführe. Doch auch die von ihm vorgeschlagenen »Palliativmittel« kreisten um und radikalisierten noch das Thema der großen Einsperrung - gewechselt hatte nur die zuständige Institution. Anzustreben sei, schrieb er, »das Photographiren aller Anhänger der Anarchie, deren man habhaft werden kann, die internationale Verpflichtung, die Ortsveränderung gemeingefährlicher Personen anzuzeigen, die Einschließung aller epileptischen Monomanen und der von anarchistischen Ideen angesteckten Mattoiden in Irrenhäuser, [...] die dauernde Detention der gefährlichsten Individuen sofort nach Begehung eines ernsten gemeinen Verbrechens, wenn irgend möglich ihre Deportation nach einer der Inseln Oceaniens.« Flankiert werden sollten diese Maßnahmen noch durch eine gezielte Mobilisierung des Volkszorns - eine unverhohlene Aufforderung zur Lynchjustiz: »[F]erner wäre es angebracht, Flugschriften zu vertheilen in Tausenden von Exemplaren, die in möglichst populärer anekdotenhafter Form die Verschrobenheit einzelner Anarchistenführer darstellen, und schließlich müßte der Bevölkerung freie Hand gelassen werden, gegen die Thaten der Anarchisten selbständig zu reagiren, selbst mit Gewaltmitteln.« [27]

Schmuggler und Emissäre

Die ubiquitäre Überwachung und rigide Verfolgung zwangen die Anarchisten vielerorts zu klandestinem Vorgehen - und das keineswegs nur bei der Vorbereitung direkter Aktionen, sondern schon bei der Verbreitung ihrer Ideen. Um überhaupt aktionsfähig zu bleiben, nutzten sie das Repressionsgefälle zwischen den europäischen Staaten und operierten über die nationalen Grenzen hinweg. Zugute kamen ihnen dabei ihre internationalen Verbindungen, »die ihrerseits wiederum durch die Emigration infolge staatlicher Verfolgungen gefördert wurden«. [28] Wo die Herstellung libertärer Druckschriften zu gefährlich war, wurden sie aus dem Ausland eingeschmuggelt, und wo noch keine anarchistischen Organisationen existierten, wie im Deutschen Reich vor und während der Zeit des Sozialistengesetzes, entsandten die Exilanten reisende Agitatoren, die sogenannten Emissäre. Meist handelte es sich um Deserteure oder Ausgewiesene, die unter falschem Namen und ohne finanzielle Unterstützung nach Deutschland zurückkehrten. Sie »zogen, immer wieder Arbeit nehmend, nach Art der Handwerksburschen zu Fuß von Ort zu Ort, agitierten an der Arbeitsstätte und sammelten um sich kleinere Gruppen, die aber meist sofort wieder zerfielen, wenn sie nach Weggang des stimulierenden Agitators sich selbst überlassen blieben. An einen längeren Aufenthalt an einem Ort aber war für die 'Emissäre' schon deshalb nicht zu denken, weil sie ständig wieder untertauchen mußten, um dem wachsamen Auge der Polizei zu entgehen.« [29]

Zum wichtigsten Organ und organisatorischen Zentrum der illegalen Propaganda in Deutschland wurde in den 1880er Jahren die von Johann Most redigierte »Freiheit«. Der ehemalige sozialdemokratische Redakteur und Reichstagsabgeordnete war kurz nach Inkrafttreten des Sozialistengesetzes ins britische Exil gegangen. Nachdem ihn die SPD wegen seines vehementen Antiparlamentarismus und seiner aufrührerischen Rhetorik im August 1880 ausgeschlossen hatte, brachte er die Zeitschrift auf einen entschieden Sozialrevolutionären Kurs. Mosts zu dieser Zeit noch mehr blanquistisches als anarchistisches Revolutionsprogramm lebte vom Bild der großen Insurrektion, gleichsam einer potenzierten Pariser Kommune. Es war die Vorstellung der proletarisch radikalisierten bürgerlichen Revolution. Kapitalismus und Staat begriff Most entsprechend eindimensional als Ausbeutung und Tyrannei, soziale Befreiung als Beseitigung der Despoten in Staat und Fabrik. Warum die Arbeiter sich nicht erhoben und die Soldaten brav ihren Dienst versahen, blieb ihm letztlich unverständlich. So mußte die wortgewaltige Polemik - ein »Genie des Schimpfens« nannte Gustav Landauer ihn [30] - oft ausgleichen, was an Bezug zur Realität der proletarischen Bewegung fehlte. Bei vielen Arbeitern stand die »Freiheit« jedoch gerade wegen ihrer markigen Sprache in höherem Ansehen als das im Züricher Exil herausgegebene offizielle Parteiblatt »Der Sozialdemokrat«.

Bis zu 4.500 Exemplare von jeder Nummer der »Freiheit« und dazu noch unregelmäßige Flugblatt- und Broschürenlieferungen wurden von London aus nach Deutschland geschmuggelt [31] und mit Hilfe eines ausgeklügelten Verteilersystems ausgeliefert. »Für die Einführung und Verbreitung der im Ausland erscheinenden Preßerzeugnisse werden immer neue Mittel und Wege gewählt«, klagte Ende 1880 ein Geheimbericht der politischen Polizei, »so daß es trotz der größten Aufmerksamkeit unmöglich ist, derselben wirksam entgegenzutreten. Die 'Freiheit' wird bald über Frankreich, bald über die Schweiz, bald über Belgien und Holland in allerlei Waren verpackt, in Konservenbüchsen, in Briefen und unter Kreuzband in andere Zeitungen gehüllt, eingeführt, auch durch Agenten unter Reisegepäck versteckt und in kleineren Quantitäten von Bewohnern der Grenzorte bei Gelegenheit sonntäglicher Besuche über die Grenze gebracht und unter stets wechselnden Adressen und durch Mittelspersonen den Bestellern zugeführt, wobei die Deutschen in den Nachbarländern hilfreiche Hand leisten. [...] Ähnlich wird bei den Londoner Flugblättern verfahren. Mehrere solcher Sendungen waren z. B. in Bambusrohre versteckt, andere in Gipsfiguren, und ein für Dresden bestimmtes Quantum wurde in Sardinenbüchsen von Rouen über Pest spediert.« [32] Vieles spricht allerdings dafür, daß man von offizieller Seite gar nicht daran interessiert war, den Import der »Freiheit« nach Deutschland gänzlich zu unterbinden. Die wilden Dynamit-Elogen Mosts eigneten sich nur zu gut, um aus ihnen jene anarchistische Bedrohung zu konstruieren, die man im Berliner Innenministerium zur Legitimation der Verfolgungsmaßnahmen brauchte, besonders wenn eine Verlängerung des Sozialistengesetzes anstand.

Wichtiger, aber auch schwieriger als die Zeitschriftenpropaganda erschien den Sozialrevolutionären und Anarchisten die persönliche Agitation. Auch diese mußte vom Ausland aus organisiert werden. Ansprechpartner waren dabei vor allem die »Gastarbeiter«, die Deutschland für eine gewisse Zeit den Rücken gekehrt hatten, um jenseits der Grenzen ihr Brot zu verdienen. Ein von der »Freiheits«-Gruppe im Sommer 1880 an Schweizer Genossen versandtes Rundschreiben postulierte in einem für Antiautoritäre auffallend autoritären Duktus, es »dürfe kein deutscher junger Arbeiter, der in die Schweiz komme, dieselbe mehr verlassen, ohne eingehend über die soziale Frage und die aus ihr für jeden einzelnen resultierenden Pflichten aufgeklärt zu sein, um selbst wieder aufklärend in jenen Kreisen wirken zu können, in welche er nach Deutschland zurückkehre.« [33] Most versuchte außerdem ein Netz revolutionärer Zellen in Deutschland aufzubauen, ein Unterfangen, das die Polizei jedoch mit Hilfe ihrer auch in London wie in Bern, Basel und Zürich präsenten Spitzel sowie sozialdemokratischer Denunzianten zu verhindern wußte.

Für die Schriftenschmuggler und Emissäre war der illegale Grenzverkehr mit hohen Risiken verbunden. So verurteilte das Reichsgericht im Oktober 1881 den im Auftrag Mosts eingereisten belgischen Anarchisten Victor Dave zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus; die mitangeklagten deutschen Expedienten der »Freiheit« erhielten ebenfalls Haftstrafen. John Neve, der Hauptorganisator des Zeitschriftenschmuggels, wurde 1887 im belgischen Lüttich zusammen mit einem Genossen auf offener Straße verhaftet, rechtswidrig als »Vagabund« nach Deutschland abgeschoben, wo man ihn unter anderem wegen »Vergehen gegen das Dynamitgesetz, Aufforderung zur Ermordung des deutschen Kaisers und Kronprinzen, Anreizung zum Volksaufstand, Gotteslästerung, Majestätsbeleidigung, Verbreitung der 'Freiheit', des 'Rebell' und der 'Autonomie'« [34] anklagte und schließlich zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilte. Unter härtesten Bedingungen eingekerkert und abgeschnitten von allen Außenkontakten wurde Neve schließlich wahnsinnig und verstarb 1896 in der Haft. Gerade für jüngere Aktivisten besaß die Schmuggel- und Agitationstätigkeit jedoch auch einen besonderen Reiz, ließen sich auf diese Weise doch Abenteuerlust und aufopferungsbereiter Dienst an der libertären Sache trefflich verbinden. Josef Peukert etwa »dürstete förmlich nach einer größeren und gefährlicheren Tätigkeit«, als er 1887 die sichere Schweiz verließ, um als Emissär der »Freiheit« durch Österreich zu wandern, [35] und Sepp Oerter, den der Schriftenschmuggel für acht Jahre ins Zuchthaus brachte, bekannte im Rückblick nicht ohne Sentimentalität, jene Wochen, »wo ich beständig von Gefahren umdräut war, wo ich wußte, daß ich jeden Tag und jede Stunde im Dienste der gewaltigsten, der edelsten Idee lebte, das war die schönste Zeit meines Lebens«. [36]

Moralisten der Freiheit

Welche Demarkationslinien die anarchistischen Grenzgänger auch überschritten, nirgends gelangten sie ins Reich der Freiheit, sondern immer nur in einen anderen Staat. Der Grenzübertritt - ein Wechsel der Anstalt, nicht mehr. Die Mauern mochten sich höher oder weniger hoch türmen, die Anstaltsordnungen strenger oder weniger streng ausfallen, das Aufsichtspersonal ein rabiateres oder weniger rabiates Regime führen, jenseits der Grenzen blieb diesseits der Herrschaft. Das zu ändern, blieb den Anarchisten verwehrt. Sich mit Anstaltsreformen zufrieden zu geben und die Demokratisierung des Staates (oder gar die »Diktatur des Proletariats«) schon für die Befreiung vom Staat zu halten, dazu waren sie nicht bereit. So blieb ihnen nichts übrig, als der ungeliebten Wirklichkeit unter hohem persönlichen Einsatz ihren Widerspruch unversöhnlich, aber ohne Aussicht auf sichtbare Erfolge entgegenzuhalten. In ihrer Fixierung auf die unterdrückenden, disziplinierenden und strafenden Mechanismen staatlicher Macht - ein Lehrstück für das, was Foucault später die »Repressionshypothese« nennen sollte - liegt jedoch zugleich die Schwäche der anarchistischen Kritik: Daß die Anstaltsinsassen gehorchten und sich für die Verteidigung ihrer Mauern sogar begeistern ließen, war mit Einschüchterung und Manipulation nur unzureichend erklärt. An der offensichtlichen Sehnsucht nach strenger Autorität mußte selbst die leidenschaftlichste Beschwörung der Freiheit abprallen. Daß schließlich das Anstaltsmodell des Staates selbst in die Krise geraten und flexibleren Kontrolltechnologien weichen könnte, das lag jenseits ihres - doch längst nicht nur ihres! - Denkhorizonts.

Die antietatistischen Theorien des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts reichen an die Praktiken und Rationalitäten staatlicher Machtausübung im 21. Jahrhundert nicht mehr heran. Eine Welt ohne Pässe, Abschiebungen und Einreiseverbote ist gleichwohl ferner denn je. Auch der gelebte Nonkonformismus der Anarchisten erscheint aus gut hundert Jahren Abstand so beeindruckend wie fremd. Gegenüber dem, was sich heute tagtäglich auf den Flughäfen, in den Flüchtlingscamps und an den Außengrenzen der Wohlstandsstaaten abspielt, wirkt die Geschichte einer gescheiterten Einwanderung, die Rudolf Rocker in seinen Memoiren berichtet, wie eine Anekdote wenn schon nicht aus der sprichwörtlichen guten alten, so doch zumindest aus einer weniger schrecklichen Zeit: Im Mai 1898 bestieg der frischverliebte Anarchosyndikalist zusammen mit seiner späteren Lebensgefährtin Milly Witkop ein Schiff, um von England in die USA auszuwandern, wo ihm eine sichere und lohnende Arbeit in Aussicht gestellt war. Angekommen in New York, hatten die beiden sich wie die anderen Passagiere auch den Fragen der Einwanderungsbehörde zu stellen: »Nachdem man uns zwei Stühle angeboten hatte, wandte sich einer der Beamten an mich und sagte auf deutsch: 'Sie behaupten, daß Sie Ihre Heiratspapiere vergessen haben. Aber man vergißt doch ein so wichtiges Dokument nicht, wenn man eine solche Reise antritt.' 'Davon ist gar nicht die Rede', sagte ich ruhig. 'Ich erklärte lediglich, daß wir uns nie darum bemüht haben. Unser Bund ist das Ergebnis einer freien Übereinstimmung zwischen mir und meiner Frau. Es handelt sich hier um eine rein private Angelegenheit, für die wir allein die Verantwortung tragen und die keiner gesetzlichen Regelung bedarf.' Der Beamte sah mich groß an, und auch den anderen konnte man die Verblüffung von den Gesichtern ablesen; offenbar war ihnen ein solcher Fall noch nicht vorgekommen. Nachdem er sich gesammelt hatte, sagte er: 'Aber dies ist doch lediglich ihre eigene Auffassung.' 'Ganz und gar', sagte ich, 'und zwar deshalb, weil unser Zusammenbund auch nur unsere eigene Angelegenheit ist, die nur uns beide persönlich angeht'. Nun wurde die alte Dame plötzlich mobil, deren Gesicht sich bereits in bedenkliche Falten gelegt hatte. Sie würdigte mich keines Blickes, sondern wandte sich direkt an Milly. 'Aber mit einer solchen Einstellung können Sie sich als Frau doch unmöglich zufrieden geben', sagte sie würdevoll. 'Begreifen Sie denn nicht die Gefahr, der Sie sich damit aussetzen? Unter diesen Umständen kann ihr Mann Sie doch jederzeit verlassen, ohne daß Sie ihn persönlich dafür haftbar machen können.' 'Und glauben Sie wirklich', sagte Milly mit eisiger Ruhe, 'daß ich es mit meiner Würde als Frau und als Mensch vereinbaren könnte, einen Mann, der meiner überdrüssig ist, mit den Mitteln des Gesetzes an mich zu ketten? Ein wirkliches Zusammenleben beruht doch nur auf gegenseitiger Zuneigung. Wo diese nicht vorhanden ist, kann das Gesetz sie nicht erzwingen.' [...]'Aber wenn alle das Gesetz in Dingen der Ehe ignorieren wollten, wie Sie', sagte die alte Dame mit sichtlicher Erregung, 'dann müßte die ganze Welt doch schließlich bei der freien Liebe anlangen.' 'Das Wort ist nicht gut gewählt', entgegnete Milly, 'denn es ist ein Widerspruch in sich selbst. Liebe ist immer frei, da man sie nicht erzwingen kann. Wo die Freiheit in der Liebe aufhört, da beginnt die Prostitution.« - Die Befragung zog sich noch länger hin, weitere Verhöre folgten. Am Ende teilte man den beiden mit, man werde ihnen die Einreise gestatten, wenn sie sich entschlössen, gesetzlich zu heiraten. - »Vielleicht hätten wir uns damit nichts vergeben, da uns kein anderer Ausweg offen blieb. Aber wir konnten uns um so weniger dazu verstehen, als damals in Amerika kein Gesetz bestand, das ein solches Eingreifen in unsere privaten Angelegenheiten rechtfertigen konnte. [...] Wir erklärten daher, daß wir in diesem Fall die Rückreise nach Europa vorzögen, da man uns durch einen derart widerrechtlichen Beschluß jedes weitere Mittel abgeschlossen hätte. Damit wäre für uns die Sache entschieden, und wir bedauerten es nicht.« [37]

Anmerkungen:
[1] Wilhelm Weitling: Garantien der Harmonie und Freiheit (1842), Berlin 1955, S. 92.
[2] Franz Pfemfert: »Die Presse«, in: Die Aktion, 10.4.1912, zit. n. ders.: Ich setze diese Zeitschrift wider diese Zeit. Sozialpolitische und literaturkritische Aufsätze, hg. von Wolfgang Haug, Darmstadt/Neuwied 1985, S. 78.
[3] Augustin Souchy: Vorsicht Anarchist! Ein Leben für die Freiheit. Politische Erinnerungen, Reutlingen 1982,5.16.
[4] Vgl. die biographische Skizze seines Freundes Johann Most: August Reinsdorf und die Propaganda der Tat (1885), Frankfurt 1998.
[5] Rudolf Oestreich: Wegen Hochverrats im Zuchthaus, Berlin 1913, S. 1.
[6] Franz Jung: Der Torpedokäfer, Neuwied/Berlin 1972, S. 95.
[7] Souchy, Vorsicht Anarchist, S. 19.
[8] Herbert Reiter: Politisches Asyl im 19. Jahrhundert. Die deutschen politischen Flüchtlinge des Vormärz und der Revolution von 1848/49 in Europa und den USA, Berlin 1992, S. 53.
[9] Ebd., S. 258.
[10] Rudolf Rocker: Aus den Memoiren eines deutschen Anarchisten, Frankfurt/M. 1974, S. 177.
[11] J. Langhard: Die anarchistische Bewegung in der Schweiz von ihren Anfängen bis zur Gegenwart und die internationalen Führer, Berlin 1903, S. 313f.
[12] Dokumente aus geheimen Archiven. Übersichten der Berliner politischen Polizei über die allgemeine Lage der sozialdemokratischen und anarchistischen Bewegung 1878-1913, Bd. 2, hg. von Dieter Fricke und Rudolf Knaack, Weimar 1989, S. 540.
[13] Max Nettlau: Geschichte der Anarchie, Bd. V: Anarchisten und Syndikalisten, Teil 1, Vaduz 1984, S. 269: Hans Manfred Bock: Syndikalismus und Linkskommunismus von 1918 bis 1923, Darmstadt 1993, S. 17.
[14] Rudolf Rocker: Johann Most. Das Leben eines Rebellen, Berlin 1924, S. 351.
[15] Johann Most: Revolutionäre Kriegswissenschaft, New York 1885.
[16] Joachim Wagner: Politischer Terrorismus und Strafrecht im Deutschen Kaiserreich von 1871, Heidelberg/Hamburg 1981, S. 403.
[17] Zit. n. Dieter Fricke: Bismarcks Prätorianer, Berlin 1962,5. 168.
[18] Zit n, ebd., S. 171.
[19] »lieber die Auslieferung wegen anarchistischer Verbrechen«, in: Deutsche Juristen-Zeitung, 4 (1899), Nr. 1, S. 5-8.
[20] Das Geheimabkommen ist dokumentiert in: Leo Stern (Hg.): Die Auswirkungen der Ersten Russischen Revolution von 1905-1907 in Deutschland, Berlin 1955 (Archivalische Forschungen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 2/1), S. 19-21.
[21] Vgl. Richard Bach Jensen: »The International AntiAnarchist Conference of 1898 and the Origins of Interpol«, in:Journal of Contemporary History, 16 (1981), S, 323-347, hier: 340.
[22] Ulrich Linse: Organisierter Anarchismus im Deutschen Kaiserreich von 1871, Berlin 1969, S. 27.
[23] Ebd., S. 30f.
[24] Adolf Lenz: »Der Anarchismus und das Strafrecht«, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 16 (1896), S. 41.
[25] Ebd., S. 45.
[26] Cesare Lombroso: Die Anarchisten. Eine kriminalpsychologische und sociologische Studie, Hamburg 1895, S. 114.
[27] Ebd., S. 124.
[28] Linse, Organisierter Anarchismus, S. 24.
[29] Ebd., S, 126.
[30] Gustav Landauer: »Vorwort«, in: Josef Peukert: Erinnerungen eines Proletariers aus der revolutionären Arbeiterbewegung, Berlin 1913, S.V.
[31] Andrew R. Carlson: Anarchism in Germany, Vol. 1: The Early Movement, Metuchen, N.J. 1972, S. 205.
[32] Dokumente aus geheimen Archiven, Bd. 1, Weimar 1983, S, 73.
[33] Zit. n. Langhard, Die anarchistische Bewegung in der Schweiz, S, 287.
[34] Rocker, Johann Most, S. 285.
[35] Peukert, Erinnerungen, S. 74.
[36] Sepp Oerter: Acht Jahre Zuchthaus, Lebenserinnerungen, Berlin 1908, S. 30.
[37] Rocker, Memoiren, S. 173-177.

Aus: "Schwarzer Faden" Nr. 74, 2/2002

Ein Gekürzter Vorabdruck aus: Eva Horn/Stefan Kaufmann/Ulrich Bröckling (Hg.), Grenzverletzer, Berlin, Kadmos-Verlag 2002, ISBN 3-931659-37-2

Gescannt von anarchismus.at


Creative Commons - Infos zu den hier veröffentlichten Texten / Diese Seite ausdrucken: Drucken



Email